Beschlussvorlage - 0190/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der I. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 23.04.2014 wird, wie in Anlage 1 zur Vorlage 0190/2016 dargestellt, beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.06.2016.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wurde ermittelt, dass das anhand der derzeitigen Gebührensätze zu erzielende Gebührenaufkommen im Jahr 2016 nicht ausreicht, um die Unterdeckungen der Vorjahre sowie die gestiegenen Kosten zu decken.

 

Daher ist es erforderlich, die Gebührensätze für Einsätze der Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen zum 01.06.2016 anzupassen, um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen.  

 

Den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) hinsichtlich der Kostendeckung bei den Gebührensätzen wird Rechnung getragen. Das gem. § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW)  vorgeschriebene Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen wurde erzielt.

 

 

 

Begründung

Die Stadt Hagen ist Träger des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Pflichtaufgabe werden  Benutzungsgebühren auf Grundlage der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen erhoben.

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wurde ermittelt, dass das anhand der derzeitigen Gebührensätze zu erzielende Gebührenaufkommen im Jahr 2016 nicht ausreicht, um die Unterdeckungen der Vorjahre sowie die gestiegenen Kosten zu decken.

 

Daher ist es erforderlich, die Gebührensätze für Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen zum 01.06.2016 anzupassen, um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen. Das KAG NRW sieht regelmäßige Gebührennachberechnungen (Abrechnung vergangener Gebührenjahre) und Gebührenkalkulationen (Planung zukünftiger Gebührenjahre) vor.  Aufgrund des Inkrafttretens der Gebührensatzung zum 01.06.2016 werden die Monate Januar – Mai 2016 noch mit dem alten Gebührentarif abgerechnet, aufgrund einer konservativen Einplanung in den Haushalt führt dies nicht zu einem Minderertrag.

 

Gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurden die Vertreter der Verbände der Krankenkassen beteiligt und es konnte insbesondere darüber Einvernehmen erzielt werden, die Über-/Unterdeckungen der Jahre 2012-2014 in die Gebührenkalkulation einzubeziehen.


 

Als Ergebnis der Gebührenkalkulation und der Erörterungsgespräche mit den Krankenkassenverbänden schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze ab dem 01.06.2016 auf

 

                            362 € für die Nutzung von Rettungstransportwagen (RTW)

                            724 € für die Nutzung von Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)

                            181 € für die Nutzung von Krankentransportwagen (KTW)

anzuheben.

 

Gebührentatbestand

bisher

neu

 

 

 

RTW

188 €

362 €

NEF

376 €

724 €

KTW

94 €

181 €

 

 

Darstellung des Kalkulationsverfahrens

 

A. Zusammenstellung der Kosten

Personalkosten

5.029.436 €

Sachkosten/Verrechnungen

3.433.667 €

Kalkulatorische Kosten

216.400 €

Über-/Unterdeckungen

(siehe A.1)

3.790.568 €

 

 

Summe

12.470.071 €

 

 

A.1 Entwicklung der Über- /Unterdeckungen seit 2012

 

2012

2013

2014

2016*

Summe Kosten lfd. Jahr

6.119.230 €

6.847.286 €

7.703.700 €

8.679.503 €

Unterdeckung aus Vorjahr

1.122.900 €

819.916 €

1.909.822 €

3.790.568 €

Gesamtkosten incl. Vorjahresunterdeckung

7.242.130 €

7.667.202 €

9.613.522 €

12.470.071 €

Gesamteinnahmen

6.422.214 €

5.757.380 €

5.822.954 €

 

Unterdeckung

-819.916 €

-1.909.822 €

-3.790.568 €

 

*das Jahresergebnis 2015 lag bei Vorlagenerstellung noch nicht vor

 

Für das Jahr 2016 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf von 12.470.071 €.

 


 

B. Ermittlung des bereinigten Gebührenbedarfs

Zur Ermittlung des bereinigten Gebührenbedarfs werden anrechenbare Erlöse von den Gesamtkosten abgezogen.

 

Gesamtgebührenbedarf

12.470.071 €

Kalkulierte Erlöse

(Abrechnung Auswärtskilometer)

100.000 €

Bereinigter Gesamtgebührenbedarf

12.370.071 €

 

 

 

C. Aufteilung des Gebührenbedarfs auf die Gebührentatbestände RTW, NEF und KTW

Zur Ermittlung der Einzelgebührenbedarfe wurden die ansatzfähigen Kosten den Gebührentatbeständen im Rahmen der Kalkulation direkt zugeordnet bzw. nach vorgeschalteten Kostenstellen verteilt. Daraus ergaben sich folgende Gebührenbedarfe je Gebührentatbestand.

Gebührentatbestand

Faktor*

bereinigter Gebührenbedarf 2016 (B)

Gewichtete Einsatzzahlen auf Basis 2015

Gebühren je Einsatz/ gerundet

12.370.071 €

34.140

362 €

RTW

1

 

362 €

NEF

2

724 €

KTW

0,5

181 €

* Die zugrunde gelegte Faktorierung der Gebührentatbestände erfolgte in Absprache mit den Vertretern der Krankenkassenverbände unter Berücksichtigung der individuellen Ausrüstungen. 

 

 

 

D. Ermittlung der Gebührensätze

Der interkommunale Vergleich ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen und Einzugsgebiete nur bedingt möglich, wird aber der Vollständigkeit halber hier dargestellt.

 

 

Hagen

 

Umland

 

bisher

ab 01.06.2016

 

 

RTW

188,00 €

362,00

 

146,00 – 364,00 €

NEF

376,00 €

724,00

 

159,00 – 470,00 €

KTW

94,00 €

181,00

 

82,00 - 199,00 €

Der exorbitante Anstieg der Gebührensätze für den Rettungsdienst der Stadt Hagen lässt sich insbesondere auf die jetzt erfolgte Einrechnung der Beihilfe- und Pensionsrückstellungen zurückführen. Dadurch ist die Unterdeckung der Jahre 2013 ff. entsprechend hoch ausgefallen.


 

In den Gesprächen mit den Vertretern der Krankenkassenverbände bestand Einvernehmen darüber, dass die neuen Gebührensätze deutlich erhöht werden und dazu führen sollen, die Unterdeckungen der Vorjahre zeitnah zu reduzieren sowie langfristig ein stabiles und vor allem kostendeckendes Gebührenaufkommen zu gewährleisten.

 

Um den Anforderungen aus dem KAG NRW gerecht werden, wird zukünftig besonderer Augenmerk auf die zeitnahe Betriebsabrechnung und einer evtl. daraus resultierenden Neukalkulation der Gebühren für den Rettungsdienst gelegt.

 

Auf Basis der dargelegten Kalkulation schlägt die Verwaltung die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen (Anlage 1) mit Wirkung zum 01.06.2016 vor.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

-9.883.530

Aufwand (+)

 

+8.679.503

Eigenanteil

 

-1.204.027

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

i.V. Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.04.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen