Beschlussvorlage - 0415/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung) des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, zur Kenntnis.

 

Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 10 Abs. 5 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des WBH über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen des durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereichs als Friedhofsträger in der Stadt Hagen, wobei diese Entscheidung des Verwaltungsrats nach § 11 Abs. 1 Nummer 1 der Satzung des WBH bei grundsätzlicher Bedeutung für das Kommunalunternehmen oder bei Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb des Kommunalunternehmens hinausgehen, der Weisung des Rates der Stadt Hagen unterliegt.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beraten und wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

Weitere Informationen sind den dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügten Sitzungsunterlagen für den Verwaltungsrat zu entnehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen