Berichtsvorlage - 0178/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage dargestellten Übertragungen von Auszahlungsermächtigungen und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar, sofern die in der Planung des abgelaufenen Haushaltsjahres vorgesehenen Aufwendungen und Auszahlungen nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, im Haushaltsjahr 2015 nicht in Anspruch

genommene Auszahlungsermächtigungen für Investitionen zur Verstärkung der Haushaltsansätze 2016 zu übertragen. Gem. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

 

Begründung

Nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Übertragungen. Die Dienstanweisung der Stadt Hagen über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen vom 28.11.2013 wurden dem Rat mit Vorlage 1137/2013 am 12.12.2013 zur Kenntnis gegeben. Die Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen erhöhen nach § 22 Abs. 2 GemHVO NRW die entsprechenden Positionen im Haushalt des folgenden Jahres.

 

Die Haushaltssatzung 2014/2015 wurde am 16.05.2014 öffentlich bekanntgemacht, nachdem die Bezirksregierung Arnsberg am 24.04.2014 den Haushaltssanierungsplan 2014 genehmigt hat. Daher ist seit mehreren Jahren wieder die haushaltsrechtliche Möglichkeit vorhanden, nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen für die Durchführung von Maßnahmen in das Folgejahr zu übertragen. Die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2015 vom 02.02.2015 sieht ebenfalls die Übertragung von Ermächtigungen vor.

 

Die Genehmigung beinhaltet die Auflage, von Ermächtigungsübertragungen nur zurückhaltend Gebrauch zu machen und den Umfang der Kommunalaufsicht mit dem jeweiligen Umsetzungsbericht mitzuteilen. Für den Ergebnisplan ist keine Ermächtigungsübertragung vorgesehen. Für den Finanzplan werden zur Durchführung und Fortsetzung investiver Maßnahmen Ermächtigungsübertragungen in notwendigem Umfang in das Folgejahr 2016 übertragen.

 

In der Anlage sind die Einzelmaßnahmen dargestellt, bei denen die noch verfügbaren Auszahlungsermächtigungen weiterhin zur Verfügung stehen müssen. Auszahlungsermächtigungen aus Pauschalansätzen, die jährlich wiederkehrend eingeplant sind, werden nicht weiter bereitgestellt. Die Zusammenstellung enthält nicht alle rechtlich möglichen, sondern nur die absolut zwingend erforderlichen Übertragungen. Jede Einzelmaßnahme ist in der Anlage hinreichend begründet. Bei Übertragung von Fortführungsmaßnahmen wird auf eine ausführliche Begründung verzichtet.

 

In der Summe handelt es sich um insgesamt 15.789.021 Euro bisher nicht verfügter

Auszahlungsermächtigungen, die in das Haushaltsjahr 2016 übernommen werden.

 

Zur Finanzierung dieser Auszahlungsermächtigungen stehen zu erwartende Zuwendungen in 2016 in Höhe von 6.791.527 Euro zur Verfügung. Es verbleibt eine für die Bildung der Ermächtigungsübertragungen erforderliche Kreditaufnahme in Höhe von 8.997.494 Euro.

 

Da in 2015 die Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 18.040.421 Euro lediglich in Höhe von 4.9 Mio. Euro beansprucht werden, können Kreditermächtigungen in Höhe von 8.997.494 zur Deckung der zu übertragenen Auszahlungsermächtigungen eingesetzt werden. Daher werden Kreditermächtigungen in Höhe von 8.997.494 Euro nach 2016 übertragen.

 

Die Ermächtigungsübertragungen bei den investiven Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2016 ff., da die jährlichen Abschreibungsraten und die Kosten der Kreditfinanzierung in der bisherigen Planung bereits berücksichtigt wurden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.04.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.04.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen