Beschlussvorlage - 0354/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Durchführung der Veranstaltung „Illumination Wasserschloss Werdringen“ zu. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Fachbereich Kultur plant zusammen mit der HAGEN Agentur und der Atomic-Lifetime-Event eine Illumination des Wasserschlosses Werdringen im Zeitraum vom 16.09.2016 bis zum 02.10.2016. Geplant ist u.a die Installation von Scheinwerfern, das Abspielen von untermalender Musik in der Allee zum Schloss sowie dem Rundweg um das Schloss.

 

Zusätzlich sollen noch Lichtkunstobjekte aufgestellt werden, die mittels Bodennägeln im Boden befestigt werden. Ein Rahmenprogramm sowie einmalig eine Feuershow im Innenhof des Schlosses sind an den Wochenenden vorgesehen. In der Anlage sind skizzenhaft die geplanten Scheinwerfer dargestellt, es handelt sich dabei um eine Maximaldarstellung.

 

Die kostenpflichtige Veranstaltung soll an allen Tagen, außer montags und dienstags, stattfinden. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr und läuft dann mittwochs, donnerstags und sonntags bis ca. 21.30 Uhr, freitags und samstags sowie am Sonntag, dem 2.10., soll die Veranstaltung bis maximal 23 Uhr gehen. Das Kassenhäuschen wird außerhalb der geschützten Bereiche aufgestellt.

 

Die Aufbauarbeiten für die Veranstaltung beginnen bereits am 09.09.2016, der Abbau ist bis zum 05.10.2016 abgeschlossen.

 

Während der Veranstaltungszeiten soll der nördliche Zugang zum Rundweg um das Wasserschloss gesperrt werden. Auch hierfür hat der Veranstalter eine Genehmigung bei der unteren Landschaftsbehörde beantragt. Außerhalb der Veranstaltungszeiten (also tagsüber) ist das Nutzen des Wegenetzes möglich.

 

Da es sich bei dem Veranstaltungsort um einen geschützten Landschaftsbestandteil handelt, ist zu prüfen, ob die Veranstaltung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist.

 

Bei einem Ortstermin am 18.02. wurden seitens des Veranstalters die geplanten Installationen erläutert. Ein „Konzept zum Umweltschutz“ wurde von der Atomic-Lifetime-Event vorgelegt und soll Bestandteil der Genehmigung werden. Ursprünglich war die Veranstaltung im März geplant. Um Vergrämungen von brütenden Vögeln sowie Konflikte mit Amphibienwanderungen zu und von der Gräfte am Wasserschloss zu vermeiden, ist der Veranstaltungszeitpunkt auf die zweite Septemberhälfte verlegt worden.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen