Beschlussvorlage - 0240-1/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die derzeit gültige Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden wird wie folgt  geändert:

 

Nach § 2 wird folgender § 2 a neu eingefügt:

 

„§ 2 a – Vergabe von Räumen und Schulgelände an politische Parteien etc.

 

Für die Durchführung von Veranstaltungen durch politische Parteien, politische Vereinigungen und sonstige politische Gruppierungen oder politisch tätige Einzelpersonen werden Schulräume und Schulgelände der Stadt Hagen nicht zur Verfügung gestellt.“

 

2. Die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden sowie für die außersportliche Nutzung von städtischen Mehrzweckhallen und der Karl-Adam-Halle vom 28. Oktober 2014 wird entsprechend angepasst, indem in der Ermäßigungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 die Worte „politische Parteien“ gestrichen werden.

 

3. Der Widmungszweck von Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Hagen befinden, wird für die Zukunft entsprechend eingeschränkt. Bei seiner Entscheidung macht sich der Rat die im Begründungsteil dieser Vorlage enthaltenen Ermessenserwägungen zu Eigen.

 

4. Die Änderungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der neu gefassten Regelungen in Kraft.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

Begründung

 

Der Text der Vorlage 0240/2016 vom 08.03.2016 bleibt unverändert.

 

Die Synopse auf Seite 5 mit dem § 2 Abs. 4 wird gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:

 

Im Anschluss an den bisherigen § 2 der Benutzungsordnung wird folgender § 2 a neu in den Text der Benutzungsordnung eingefügt:

 

„§ 2 a – Vergabe von Räumen und Schulgelände an politische Parteien etc.

 

Für die Durchführung von Veranstaltungen durch politische Parteien, politische Vereinigungen und sonstige politische Gruppierungen oder politisch tätige Einzelpersonen werden Schulräume und Schulgelände der Stadt Hagen nicht zur Verfügung gestellt.“

 

Danach folgt – unverändert – die Synopse mit dem § 3 Abs. 1 Satz 3 der Entgeltordnung.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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07.04.2016 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

Erweitern

12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen