Beschlussvorlage - 0518/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragung zum Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.07.2015 der Theater Hagen gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.06.2016
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0487/2016, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird,
- die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2015 – 31.07.2015,
- die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Die Theater Hagen gGmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01. – 31.07.2015 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 31.05.2016 formuliert:
“Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss zu fassen.
- Die Gesellschafterversammlung stellt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2015 – 31.07.2015 fest.
- Die Gesellschafterversammlung stimmt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der Ergebnisverwendung, Überführung des Überschusses in eine Rücklage, zu.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2015 – 31.07.2015.“
Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht-öffentlichen DS 0487/2016 entnommen werden.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
