Berichtsvorlage - 0284/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz im Jahr 2015 Veröffentlichung gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Anke May
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.
Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:
- Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,
- Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an denen eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,
- Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.
Nach § 13 NtV dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.
Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005 und 09.03.2012). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt unbenommen.
Herr Oberbürgermeister Erik O. Schulz hat im Jahr 2015 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt:
Art der Einnahmen Einnahmen
Innerhalb des öffentlichen Dienstes
Vergütung Aufsichtsrat Enervie AG 3.750,00 Euro
Vergütung Aufsichtsrat Mark E AG 3.750,00 Euro
Sitzungsgelder Enervie AG und Mark E AG 4.946,00 Euro
Sitzungsgelder Aufsichtsrat HVG GmbH 1.170,00 Euro
Vergütung Verwaltungsrat 1.200,00 Euro
Stadtwerke Lüdenscheid GmbH
Sitzungsgelder Verbandsversammlung und 1.283,07 Euro
Präsidium VRR AöR
Sitzungsgelder Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung 420,00 Euro
metropoleruhr GmbH
Sitzungsgelder Verbandsversammlung 134,40 Euro
Regionalverband Ruhr
Gesamt 16.653,47 Euro
abzgl. Höchstgrenze § 13 NtV 6.000,00 Euro
Abführungspflicht für 2015 10.653,47 Euro
Nachrichtlich:
Sitzungsgeld Verwaltungsrat und Risikoausschuss 3.150,00 Euro
Sparkasse Hagen
Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.
