Beschlussvorlage - 0348/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Hauptversammlung der ENERVIE-Südwestfalen Energie und Wasser AG am 24.06.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.04.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2016
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen bestellt
Herrn / Frau _____________________
als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die Hauptversammlung der ENERVIE AG am 24.06.2016.
- Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters/der unter 1. bestellten Vertreterin bestellt der Rat
Herrn / Frau _____________________
als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die Hauptversammlung der ENERVIE AG am 24.06.2016.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Am 24.06.2016 findet die nächste ordentliche Hauptversammlung der ENERVIE AG statt. Der Rat der Stadt Hagen bestellt für diese Hauptversammlung einen stimmberechtigten Vertreter / eine stimmberechtigte Vertreterin.
In die letzte Hauptversammlung war Herr Peter Beyel vom Rat der Stadt Hagen entsendet worden.
Um für den Fall einer z. B. krankheitsbedingten plötzlichen Verhinderung des bestellten Vertreters oder der bestellten Vertreterin der Stadt Hagen denkbaren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, beabsichtigt die Verwaltung, ab sofort bei der Bestellung von Vertretern der Stadt für Gesellschafter- oder Hauptversammlungen auch einen Vertreter oder eine Vertreterin zu benennen, dessen/deren Vertretungsvollmacht aber ausschließlich bei Verhinderung des bestellten Vertreters greift.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen
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gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister
