Beschlussvorlage - 0483/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen zum 31.12.2015 / Entlastung der Organe der Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:
- Der Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen in Höhe von 6.000.867,37 € wird nach § 25 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Ausschüttungszeitpunkt ist der 14.07.2016.
- Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 8 Abs. 2 lit. f) Sparkassengesetz erteilt.
- Die Ausführungen zum ‘Corporate Governance Kodex‘ werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2015 und Lagebericht 2015 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung am 20.04.2016 festgestellt und der Lagebericht gem. § 15 Abs. 2d Sparkassengesetz für das Jahr 2015 gebilligt worden.
Der Jahresabschluss 2015 weist einen Überschuss in Höhe von 6.000.867,37 € aus.
Nach § 24 Abs. 4 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt der Rat der Stadt Hagen auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.
Nach § 25 Abs. 2 SpkG hat die Vertretung des Trägers bei ihrer Entscheidung die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.
Aus steuerrechtlichen Gründen hatte die Sparkasse gebeten, den Zeitpunkt für die Ausschüttung im Rat beschließen zu lassen.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat nach § 15 Abs. 2 e) SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 20.04.2016 beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, dass der ausschüttungsfähige Brutto-Anteil in Höhe von 6.000.867,37 € an die Stadt Hagen ausgeschüttet wird.
Hinweis: Der Netto-Anteil der Ausschüttung der Sparkasse Hagen beträgt 5.051.230,11 € (steuerbereinigte Version, d.h. abzüglich 15% Kapitalertragssteuer: 900.130,11 € und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 49.507,15 €).
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen und der Regelungen zum Stärkungspaktgesetz sollen die Ausschüttungen ab 2010 zur teilweisen Abdeckung des Gesamtzuschussbedarfes verwendet werden.
Corporate Governance Kodex
In seiner Sitzung am 22.07.2011 hat der Verwaltungsrat die Einführung eines Corporate Governance Kodex für die Sparkasse Hagen beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, einmal jährlich die Einhaltung des Kodex zu beraten, Abweichungen zu erläutern und das Ergebnis dem Rat der Stadt Hagen im Zuge der Beschlussfassung zur Entlastung der Organe und zur Verwendung des Jahresüberschusses zur Kenntnis zu geben. Die jährliche Überprüfung hat in der Sitzung am 20.04.2016 stattgefunden. In seiner Sitzung am 20.04.2016 hat der Verwaltungsrat ebenfalls eine überarbeitete Fassung des Corporate Governance Kodex beschlossen.
Entlastung der Organe
Mit Beschluss vom 20.04.2016 schlägt der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Hagen vor, den Sparkassenorganen Entlastung zu erteilen. Nach § 8 Abs. 2lit f) SpkG ist der Rat der Stadt Hagen für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5731 | Bezeichnung: | Sonstige wirtschaftliche Unternehmen |
Produkt: | 1.57.31.01 | Bezeichnung: | Abwicklung der Sparkasse |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) | 465100 | - 6.000.867,37 € | € | € | € |
Aufwand (+) | 544900 | 949.637,26 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| - 5.051.230,11 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. gez.
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,2 kB
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54 kB
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4
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(wie Dokument)
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738,1 kB
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