Beschlussvorlage - 0410/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates einen Satzungsvorschlag zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Hagen zum Beschluss vorzulegen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit der Einführung eines Gestaltungsbeirates soll die künftige bauliche Entwicklung von Hagen positiv beeinflusst werden. Ziel ist die Sicherung sowie Steigerung der Planungs- und Baukultur mit der damit verbundenen verbesserten Wahrnehmung bei der Hagener Bevölkerung. Mit Hilfe eines Gestaltungsbeirates soll architektonischen und städtebaulichen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden und den Investoren bzw. Bauherren Unterstützungen auf dem Weg zu einem qualitativen Entwurf geleistet werden.

 

Begründung

 

Das Erscheinungsbild der Stadt Hagen hat sich im vergangenen Jahrzehnt sehr gewandelt. Eindrucksvolle Hochbauprojekte (Neue Mitte mit Rathaus- und Volme Galerie, Sparkassenkarree), sowie große Straßenbaumaßnahmen (Boeler Ring, Bahnhofshinterfahrung) haben der Stadt an vielen Stellen ein neues Gesicht verliehen. Um die positive Entwicklung in dieser Stadt voranzubringen und die Identifikation des Bürgers mit seiner Stadt zu stärken, ist eine Aufwertung des Stadtbildes weiter notwendig. Hierzu soll stadtbildprägende Architektur erhalten und neue Gebäude mit hoher Bauqualität errichtet werden.

Das Ziel in der Stadtentwicklung und im Städtebau einen hohen baukünstlerischen und gestalterischen Anspruch zu etablieren, werden durch das Forum StadtBauKultur und dem Präsidenten der Architektenkammer NRW in vollem Umfang unterstützt. Das Forum ist im letzten Jahr mit dem Anliegen an den Oberbürgermeister herangetreten, einen Gestaltungsbeirat in Hagen zu installieren und damit den konstruktiven und positiven Beispielen der Nachbarkommunen zu folgen.

 

Viele Städte in NRW* haben in den letzten Jahren einen Gestaltungsbeirat eingerichtet, mit dem Ziel die Bauqualität und die Baukultur zu sichern und zu stärken. (*ca. 43 Gestaltungsbeiräte in NRW Planausschnitt s. Anlage)

Der Gestaltungsbeirat soll als festes, unabhängiges Empfehlungsgremium im Vorstandsbereich Stadtentwicklung und Bauen angesiedelt werden und Empfehlungen für die Verwaltung, die Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen und den Rat zu stadtbedeutsamen Vorhaben erarbeiten.

Stadtbildprägend sind zum einen große Bauvorhaben und Gebäudeensembles, ebenso wie öffentliche Bauprojekte. Zum anderen werden besonders stadtbedeutsame Projekte für eine Beratung im Gestaltungsbeirat vorgeschlagen. Das sind städtebauliche Projekte wie die Entwicklung Westside, Vorhaben an größeren Einfalls- und Durchgangsstraßen (z.B. Brandt, Max Bahr), in historisch bedeutsamen Stadtquartieren oder in den Stadtteilzentren.

In der Nachbarkommune Dortmund, in der der Gestaltungsbeirat 2001 eingerichtet wurde, hat sich das Beratungsinstrument sehr bewährt. Viele Vorhaben sind mit einer deutlichen Qualitätssteigerung aus dem Empfehlungsgremium hervorgegangen. Dies wurde anlässlich einer Präsentation des Stadtbaurates der Stadt Dortmund bei einer gemeinsam mit dem StadtBauForum und Vertretern der Politik durchgeführten Auftaktveranstaltung im August 2015 deutlich.

 

Die Verwaltung schlägt auf Grund der Dortmunder Erfahrung vor, proportional zur Hagener Stadtgröße den Gestaltungsbeirat mit drei externen Mitgliedern (qualifizierte Fachleute aus den Gebieten Architektur, Städtebau, Stadt- und Landschaftsplanung, die weder in Hagen wohnen, noch in der letzten Zeit in Hagen gearbeitet haben) zu besetzen. Davon ist einer der Vorsitzende. Weitere Mitglieder sind der technische Beigeordnete und der jeweilige Bezirksbürgermeister des Bezirkes, in dem das Vorhaben geplant ist. Diese Teilnehmer sind stimmberechtigt.

 

Fachleute aus der Verwaltung, insbesondere aus dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung werden nach Bedarf in beratender Funktion, ohne Stimmrecht, hinzugezogen.

 

Aufgaben des Beirats:

Der Gestaltungsbeirat berät über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind. Er erarbeitet Empfehlungen für die Verwaltung, den Fachausschuss und den Rat der Stadt sowie für die Bezirksvertretungen. Bei früher Beratung von Vorhaben kann er ebenso Empfehlungen an Architekten und Bauherren für die weitere Planung aussprechen.

Die Bauvorhaben, Konzepte und Planungen sollen dem Beirat in möglichst frühem Stadium, vor der Erteilung einer Baugenehmigung, vorgetragen werden. Die Beratungspunkte können sowohl von der Verwaltung, von Bauherren / Architekten als auch von der Fachpolitik zur Erörterung vorgeschlagen werden.

Ablauf einer Beiratssitzung:

Je nach Umfang der zu beratenden Themen werden pro Sitzung zwischen zwei und fünf Projekte anhand von Plänen und ggf. Modellen von den jeweiligen Projektvertretern vorgestellt. Anschließend wird das Projekt im Beirat diskutiert und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Die Projektbesprechung erfolgt im „geschützten Raum“ ohne Öffentlichkeit. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll zusammengefasst. Die Sitzung und das Protokoll sind nicht öffentlich. Die Sitzungsmitglieder erhalten ein Protokoll, der Architekt und der Bauherr erhalten ebenfalls einen Protokollauszug.

Vor Beginn der Sitzung wird in der Regel eine Ortsbesichtigung durchgeführt.

Gegenstand der Beratungen sind:

  1. Bauvorhaben sowohl öffentlicher als auch privater Bauherren, die nach Lage, Umfeld, Größe, Nutzung, Ensemblewirkung oder Repräsentationsanspruch für das Stadtbild und für den Freiraum prägend sind sowie Veränderungsmaßnahmen an historisch bedeutenden, denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäuden oder Ensembles. Einbezogen sind auch besonders bedeutsame Verkehrsbauten, wie z. B. Brücken.


 

  1. Städtebaulich-gestalterische und verkehrliche Konzepte, die für die stadträumliche Qualität von großer Bedeutung sind und die eine Gestaltung von Plätzen, Straßen, Grünanlagen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zum Gegenstand haben, sowie sonstige stadtbildrelevante Planungen, z.B. Beleuchtung, Stadtmöblierung, Leitsysteme, Werbeanlagen.

 

  1. Bauleitpläne, die eine herausgehobene Bedeutung für die Erhaltung und Gestaltung des Stadt- / Ortsbildes haben.

 

Der Gestaltungsbeirat wird frühzeitig bei der Formulierung von Grundlagen und Auslobungen für konkurrierende Planungsverfahren (Wettbewerbe, Gutachten, Workshops) zu städtebaulich relevanten Projekten beteiligt. Der/die Vorsitzende oder eine Vertreterin oder ein Vertreter wird in derlei Verfahren (z.B. als Preisrichter) eingebunden. Die Benennung nimmt der Beirat vor. Das Ergebnis solcher Verfahren nimmt der Gestaltungsbeirat zur Kenntnis, ohne es als eine „Zweitjury“ zu beraten.

 

Satzung:

Der Gestaltungsbeirat wird aufgrund einer Geschäftsordnung, die der Rat der Stadt Hagen beschließt, eingerichtet. Dazu wird die Verwaltung einen Satzungsvorschlag erarbeiten.

 

Aufwand und Finanzierung:

Das StadtBauForum hat sich bereit erklärt, den Gestaltungsbeirat jährlich mit 3.000,-€ zu unterstützen.

Diese Summe zugrunde gelegt, bedeutet das bei vier Sitzung pro Jahr eine Aufwandsentschädigung von 250,-€ pro externem Mitglied pro Sitzung inkl. Fahrtkosten.

3000,-€ / 3 Fachleute / 4 Sitzungen = 250,-€

Zusätzlich ist eine vorbereitende und begleitende Person aus der Verwaltung erforderlich. Aus den Erfahrungswerten der Nachbarkommunen beträgt der Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung pro Sitzung (Sichtung, Zusammenstellung, Organisation, Protokoll etc.) drei Vollzeit-Wochen.

 

Dies bedeutet für Hagen ca. 10 Wochenstunden an zusätzlichem Personalaufwand.

 

Berechnung:

39 Stunden x 3 Wochen x 4 Sitzungen = 468 Stunden / 46 Wochen (52 Wochen – 6 Urlaubswochen) = 10,2 Wochenstunden

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

10.05.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.       Die Einführung eines Gestaltungsbeirates wird bis auf weiteres zurückgestellt.

 

2.       In den Fraktionen besteht noch der verbreitete Wunsch nach zusätzlicher Erfahrungserkundung in vergleichbaren Kommunen.

 

3.       Eine erneute Befassung erfolgt erst nach einem entsprechenden Rücklauf aus den Fraktionen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1