Beschlussvorlage - 0223/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Aufstockung eines Gebäudeteiles für eine weitere Gruppe in der Kindertageseinrichtung Gutenbergstr. 13 wird zugestimmt.

Die Maßnahme wird zum Kindergartenjahr 2017/2018 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Sozialraum Wehringhausen ist vorgesehen, die städtische Kindertageseinrichtung Amalie-Sieveking-Haus, Gutenbergstr. 13, zu erweitern. Resultierend aus dem Fehlbedarf an Betreuungsplätzen im Bereich Wehringhausen und dem gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, ist ein Ausbau des Betreuungsangebotes notwendig.

 

Begründung

 

Der genannte Fehlbedarf resultiert insbesondere durch Zuzug von Familien mit Zuwanderungsgeschichte. Um den Kindern und deren Familien frühzeitig ein Angebot zur Bildung, Förderung und Integration zu ermöglichen und die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, soll die Kindertageseinrichtung Amalie-Sieveking-Haus, Gutenbergstr. 13, erweitert werden.

Die Kindertageseinrichtung ist Eigentum des Diakonischen Werks Hagen/Ennepe-Ruhr - Innere Mission in den Kirchenkreisen Hagen und Schwelm - e.V., wird jedoch in städtischer Trägerschaft betrieben.

 

Bei den neu zu errichtenden Bauteilen handelt es sich um eine Aufstockung der „nordwestlichen“ Gebäudeteile. Sowohl der Verbindungsbau zum Hauptgebäude als auch der sechseckige Baukörper sollen jeweils um ein Geschoss erweitert werden. Dadurch wird Platz für eine weitere Gruppe des Typ I (sechs Kinder unter drei und 14 Kinder von drei bis sechs Jahren) geschaffen und eine Optimierung der  Sanitärbereiche unter der Einbeziehung einer neuen behindertengerechten WC-Einheit für die Kinder und die Besucher des Familienzentrums erzielt. Der Ausbau unterstützt somit das Angebot der Inklusion, zur wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Behinderung.

 

In mehreren vorausgegangenen Gesprächen hat das Diakonische Werk signalisiert, die Erweiterungsmaßnahme der Kindertageseinrichtung für die Stadt Hagen durchführen zu wollen.

Die aktuelle Baukostenschätzung nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 454.000 €. Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen.

Zur Finanzierung der Maßnahme wird seitens des Fachbereiches Jugend und Soziales ein Antrag auf Investitionsfördermittel aus dem neuen Programm des Landes NRW zum Ausbau von Ü3-Plätzen beantragt. Für die Ausbaumaßnahme können Fördermittel für 14 neue Ü3-Plätze i.H.v. insgesamt 252.000 € (14 x 20.000 € abzgl. 10%-igem Eigenanteil) beantragt werden. Durch den Einsatz der Fördermittel verbleibt ein durch die Stadt Hagen zu finanzierender Eigenanteil i.H.v. 202.000 €. Dieser Eigenanteil wird aus den für den U-3 Ausbau zur Verfügung stehenden Mitteln nach dem Belastungsausgleichsgesetz (Konnexitätsmittel) finanziert.

Im Gegenzug wird mit dem Eigentümer der Liegenschaft eine langfristige Mietfreiheit (Kaltmiete) vereinbart. Der Eigentümer, das Diakonische Werk, hat der Stadt Hagen eine 15-jährige Mietfreiheit angeboten. Hierzu wird eine gesonderte Anmietungsvorlage durch den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen erstellt.

Ausgehend von der im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankerten Mietpauschale (10,67 € / qm x 150 qm x 12 Monate = 19.206 € im Kindergartenjahr 2017/2018), inkl. einer 3%-igen jährlichen Steigerung, wird in der 15-jährigen Mietfreiheit eine Mietersparnis i.H.v. insgesamt rd. 357.000 € erzielt. Diese Mietersparnis übersteigt bei weitem den durch die Stadt Hagen zu erbringenden Eigenanteil.

 

Die Erstattung der Investitionskosten in Verbindung mit der Einsparung bei der Kaltmiete ist als Mietvorauszahlung zu werten (siehe „Auswirkungen auf die Bilanz“).

Mit dem oben beschriebenem Fördermitteleinsatz ist eine 20-jährige Zweckbindung verbunden. Soweit der durch die Fördermittel errichtete Bauteil vor Ablauf der Zweckbindungsfrist nicht mehr für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigt würde, wären die Fördermittel anteilig an den Zuschussgeber zu erstatten. Diese Gefahr wird für den betroffenen Sozialraum jedoch nicht gesehen. Selbst wenn die Bedarfszahlen in dem Sozialraum langfristig sinken würden, könnten überschüssige Platzkapazitäten im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung in den Einrichtungen abgebaut werden, die nicht mehr einer Zweckbindung unterliegen. Ebenso kann durch eine förderunschädliche soziale Anschlussnutzung eine Rückzahlung ausgeschlossen werden.

 

Der Sozialraum Wehringhausen zählt zu den Sozialräumen mit besonderem Handlungsbedarf. Der Anteil von Familien mit Zuwanderungsgeschichte ist überdurchschnittlich hoch; ebenso leben überdurchschnittlich viele Kinder in Bedarfsgemeinschaften. Bei der Versorgung der Familien mit Kinderbetreuungsplätzen zählt der Sozialraum zu den unterversorgten Bereichen.

Darüber hinaus hat in den letzten zwei Jahren der Zuzug von Familien mit Kindern in

Wehringhausen stark zugenommen. Aufgrund der aktuellen Meldestatistik und der für das nächste Kindergartenjahr zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ergibt sich nachfolgender Fehlbedarf:

 

 

U3 (38%)

Ü3

Hagen gesamt

590

262

davon in Stadtmitte

110

70

davon in Wehringhausen

78

83

 

 

Allein zur Deckung des Fehlbedarfes in Wehringhausen wäre eine 8-gruppige Kindertageseinrichtung erforderlich. Im Bereich Wehringhausen sind die räumlichen Möglichkeiten neue Kindertageseinrichtungen zu errichten stark begrenzt. Bedingt durch die enge Bebauung stehen die nötigen Flächen für die Errichtung von neuen Kitas nicht zur Verfügung.

 

Nach der Fertigstellung der Aufstockungsmaßnahme wird ein Raumkonzept gemäß den Handlungsempfehlungen des Landesjugendamtes zum KiBiz für fünf Gruppen entstehen:

  • 4 x Gruppentyp I (sechs Kinder unter drei und 14 Kinder von drei bis sechs Jahren)
  • 1x Gruppentyp III (20 bzw. 25 Kinder über drei Jahren, je nach gebuchter Stundenzahl)

Die zusätzliche Gruppe der Kindertageseinrichtung Gutenbergstr. 13, die mit ihrem Standort in absolut zentraler Lage eine Bereicherung des Angebotes für junge Eltern in Wehringhausen darstellt, kann bei zeitnaher Zustimmung der erforderlichen Ausschüsse und Genehmigungsbehörden voraussichtlich zum 01.08.2017 eröffnet werden.

Somit fallen beim Fachbereich Jugend und Soziales ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 zusätzliche Zuschüsse vom Landesjugendamt an die Stadt Hagen. Diese Zuschüsse betragen 30% der Pauschale für eine wöchentliche Betreuung einer Gruppe Typ I inkl. einer 3%-igen jährlichen Steigerung. Für 2017 beträgt diese Pauschale 55.565,27 €

Zudem entstehen weitere Personalaufwendungen. Es handelt sich dabei um Durchschnittspersonalkosten für zwei Erzieherinnen Entgeltgruppe S8 inkl. einer 1%-igen jährlichen Steigerung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

11217

230622

Bezeichnung:

Gutenbergstr. 13

MA Gutenbergstr. 13

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

Ertrag (-)

414100

-9.458 €

-22.700 €

-22.700 €

 

414200

-16.670

-40.507

-41.722

Aufwand (+)

501200

36.250

87.870

88.749

 

542201

9.458 €

22.700 €

22.700 €

Eigenanteil

 

19.580

47.363

47.027

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Durch die oben genannte Maßnahme entstehen grundsätzlich keine bilanziellen Auswirkungen, da es sich um Aufwendungen handelt, die in der Ergebnisrechnung abgebildet werden. Im vorliegenden Fall sind die Baukosten in Höhe von 454.000,00 €, die durch die Stadt Hagen getragen werden, als Mietaufwand zu buchen, da durch die Übernahme dieser Kosten eine langfristige Mietfreiheit (Kaltmiete) mit dem Diakonischen Werk Hagen e.V. vereinbart wird.

Der Mietaufwand in Höhe von 454.000,00 € ist entsprechend der Zweckbindung 20 Jahre als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Ergebnisrechnung abzugrenzen.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung aus der Zuwendung des Landes für die Einrichtung von Ü-3 Plätzen und Konnexitätsmitteln führt zu Ertrag in Höhe von 454.000,00 € in der Ergebnisrechnung. Dieser ist in Anlehnung an die Abgrenzung des Mietaufwandes über die Zweckbindung von 20 Jahren als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2016 - Jugendhilfeausschuss

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22.06.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen