Beschlussvorlage - 0406/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt:

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird gem. § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.

 

 

 

Begründung

 

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 mit Datum vom 31.03.2016 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten. Nach Durchführung der nach § 101 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen