Beschlussvorlage - 0631/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Haspe, Tücking undWehringhausen mit integrierter Rettungswache
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beteiligt:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz; 65 Hochbauamt; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Fachausschuss Gebäudewirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.10.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.11.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.11.2005
|
Sachverhalt
Das Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen wurde vom Rat am 25.04.2002 beschlossen (100027/02). Das Raumprogramm wurde durch das Hochbauamt in den vorliegenden Entwurf umgesetzt.
Das Gebäude umfaßt neben den drei Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr auch eine Rettungswache und einen Bereich für die Jugendfeuerwehr.
Der Bauantrag wird im November 2005 eingereicht. Der Baubeginn ist für Anfang April 2006 vorgesehen. Im Februar 2008 soll das Feuerwehrgerätehaus übergeben werden.
Das Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen ist das erste von mehreren Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr, welche in den kommenden Jahren realisiert werden. Die Konzeption ist modular, so dass die kommenden Feuerwehrgerätehäuser auf dieser Grundlage entwickelt werden können.
Gemäß Kostenschätzung vom 8.9.2005 belaufen sich die Gesamtkosten auf einen Betrag von rd. 6,4 Mio. €. Darin sind sämtliche Nebenkosten enthalten.
(1)
Beschlußlage
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 1988 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mittelfristig durchzuführen und die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten.
Die bezeichnete Neukonzeption sieht für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr folgende wesentlichen strukturellen Maßnahmen vor:
Ø einsatztaktische Zusammenlegung von Löschgruppen und dadurch Reduzierung der vorgehaltenen Standorte für Feuerwehrgerätehäuser von 22 auf 11
Ø Neugliederung der Löschbezirke (Ausrückebereiche), um angemessene Hilfsfristen sicherstellen zu können.
Des weiteren wurde eine Prioritätenliste aufgestellt, nach der unter einsatztaktischen Gesichtspunkten das Feuerwehrgerätehaus Haspe, Tücking und Wehringhausen als erstes Bauwerk vollendet werden soll.
In seiner Sitzung am 30. Januar 1997 beschloss der Rat der Stadt Hagen den Investitionsrahmen zur Umsetzung der Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Verwaltungsvorlage 200105/96).
Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms die entsprechenden Mittel einzuplanen.
Das Raumprogramm für die Planung des Feuerwehrgerätehauses Haspe, Tücking und Wehringhausen wurde in der nachstehenden Beratungsfolge einstimmig beschlossen (Verwaltungsvorlage 100027/02):
Bezirksvertretung Mitte 09.04.2002
Bezirksvertretung Haspe 16.04.2002
Rat der Stadt 25.04.2002.
Am 16. Dezember 2004 beschloss der Rat der Stadt, eine ca. 3.700 qm große Teilfläche an der Tückingstraße - Gemarkung Haspe, Flur 9, Flurstücke 215, 213, 65, 64 und 63, für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Haspe, Tücking und Wehringhausen zu erwerben (Verwaltungsvorlage 0622/2004).
Die Bezirksvertretung Haspe hat dem Grundstückskauf am 01. Dezember 2004 zugestimmt.
(2)
Baubeschreibung
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Haspe-Tücking-Wehringhausen wird an
der unteren Tückingstraße errichtet. Das längliche Grundstück mit einer Grundstückstiefe
von rd. 36,0m wird im Süden durch die Bahnstrecke und im Norden durch die
Ennepe begrenzt.
Das Gebäude wird im südlichen Grundstücksbereich platziert. Der tieferliegende
nördliche Grundstücksbereich ist der Ennepe zugewandt. Er wird über eine Rampe
erschlossen und als Parkplatz bzw. Übungsfläche für die Löschgruppen genutzt.
Das Gebäude umfaßt neben den drei Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr auch
eine Rettungswache und einen Bereich für die Jugendfeuerwehr.
Die Gebäudeform ergibt sich aus der Zuordnung der Funktionen. Herzstück des
Feuerwehrgerätehauses ist die Fahrzeughalle mit 12 Stellplätzen. Im
funktionalen Zusammenhang mit der Fahrzeughalle befinden sich im Erdgeschoss
noch die Lagerräume der einzelnen Löschgruppen sowie der gemeinsame Spindraum
für die persönliche Schutzkleidung (Schwarzseite).
Der rechte Treppenraum A erschließt die
weiteren Funktionsbereiche der Freiwilligen Feuerwehr. Im Obergeschoss befinden
sich rechts die Spindräume für die Privat- bzw. Dienstbekleidung mit den zugehörigen
Sanitärräumen. Hier sind auch getrennte Anlagen für Damen vorgesehen, die
zukünftig vermehrt in den Löschgruppen vertreten sein sollen. Der linke Bereich
beinhaltet die Verwaltungsräume der einzelnen Löschgruppen samt Teeküche und Aufenthaltsräumen.
Am Flurende befindet sich der große Unterrichtsraum
incl. eines Nebenraumes für Materialien, Bestuhlung etc..
Durch den linken Treppenraum B werden
die Rettungswache und die Jugendfeuerwehr erschlossen. Im Erdgeschoss links
befindet sich die Fahrzeughalle für den Rettungswagen samt der zugehörigen Nebenräume.
Im Obergeschoss darüber sind die Aufenthalts-, Ruhe- und Sanitärräume der
Rettungswache untergebracht. Rechts im Obergeschoss befindet sich der Bereich
der Jugendfeuerwehr mit Verwaltungs-, Sanitär- Aufenthalts und
Unterrichtsräumen. Auch hier gibt es einen eigenen Sanitärbereich für Mädchen.
Die Fassade lebt von dem Wechselspiel massiver und leichter Konstruktionen.
Die Vormauerschale wird in einem grauen Betonstein ausgeführt. Die Tore und die
restlichen Fassaden bilden gestalterisch eine Einheit. Die Fassaden des
Obergeschosses und der Treppenräume verschmelzen miteinander und bilden einen
Rahmen für die massiven Bauteile. Sie sind gegenüber der massiven Fassade
zurückgesetzt. Das Gebäude erhält ein leichtes Bogendach.
Das Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen ist das erste von mehreren
Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr, welche in den kommenden
Jahren realisiert werden. Die neuen Feuerwehrgerätehäuser sollen auf einem einheitlichen
gestalterischen und konstruktiven Konzept basieren. Die Konzeption ist modular,
so dass die kommenden Feuerwehrgerätehäuser auf dieser Grundlage entwickelt
werden können. Die Hallensegmente und die Treppenräume werden in der erforderlichen
Anzahl addiert, wobei die Konstruktion und die Detailausbildung gewahrt
bleiben. Der Gebäudequerschnitt wird bei allen Feuerwehrgerätehäusern gleich
aussehen. Die Rettungswache wird – wo erforderlich – als komplettes
identisches Bauteil an einen Treppenraum angefügt. Erfahrungen aus dem Bau des
Feuerwehrgerätehauses Haspe-Tücking-Wehringhausen können zur Optimierung der
kommenden Projekte genutzt werden.
(3) Gebäudetechnik
Wasser und Abwasser
Die hauswasserseitige Erschließung des Feuerwehrgerätehauses erfolgt aus der
westlich gelegenen Tückingstrasse. In einem Technikraum auf der Südseite des Gebäudes
im Erdgeschoss ist die Hauswasserstation angeordnet.
Die Hydrantenleitungen werden über einen Rohrtrenner hygienisch von den Wasserleitungen
entkoppelt. Die Verteilung an die im Außenbereich und in der Fahrzeughalle
angeordneten Hydranten erfolgt über ein erdverlegtes Kunststoffrohr.
Alle drei Bereiche des Gebäudes (Freiwillige Feuerwehr, Jugend, Rettungswache)
sind mit Wasch- und Duschgelegenheiten sowie WC-Bereichen und Teeküchen ausgestattet.
Die Kalt- und Warmwasserverteilung des Gebäudes einschließlich Zirkulation
erfolgt unterhalb der Decke Erdgeschoss.
Die Schmutzwasserableitung im Gebäude erfolgt über eine unterhalb der Bodenplatte
angeordnete Sammelgrundleitung, die auf der Südwestseite den Gebäudebereich
verlässt und sich an die vorhandene Grundleitung in der Tückingstrasse,
angeordnet parallel zur Kaltwasserzuleitung, anschließt. Alle im Gebäude
befindlichen Autowaschplätze und alle Schmutzwasserablaufstellen im Bereich der
Fahrzeughalle Westseite werden über einen im Außenbereich angeordneten
Koaleszenzabscheider ebenfalls an diese Schmutzwassergrundleitung
angeschlossen.
Alle Entwässerungsrinnen und Abläufe auf dem Vorhof und Parkplätzen auf der
Westseite werden über einen im Außenbereich angeordneten Koaleszenzabscheider
an eine Regenwassergrundleitung angeschlossen.
Das so gesammelte und gereinigte Regenwasser wird dann über eine
Sammelgrundleitung in die an der nördlichen Grundstücksgrenze gelegene Ennepe
eingeleitet.
Druckluft
Die Druckluftversorgung erfolgt über einen Kompressor, der in einem separaten
Technikraum aufgestellt ist.
Elektro
Die Stromversorgung des Gebäudes erfolgt aus dem Niederspannungsnetz der
mark-E. Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gemäß VDE 0100 und VDE 0185.
Die elektrische Verbrauchsmessung erfolgt für die Rettungswache getrennt vom
übrigen Gebäudeteil. Das Gebäude erhält eine Netzersatzanlage, die den Betrieb
auch unabhängig vom öffentlichen Versorgungsnetz fast vollständig ermöglicht.
Zur Sicherung des Gebäudes wird eine einfache Einbruchmeldeanlage
installiert. Die Montage der Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage
erfolgt wie im Brandschutzkonzept gefordert. Der Zugang zum Gebäude wird durch
eine Zutrittskontrolle ermöglicht und durch Netzwerkkameras (im Außengelände)
überwacht.
Die Installation der notwendigen elektrotechnischen Anlagen, des EDV- und Telefonnetzes
sowie die Montage des Alarmlichtes in allen Bereichen sind ebenfalls berücksichtigt.
Der Schwerpunkt der fernmeldetechnischen Anlagen wird durch die Telefonanlage,
den Richtfunk und das OTN (Offenes Transport Netzwerk) umgesetzt.
Die in dem Bauvorhaben verwendeten technischen Anlagen sind auf die in der neuen
Feuer- und Rettungswache Ost bereits vorhandene Technik abgestimmt.
Heizung
Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Gasbrennwertkessel. Energieträger ist
Erdgas.
Die Heizungsanlage wird als
vollautomatische , geschlossene Pumpenwarmwasserheizung erstellt und ist als
Zweirohr-System auszuführen. Als Heizflächen werden Stahlplattenheizkörper mit
allseits glatter Oberfläche verwendet. Die Beheizung der Hallen erfolgt mittels
Deckenlufterhitzern, die in das Heizungssystem integriert werden.
Die Meß-Steuer- und Regelanlage
ist in DDC- Technik zu erstellen und soll auf die bestehend Gebäudeleittechnik
der GWH aufgeschaltet werden.
Lüftung
Die raumlufttechnischen Anlagen sind als reine Außenluft/Fortluftanlagen mit einer Wärmerückgewinnung mittels Kreuzstromwärmetauscher ausgelegt. Der Wärmerückgewinnungsgrad liegt zwischen 60 % und 75 %. Für den Garagenbereich wird unter Beachtung der TRGS 554 für Dieselmotoremissionen eine Abgasabsaugung für die dauerhafte gesicherte Unterschreitung der Grenzwertemissionen eingebaut.
(4)
Außenanlagen
Das Herzstück des Feuerwehrgerätehauses sind die Fahrzeughallen mit den dazugehörigen
Aufstellflächen, die eine Mindesttiefe von 15 m aufweisen. Begrenzt wird die gepflasterte Aufstellfläche
beidseitig von Grünflächen.
Vor dem Treppenraum A (Freiwillige Feuerwehr) sind ein Besucherparkplatz mit 4
Stellplätzen - davon 1 behindertengerecht - mit einer gemeinsamen Zuwegung zum
Eingang integriert. Von dieser Zuwegung führt ein fußläufiger befestigter Weg
zu den Technikräumen im südlichen Bereich und zur Richtfunkanlage. In der Nähe
des Einganges ist ein kleiner Aufenthaltsbereich mit 2 Bänken und 1
kombinierter Abfall-Ascherbehälter vorgesehen.
Links neben dem Treppenraum B (Jugendfeuerwehr, Rettungswache) befindet sich
die Zufahrt für den Rettungswagen. Vor dem Treppenraum B sind eine Bank und ein
Abfall/Ascherbehälter in die Grünfläche integriert.
Das Grundstück ist südlich und z.T. im östlichen Bereich mit einem 2 m hohen
Zaun zum Nachbargrundstück hin eingefriedet. Die Zufahrt zur nördlichen
Übungsfläche ist mit einer Schrankenanlage gegen unbefugte Zufahrt gesichert.
Die Eingänge, die Zufahrten und die Übungsfläche werden zusätzlich über Bewegungsmelder
und per Videoüberwachung kontrolliert.
Die 3 Müllcontainer sind in der rechtsseitigen Grünfläche so integriert, das
unabhängig vom Betrieb die Entsorgung jederzeit über den Stauraum möglich ist.
Der größte Teil des 1.65 m breiten Traufbereiches des Gebäudes ist gepflastert.
Nur für die Rückseite des Gebäudes ist Ruhrsandsteinbruch vorgesehen. Die Notausgänge
an dieser Seite sind auf diesem Belag begehbar.
Der um ca. 1,50 m tieferliegende nördliche Geländeteil dient als Übungsfläche
für die Freiwillige Feuerwehr sowie als PKW-Stellfläche. Die Zugänge sind über
eine 4 m breite Rampe für die Fahrzeuge und eine Treppenanlage geplant. Die
Befestigung der Flächen erfolgt gleichfalls mit einer Pflasterung und
entsprechendem Unterbau für Schwerlastverkehr. Die Oberflächenentwässerung der
Übungsfläche wird über einen Ölabscheider direkt in die Ennepe geleitet. Für
die Übungsabläufe werden des weiteren ein 3 m breiter Zugang zur Ennepe mit
Seilhaltepunkt, ein Stromanschluss, Beleuchtung in ausreichendem Maße und
Abfallbehälter benötigt.
Das Bepflanzungskonzept beinhaltet die Pflanzung von mind. 25 Bäumen, die im
Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Hagen festgelegt wurden. Davon werden
etwa 9 Großbäume das Grundstück entlang der Tückingstrasse rahmen. Die anderen
Bäume bestehen aus einer kleinwüchsigen
Art innerhalb des Grundstückes. Eine vorhandene Weidengruppe direkt an der
Ennepe wurde in das Bepflanzungskonzept integriert. Alle Grünflächen, die sich
in den Ein- und Ausfahrtsbereichen befinden oder auch sonst eine
Sichtbehinderung darstellen, werden bis zu einer Gesamthöhe von 30 cm
bodendeckend bepflanzt. Alle anderen Vegetationsflächen werden mit einer
höhenmäßig abgestuften Gehölzpflanzung pflegeleicht bis zu einer Höhe von 2,0 m
bepflanzt. Für die Randbereiche der nördlichen Übungsfläche ist Rasen
vorgesehen.
Sanierungsplan
Der Sanierungsplan beinhaltet die Abdichtung des südlichen, zugekauften Grundstückteiles
mit einer Dichtungsschicht gegen Sickerwasser. Ziel ist es die hier vorhandene
Schadstoffkonzentrationen unterhalb des Auskofferungsniveaus nicht über das
Sickerwasser in das Grundwasser gelangen zu lassen. Dafür werden sogenannte
Bentonit-Matten verwendet. Für den nördlichen Teil sind nur unerhebliche
Schwermetallrückstände nachgewiesen worden.
