Beschlussvorlage - 0412/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat befürwortet es aus den in der Vorlage genannten Gründen ausdrücklich, dass die StädteRegion Aachen und andere  gegen die Entscheidung der belgischen Regierung zum Weiterbetrieb der AKWs Tihange und Doel im Klageweg vorgehen und unterstützt uneingeschränkt die mit der Klage verfolgten Ziele..

 

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt.

 

Begründung

 

In der vg. Angelegenheit hat der Rat die Verwaltung in der Sitzung am 17.03.2016 nach Beratung des Tagesordnungspunktes I.4.1. beauftragt, die finanziellen Auswirkungen einer eventuellen Klagebeteiligung zu prüfen und dem Rat das Ergebnis dieser Prüfung zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Die vom Rat erbetene Prüfung hat im Einzelnen Folgendes ergeben:

 

Zunächst wird noch einmal der Hintergrund für das Klagebegehren der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb der AKWs Tihange und Doel wie folgt dargestellt:

 

In Belgien, etwa 60 km westlich der Stadt Aachen, betreibt der Energiekonzern Elektrabel das Atomkraftwerk Tihange mit insgesamt drei Blöcken sowie bei Antwerpen das Atomkraftwerk Doel mit vier Blöcken. In den letzten Jahren ist es in den beiden Anlagen zu einer Vielzahl von Störfällen gekommen. Hierzu gehören:

 

  • häufiges Abschalten nach Bränden, Risse in Reaktorbehältern, explodierender Transformator, Leckagen von Kühlsystemen, Ausfall von radioaktivem Wasser, Bombenfund aus dem 1. Weltkrieg, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Sabotageakt von Mitarbeitern, der zur Notabschaltung eines Blockes führte.

 

  • Die belgische Regierung hat den Weiterbetrieb der Blöcke Tihange 2 und Doel 3 trotz massiver Sicherheitsmängel und gegen die Empfehlung von Fachleuten genehmigt und

 

  • sie hat den Stilllegungsbeschluss der ältesten Reaktorblöcke Tihange 1 und Doel 1 und 2 (Inbetriebnahme 1975) aus 2003 aufgehoben und die Laufzeiten um 10 Jahre bis 2025 verlängert. Diese Reaktorblöcke gehören zu den ältesten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken Europas.

 

Von den Großstädten in Nordrhein-Westfalen ist bislang, soweit hier bekannt ist, die Stadt Gelsenkirchen die einzige, die auf Antrag der dortigen Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Beitritt zu den hier in Rede stehenden Klageverfahren beabsichtigt. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat den Oberbürgermeister mit Beschluss vom 25.02.2016 aufgefordert, diesbezüglich mit der federführenden StädteRegion Aachen umgehend Kontakt aufzunehmen.

Die Kontaktaufnahme hat nach Auskunft des zuständigen Mitarbeiters der Stadt Gelsenkirchen ergeben, dass die StädteRegion Aachen nicht länger beabsichtigt, die anderen Körperschaften um Beitritte zu der von ihr voraussichtlich „nach der

 

Sommerpause“ noch zu erhebenden Klage vor einem Gericht der ersten Instanz in Brüssel oder die Erhebung eigener Klagen zu bitten. Dies sei nämlich – schon aus formalen Gründen – mit einem erhöhten Begründungsaufwand für die Rechtsanwälte und somit mit höheren Honorarforderungen verbunden. Da es auf die bloße Anzahl der Kläger nicht ankomme, sei es sinnvoller, wenn nur die StädteRegion sowie eine niederländische und eine luxemburgische Körperschaft in Belgien klagen und sich die übrigen Gemeinden an der Finanzierung des Prozesses beteiligen.

Von dem StädteRegionsrat erhielt die Stadt Gelsenkirchen zur Höhe des Kostenanteils der beitretenden Kommunen folgende Informationen:

Es ist nachvollziehbar vermittelt worden, dass eine 'Sammelklage' aller Beteiligten aus formellen Gründen nicht sinnvoll ist. Dagegen könnte es sehr wohl sinnvoll sein, wenn neben der StädteRegion Aachen - als Federführer für die deutschen Kommunen /Gebietskörperschaften - auch je eine Kommune aus den Niederlanden und Luxemburg dieser Klage beitritt. Die Vertreter der Kommunen aus den Niederlanden und der Vertreter der Gemeinden aus Luxemburg sagen dies zu. In enger Abstimmung mit den uns  beratenden Kanzleien, wird geprüft, welche Variante die sinnvollste ist.        

Die Kommunen erklären sich grds. bereit, dem Beispiel der städteregionalen Kommunen zu folgen, wonach kreisangehörige Kommunen einen Solidaritätsbeitrag von jeweils € 1.000,00 und kreisfreie Städte von jeweils € 3.000,00 zahlen. Es wird angeregt, dass die Kreise wie kreisfreie Städte gewertet werden und ebenfalls jeweils € 3.000,00 aufbringen.

Es wird gebeten diesen freiwilligen Solidarbeitrag auf das Konto der StädteRegion Aachen bei der Sparkasse Aachen …………………………. zu überweisen.“

Tritt die Stadt Hagen entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.03.2016 (Drucks.-Nr. 0255/2016) den Klagen der StädteRegion Aachen und anderer Kommunen und Landkreise bei, wäre von ihr demzufolge nach dem Ergebnis der vom Rat erbetenen Prüfung ein einmaliger freiwilliger „Solidarbeitrag“ zu den anfallenden Prozesskosten in Höhe von 3.000,- € zu leisten.

Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kommt eine Übernahme dieser Kosten gem. § 82 GO NRW jedoch nicht in Betracht.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister)

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

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12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen