Mitteilung - 0409/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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08.06.2016
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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09.06.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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09.06.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Betrachtung der durchschnittlichen Fallzahlen der Schiedspersonen in den zur Zeit bestehenden 9 Schiedsamtsbezirken zeigt in den vergangenen 10 Jahren (2006-2015) eine sehr unterschiedliche Belastung.
Im Hinblick darauf sowie auf den häufig erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern für die Besetzung frei werdender Schiedsamtsstellen und auf die Tatsache, dass der Stadt Hagen als Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk jährlich nicht unerhebliche Kosten
entstehen, schlägt die Verwaltung eine Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf künftig 6 Bezirke vor.
Begründung
Bei Betrachtung der durchschnittlichen Fallzahlen (Anzahl der Schlichtungsverhandlungen) in den zur Zeit bestehenden 9 Schiedsamtsbezirken zeigt sich in den vergangenen 10 Jahren eine sehr unterschiedliche Belastung.
Legt man die Fallzahlen der letzten 5 Jahren zu Grunde, ist zudem - im Vergleich zum 10-Jahres-Zeitraum - eine Verringerung der Fallzahlen erkennbar.
Im Hinblick darauf sowie auf den häufig erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern für die Besetzung frei werdender Schiedsamtsstellen und die Tatsache, dass der Stadt Hagen als Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk nicht unerhebliche Kosten entstehen, schlägt die Verwaltung eine Neuordnung und Reduzierung auf künftig 6 Bezirke vor.
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) soll eine Änderung von Schiedsamtsbezirken, wenn durch die Änderung das Amt der Schiedsperson wegfallen würde, bei Beendigung der laufenden Amtszeit der Schiedsperson vorgenommen werden.
Die Reduzierung der Schiedsamtsbezirke wäre in den Jahren 2016/2017 umzusetzen.
Die Amtszeit der Schiedsperson des von einer Zusammenlegung betroffenen bisherigen Bezirks 5 (Eckesey-Nord, Vorhalle, Boelerheide) endete im Jahr 2016, die Amtszeiten der Bezirke 2 (Altenhagen, Eckesey) und 4 (Kuhlerkamp, Wehringhausen) enden im Jahr 2017.
Die Schiedspersonen der bisherigen Bezirke 1 (Stadtmitte, Remberg), 3 (Fleyer Viertel, Eppenhausen, Emst) und 6 (Boele, Kabel, Bathey, Fley, Helfe, Garenfeld) könnten die neuen Bezirke 1 (bisher: 1, 4), 2 (bisher: 2, 3) und 3 (bisher: 5, 6) bis zum Ablauf ihrer Amtszeiten 2017 bis 2019 weiterführen.
Die beabsichtigte Neueinteilung des Stadtgebiets von bisher 9 auf 6 Schiedsamtsbezirke würde sich unmittelbar nur auf die Stadtbezirke Mitte und Nord auswirken.
In den Stadtbezirken Haspe, Hohenlimburg und Eilpe/Dahl würde die Neuordnung lediglich zu einer Veränderung der Nummerierung von 7 (Berchum, Halden, Herbeck, Henkhausen, Reh, Holthausen, Hohenlimburg ) in 4, 8 (Eilpe, Selbecke, Delstern, Dahl, Priorei, Rummenohl) in 5 sowie 9 (Haspe) in 6 führen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.12.20 | Bezeichnung: | Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
Produkt: | 1.12.20.30 | Bezeichnung: | Schiedsamtsangelegenheiten |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 431 100 | € - 470 | € - 470 | € - 470 | € - 470 |
Aufwand (+) | 542950+543901 | € 7820 | € 6960 | € 5240 | € 5240 |
Eigenanteil |
| € 7350 | € 6490 | € 4770 | € 4770 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Thomas Huyeng Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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