(5)
Termine
Der Bauantrag wird im November 2005 eingereicht. Die Baugenehmigung wird Anfang
2006 erwartet. Die Ausschreibung des Rohbaus soll über den Jahreswechsel
erfolgen. Der Baubeginn ist für Anfang April 2006 vorgesehen. Im Februar 2008
soll das Feuerwehrgerätehaus übergeben werden.
(6)
Kosten
Gemäß Kostenschätzung vom 8.9.2005 belaufen sich die Gesamtkosten auf einen
Betrag von rd. 6,4 Mio. €. Darin enthalten sind neben den
Bauwerkskosten (Baukonstruktion und
technische Anlagen) auch alle Herrichtungs- und Erschließungskosten des
Grundstücks sowie die Außenanlagen und sämtliche Baunebenkosten.
(7) Finanzierung
Im vom Rat der Stadt am 30.06. / 15.09.2005 beschlossenen
Investitionsprogramm sind zur Zeit Gesamtkosten von 5,3 Mio. € finanziert
(2005 – 2008). Diese Summe basiert auf einer groben Kostenschätzung aus
dem Jahre 2002 auf Grundlage eines Vorentwurfs über den umbauten Raum. Die
Eigenleistungen (Planung + Bauleitung) durch GWH / 65 in Höhe von 573.000
€ waren darin nicht enthalten.
Inzwischen wurde die Planung abgeschlossen und die Gesamtkosten einschließlich
aller Nebenkosten mit rd. 6,4 Mio. € gewerkeweise ermittelt.
Bei der demnächst anstehenden Fortschreibung des Investitionsprogramms werden
die aktuellen Gesamtkosten berücksichtigt. Die Maßnahme wird im Entwurf des Wirtschaftsplanes
2006 der Gebäudewirtschaft dargestellt.
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
|
1. Rechtscharakter |
||||||||
|
|
Auftragsangelegenheit |
|||||||
|
x |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
|
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
|
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2. Allgemeine Angaben |
||||||||
|
x |
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
x |
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
x |
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
||||||
|
|
x |
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
|
|
|||
|
|
|
x |
jährlich wiederkehrende Ausgaben in 2005,
2006, 2007 und 2008 |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
|
||||
|
3. Mittelbedarf |
||||||||
|
|
Einnahmen |
EUR |
||||||
|
x |
Sachkosten |
6.4 Mio. |
EUR |
|||||
|
|
Personalkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
||||||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
|
||||||||
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Ausgaben: |
1.100.000 |
2.000.000 |
2.000.000 |
1.300.000 |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Eigenanteil: |
1.100.000 |
2.000.000 |
2.000.000 |
1.300.000 |
|
|||
|
|
||||||||
4. Finanzierung |
|
||||||||||||||||
|
|
Verwaltungshaushalt |
|
|||||||||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|
||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
|
||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
Wird durch 20 ausgefüllt
|
|
|||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
|
||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
|
||||||||||||||
|
|
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
Vermögenshaushalt |
||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Kreditaufnahme |
|||||||
|
|
Wird
durch 20 ausgefüllt
|
||||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
|||||||
|
|
|
zusätzlich finanziert werden |
|||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
|||||||
|
|
|
vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
|||||||
|
x |
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
x |
Es entstehen keine Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
Sachkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
Personalkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind nicht eingeplant |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
* = Kostenermittlung
auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von
18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen
Überstundenvergütungen.

08.11.2005 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau
des Feuerwehrgerätehauses Haspe, Tücking, Wehringhausen wird zugestimmt.
Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die GWH,
den bisher vorgesehenen Kostenrahmen möglichst erheblich zu senken und die
Auswirkungen der Bezirksvertretung Haspe zu berichten.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt den Einbau
einer innovativen Heizanlage (Holzschnitzel) zu prüfen und zu planen.
Die Fertigstellung ist für Februar 2008 geplant.