Berichtsvorlage - 0284/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.

 

Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:

 

  1. Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an denen eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.

 

Nach § 13 NtV dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.

 

Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005 und 09.03.2012). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt unbenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Erik O. Schulz hat im Jahr 2015 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt:

 

 

 

Art der Einnahmen                                                                                    Einnahmen

Innerhalb des öffentlichen Dienstes

 

Vergütung Aufsichtsrat Enervie AG                                                          3.750,00 Euro

 

Vergütung Aufsichtsrat Mark E AG                                                          3.750,00 Euro

 

Sitzungsgelder Enervie AG und Mark E              AG                                            4.946,00 Euro

 

Sitzungsgelder Aufsichtsrat HVG GmbH                                            1.170,00 Euro

 

Vergütung Verwaltungsrat                                                                                      1.200,00 Euro

Stadtwerke Lüdenscheid GmbH

 

Sitzungsgelder Verbandsversammlung und                                            1.283,07 Euro

Präsidium VRR AöR

 

Sitzungsgelder Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung                                 420,00 Euro

metropoleruhr GmbH

 

Sitzungsgelder Verbandsversammlung                                                             134,40 Euro

Regionalverband Ruhr

 

                                                        Gesamt                                                        16.653,47 Euro

                                                        abzgl. Höchstgrenze § 13 NtV                6.000,00 Euro

 

                                                        Abführungspflicht für 2015                            10.653,47 Euro

 

 

Nachrichtlich:

 

Sitzungsgeld Verwaltungsrat und Risikoausschuss                              3.150,00 Euro

Sparkasse Hagen

 

Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Gerbersmann

 

 

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Beschlüsse

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07.04.2016 - Rat der Stadt Hagen