Berichtsvorlage - 0279/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) einzeln aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015 werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Kenntnisnahme der in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen für 2015.

 

 

Begründung

 

Durch die Bildung von Ämterbudgets erfolgt die unterjährige Bewirtschaftung weitgehend ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittelbedarfe. Die Überwachung der Budgets wird durch das Berichtswesen sichergestellt und im Rahmen des Berichts zur Haushaltslage und der Berichtspflichten nach dem Stärkungspaktgesetz veröffentlicht.

Im laufenden Haushaltsjahr 2015 wurden die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nach der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt. Diese werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.

 

Der über-/außerplanmäßige Bedarf (Anlagen 1 und 2) wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2015) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Thomas Huyeng

Thomas Huyeng

Beigeordneter

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.04.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.04.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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27.10.2016 - Haupt- und Finanzausschuss

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24.11.2016 - Rat der Stadt Hagen