Beschlussvorlage - 0763/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Ortseinganges Reh mit dem Hohenlimburger Bauverein Immobilien GmbH einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

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Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 - Ortseingang Reh - ist  zur Erschließung von Wohnbaugrundstücken zwischen den Straßen “Alter Reher Weg” und Auf dem Bauloh” eine öffentliche Anliegerstraße als Verkehrsmischfläche festgesetzt worden.

 

Der Erschließungsträger beabsichtigt, einen Teil der Grundstücke zu bebauen und die Erschließung durchzuführen.


 
Aus diesem Grunde hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung und für alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.

 

Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

Die Herstellungskosten für die Erschließungsanlage betragen ca. 80.000,- EURO.

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der SEH sichergestellt.

 

Über die von dem Erschließungsträger aufzubringenden Gesamtkosten von ca. 80.000,- EURO wird eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit dem Hohenlimburger Bauverein Immobilien GmbH einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.11.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.11.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen