Beschlussvorlage - 0408/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Fachbereich Jugend und Soziales hat sich mit zwei Projekten für das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beworben. Mit Bewilligungsbescheid vom 14.04.2016 wurden für die Projekte insgesamt 5.037.750 Euro bewilligt.
Begründung
Der Fachbereich Jugend und Soziales hat sich mit zwei Projekten für das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beworben.
„Morgenland trifft Abendland“
„Menschen verbinden Quartiere“
Für die inhaltliche Beschreibung der Projekte wird auf die Vorlage 0101/2016 verwiesen, die am 18.02.2016 vom Rat beschlossen wurde.
Mit Bewilligungsbescheid vom 14.04.2016 wurden für die Projekte insgesamt 5.037.750 Euro bewilligt. Diese teilen sich wie folgt auf:
„Morgenland trifft Abendland“
- Planungs- und Baukosten für den Umbau der Martin-Luther Kirche zu einer Kindertages- und Begegnungsstätte
- Verfügungsfonds
- Quartiersmanagement
Fördersumme insgesamt: 3.987.500 €, davon 90% Zuwendung des Landes in Höhe von 3.588.750 €.
„Menschen verbinden Quartiere“
- Quartiersmanagement und Verfügungsfonds- Altenhagen-Süd
- Erweiterung des Kinder-und Jugendparks Haspe nebst Quartiersmanagement und Verfügungsfonds
- Mietkosten Kulturoase und Verfügungsfonds- Wehringhausen-Ost
Fördersumme insgesamt: 1.610.000 €, davon 90% Zuwendung des Landes in Höhe von 1.449.000 €.
Keine Berücksichtigung fanden der Bau der Kindertageseinrichtung Berghofstraße in Altenhagen sowie die Neugestaltung des Eingangsbereichs beim Hasper Hammer. Darüber hinaus wurden die beantragten Verfügungsfonds um ein Drittel auf jährlich 20.000 € gekürzt.
Für die Baumaßnahmen gilt eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren. Für das Quartiersmanagement, die Verfügungsfonds und die Mietkosten der Kulturoase in Wehringhausen endet die Zweckbindungsfrist mit dem Ende des Bewilligungs- und Durchführungszeitraumes.
Im Bewilligungsbescheid wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass eine Verlängerung des Bewilligungs- und Durchführungszeitraumes nicht möglich ist.
Voraussetzung für die Nutzung der ansehnlichen Fördergelder in dem festgelegten Durchführungszeitraum und den jährlichen Zuwendungsschritten, sind zeitnahe Entscheidungen und außerordentliche Dienstleistungen aller an der Umsetzung beteiligten Fachbereiche.
