Beschlussvorlage - 0286/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Rates der Stadt Hagen, die Lehrer-Parkplätze der Innenstadtschulkomplexe zu vermieten, ist für das Ricarda-Huch-Gymnasium, die Cuno-Berufskollegs I und II und die Kaufmannsschule I seit August 2014 umgesetzt. Die monatliche Miete wird zum neuen Schuljahr 2016/2017 erhöht.

 

Dieses Konzept der Vermietung wird auf sämtliche Schulen im Hagener Stadtgebiet ausgeweitet. Die Bedenken der Verwaltung, die gegen diese Ausweitung in der Begründung aufgeführt sind, werden vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt schrittweise.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

I.

 

Durch Beschluss des Rates im Rahmen verschiedener Haushaltsicherungsmaßnahmen wurde u.a. festgelegt, Lehrerparkplätze an den größeren Schulkomplexen im Innenstadtbereich zu vermieten. Daher werden ab August 2014 dem Lehrpersonal die Parkplätze des Ricarda-Huch-Gymnasiums, der Kaufmannsschule I und der Cuno-Berufskollegs I und II gegen eine Mietgebühr von 20,00 € / pro Monat zur Verfügung gestellt. Dabei werden allerdings unter Berücksichtigung der Schulferienzeiten nur 10 Monate im Jahr zugrunde gelegt.

 

Von den Einnahmen fließt ein Drittel an die Schulen zu deren freien Verfügung zurück.

 

Nach Abzug dieses Rückflusses konnten 2015 rd. 15.700,00 € Einnahmen erzielt werden.

 

Ab dem neuen Schuljahr 2016/2017 wird die vom Rat der Stadt im Rahmen der weiterführenden Sparmaßnahmen beschlossene Erhöhung der Mieteinnahmen umgesetzt. Dabei wird die monatliche Miete von 20,00 € auf 25,00 € erhöht. In Angleichung der Miete, die die städtischen Mitarbeiter für ihre private Parkplatzanmietung ganzjährig zahlen und in Berücksichtigung, dass der Parkplatz vom Lehrpersonal auch während der Ferienzeiten benutzt werden kann, wird die Miete dann für die kompletten 12 Monate erhoben.

 

Damit werden für das kommende Schuljahr (nach Abzug des Drittel-Rückflusses) Einnahmen von rd. 24.000 € zu erwarten sein. Diese Einnahme ist jedoch nur dann zu erreichen, wenn das Lehrpersonal die Erhöhung akzeptiert und die Parkplätze weiterhin im bisherigen Umfang kostenpflichtig anmietet.

 

II.

 

In einem weiterführenden Beschluss im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (12_48.002) wurde festgelegt, dass die Parkplätze sämtlicher Schulen im Hagener Stadtgebiet vermietet werden sollen.

 

Zu dieser Ausweitung der ursprünglichen Maßnahme, durch die vom Rat Mehreinnahmen von rd. 50.000,00 € erwartet werden, wurde bereits von der Verwaltung u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass sie nur bei gleichzeitiger Einführung eines umfassenden Anwohner-Parkraum-Konzeptes umgesetzt werden kann. Diese und weitere Problemstellungen werden weiterhin aufrechterhalten und nachfolgend noch einmal zusammengefasst:

 

a) Die Maßnahme kann nur auf die Schulen angewandt werden, die Parkflächen auf ihrem Schulgelände ausweisen, die auch dauerhaft (und nicht nur zeitweise z.B. zum Anliefern von Unterrichtsmaterial) zum Parken benutzt werden.

Damit fallen z.B. das Albrecht-Dürer-Gymnasium (keine eigenen Parkflächen) und das Fichte-Gymnasium (keine eigenen Parkflächen; bestehender Schulhof wird allenfalls zur Anlieferung genutzt) aus dieser geplanten Maßnahme heraus.

 

b) Es können nicht sämtliche Parkplätze vermietet werden, da bestimmte, individuell je Schule zu ermittelnde Kontingente für z.B. schwerbehindertes Lehrpersonal, in den Schulcafeterien ehrenamtlich tätige Eltern, Prüfer der Bezirksregierung, Lieferanten und Handwerker kostenlos im Sekretariat bereit gehalten werden müssen.

 

c) Es muss ebenfalls individuell geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang Abschottungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um das Fremdparken auf den dann kostenpflichtigen Stellplätzen zu verhindern. Diese Maßnahmen haben z.B. im Vorfeld der Vermietung der Parkplätze am Ricarda-Huch-Gymnasium Kosten in der Größenordnung von rd. 10.000,00 € verursacht. Aufgrund von z.B. Vandalismusschäden ist mit Folgekosten für Reparatur und Wartung zu rechnen. Es wird von hier allerdings versucht, im ersten Schritt möglichst auf Abschottungsmaßnahmen zu verzichten. Dieses ist jedoch im Endeffekt nur in Abstimmung mit der jeweiligen Schule durchführbar.

 

Für diese unter b und c) aufgeführten Ermittlungen ist schrittweise mit den einzelnen Schulen Kontakt aufzunehmen, so dass keine flächendeckende Einführung zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. Beginn des neuen Schuljahres) erfolgen kann.

Erste Bewirtschaftungen werden aber zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 erfolgen.

 

d) Auch wenn keine Absperrungen erfolgen müssen, sind Hinweisschilder auf das ausschließlich durch Lehrpersonal erlaubte Parken  anzubringen, damit Fremdparker kostenpflichtig abgeschleppt werden können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die sog. Leerfahrten (diese liegen vor, wenn das Abschleppunternehmen angefordert wurde, der falsch parkende Wagen aber vor Eintreffen des Abschleppwagens weggefahren wurde) und sog. Versetzungen (Wagen wird abgeholt, bevor er „an den Haken des Abschleppwagens genommen werden kann“) der Stadt Hagen in Rechnung gestellt werden.

 

Die Parkberechtigung wird durch entsprechende Parkausweise, die sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen sind, dokumentiert.

 

d) Insbesondere ist jedoch – wie bereits eingangs hervorgehoben - der sog. Verdrängungs- oder Abwanderungseffekt zu berücksichtigen. Nach den mit der Umsetzung der ersten Maßnahme gemachten Erfahrungen ist eine Akzeptanz in der Lehrerschaft nicht zu erwarten. Die Lehrer werden nicht auf den vorgesehenen Parkplätzen im Schulbereich parken und Miete zahlen, sondern auf die Anliegerstraßen der Umgebung ausweichen. Dieses wird zu verstärkten Problemen mit den Anwohnern führen.

 

Ein umfassendes Anlieger-Parkraum-Konzept ist durch den bestehenden Beschluss des Rates vom 25.05.2005 jedoch ausdrücklich auf den Bereich der Innenstadt beschränkt. Dieser wurde durch Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 03.02.2015 noch einmal bestätigt.

Aufgrund des Verdrängungs- und Abwanderungseffektes sind zahlreiche Beschwerden der Anwohnerschaft zu erwarten.

 

 

Abschließend weist die Verwaltung erneut darauf hin, dass unter diesen Rahmenbedingungen der vom Rat erhoffte Konsolidierungsbeitrag nur schwer zu erreichen sein wird. Es ist aus der Sicht der Verwaltung ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis in Bezug auf die Einrichtung von kostenträchtigen Absperrmaßnahmen und aufwändigen Parkraumkonzepten in den Stadtteilen zu beachten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen die in der Vorlage genannten finanziellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen