Beschlussvorlage - 0292/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stad Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/11 (632) –Vorhalle Ost-, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.10.2011.

Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):

Das Plangebiet liegt zwischen der DB Gleisanlage (Strecken: Hagen – Herdecke, Hagen – Wetter) der Ophauser– / Revelstraße und der BAB A1.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

Begründung

 

Unter Berücksichtigung des vom Rat der Stadt Hagen am 14.05.2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bestand die Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 8/11 (632) –Vorhalle Ost- zum einen darin, an der Ophauser Straße / Revelstraße Einzelhandel / großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen. Zum anderen sollten gewerblich nutzbare Flächen –ohne Einzelhandel- gesichert werden. Seit der Einleitung des Verfahrens wurde bis zum heutigen Zeitpunkt die Planung nicht umgesetzt.

Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, welches am 17.03.2016 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen wurde, ist der zentrale Versorgungsbereich Hagen-Vorhalle erweitert worden. Im Bereich der Erweiterung an der Revelstraße / Ecke Ophauser Straße ist nun die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel sowie die Standortverlagerung mit Verkaufsflächenerweiterung des bereits vorhandenen Lebensmitteldiscounters geplant.

Im Zuge dieser Planung ergibt sich Handlungsbedarf, weitere nicht erwünschte Nutzungen, die den zentralen Versorgungsbereich Hagen-Vorhalle schwächen, ausschließen zu können.

Diesem Handlungsbedarf wird im Zuge der Einstellung dieses Bebauungsplanes zeitgleich durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/16 –Gewerbegebiet Ophauser Straße- zur Steuerung von Einzelhandel Rechnung getragen.

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/11 (632) –Vorhalle Ost- kann daher eingestellt werden.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

i.V. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.04.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.05.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen