Beschlussvorlage - 0484/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Frauenbeirat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

1.               Frau Sabine Garmann zur Schriftführerin und

2.               Frau Anna Vierhaus zur stellvertretenden Schriftführerin.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt sofort.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Frauenbeirat gefassten Beschlüsse von der Vorsitzenden des Frauenbeirates und einer vom Frauenbeirat zu bestellenden Schriftführerin zu unterzeichnen.

 

Aufgrund eines personellen Wechsels in der Gleichstellungsstelle ist eine neue Bestellung der Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführerin für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen vorzunehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Oberbürgermeister Erik O. Schulz

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.06.2016 - Frauenbeirat - ungeändert beschlossen