Beschlussvorlage - 0403/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Basis der abschließenden Empfehlungen stimmt der Sozialausschuss der Einrichtung einer gemeinsamen Lenkungsgruppe zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

In der Stadt Hagen stand ein gemeinsames „Suchtberatungszentrum unter einem Dach“ Ende 2013 kurz vor der Realisierung bzw. kurz vor der Vertragsunterzeichnung. Das damit verbundene skizzierte scheiterte auf Grund steuerrechtlicher Bedenken.

Im März 2014 hat die Stadt Hagen die Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe  beauftragt, im Rahmen der kooperativen kommunalen Suchthilfeplanung (kKSHP) das spezifische Thema „Zusammenführung der ambulanten Suchtberatungsangebote unter einem Dach“ unter Beteiligung der Leistungsträger und Leistungserbringer aufzugreifen und fortzusetzen.

Aufgabe der LWL-KS war die Vorbereitung und Moderation der Sitzungen sowie weiterführende Recherchen und Ausarbeitungen, die im Laufe des Prozesses vereinbart wurden (z. B. Vorbereitung der Leistungsbeschreibung, Zusammenführung der Kooperationen, verschiedene Strukturmodelle, etc.).

Im Rahmen eines Projektes mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Münster, konnte eine IST-Erhebung der ambulanten Angebote durchgeführt werden.

In der Nachbetrachtung und der Diskussion der IST-Erhebung für die Stadt Hagen wurden folgende zentrale Themenfelder benannt:

 

a) Chancen einer koordinierten Suchthilfe

b) Lenkungsgruppe der ambulanten Suchthilfe

c) Einheitliche Dokumentation und Berichtswesen

d) Kooperation gestalten

 

Als weitere Themen wurde die offene Diskussion über das eigentliche Beratungsverständnis in der Stadt sowie das Beratungsangebot Essstörungen in Hagen gesehen:

e) Beratung – „Spezialisten oder Generalisten“

f) Beratungsangebot für Essstörungen

 

Aufgrund der Empfehlungen des LWL soll eine Lenkungsgruppe gebildet werden, der Vertreter der AWO und des Blauen Kreuzes sowie der Fachbereiche Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Jugend und Soziales angehören.

 

 

Der LWL hat den Prozess begleitet und hat bereits im Jugendhilfeausschuss den Abschlussbericht vorgestellt.

 

Der Bericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2016 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen