Berichtsvorlage - 0277/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Begründung

Im Kultur- und Weiterbildungsausschuss am 24.02.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept einer Jugendmusikschule einschließlich Raum- und Finanzkonzept zu entwickeln.

 

In der Kürze der Zeit konnte kein inhaltliches Konzept entwickelt werden. Dies liegt vor allem daran, dass  u. a. ein Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 24.02.2010 den „Musikunterricht auch für Erwachsene,  insbesondere auch für Senioren“ als Teil der „Angebotsstruktur der öffentlichen Musikschulen“  empfiehlt, und daher sowohl die Empfehlungen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) als auch die Leitbilder aller umliegenden Musikschulen von einer Musikschule ausgehen, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Alter wendet.

 

Im Folgenden werden daher die rechnerischen Konsequenzen der Umwandlung der Max-Reger-Musikschule in eine Jugendmusikschule dargestellt. Abschließend wird kurz skizziert, welche inhaltlichen Auswirkungen dies haben könnte.

 

 

Auswirkungen auf Personalkosten und Erträge

 

Zwar gilt eine Anmeldung in der Regel für mindestens ein halbes Schuljahr. Da jedoch eine gewisse Fluktuation möglich ist, können exakte Zahlen nur mit Stichtagsbezug genannt werden.  Am Stichtag 24.02.2016 stellten sich die Belegungen wie folgt dar:

 

Belegungen von Schülern  unter 18: 1.846

 

Schüler über 18

 

                   Belegungen       Gebühren    Unterrichtseinheiten  Honorare  Personalk.      

                                                                (45 Min/Woche)

 

Gesamt         281                  126.068 €          166                       16.203 €     318.070 €

Tarif              230                   108.994 €          146                                         318.070 €

Honorar         51                       17.074 €           20                        16.203 €

 

Bei einem Verzicht auf den Unterricht durch Honorarkräfte würden die entfallenden Gebühren die ersparten Honorare übersteigen. Wenn keine Erwachsenen mehr durch Tarifbeschäftigte unterrichtet werden, könnten Personalkosten i. H. v. rund 318.000 € eingespart werden. Dies ginge unter Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen innerhalb der Musikschule nur, wenn die frei werdenden Stunden durch Schüler unter 18 Jahren belegt werden könnten. Da es keine Wartelisten gibt, kann dies nur erfolgen, wenn Honorarverträge gekündigt werden. Da die Lehrkräfte jedoch auf bestimmte Instrumente spezialisiert sind, ist die Passung teilweise nicht gegeben. Für etwa die Hälfte der frei werdenden Stunden würde es in der Musikschule keinen Bedarf geben.

Damit wäre zu prüfen, ob es innerhalb der Stadt Hagen andere Möglichkeiten für den Einsatz von Musiklehrkräften gibt. Hierzu schreibt der Fachbereich Verwaltung und Organisation in der Vorlage 0870/2015: „Der Fachbereich Personal und Organisation wird sich entsprechenden personalwirtschaftlichen Fragestellungen zu jedem Zeitpunkt stellen, wo sie aufgrund von organisatorischen Änderungen oder Konsolidierungsmaßnahmen etc. auftreten… In jedem Einzelfall ist hier für die Zukunft bei z. B. entstehenden Diskussionen um die Schließung der Musikschule oder von Sparten beim Theater personalwirtschaftlich wie organisatorisch zu prüfen, wie und wo betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung ggf. dann eingesetzt werden können.“

 

Unter der Voraussetzung, dass es gelänge, alle Lehrkräfte, die auch Erwachsene unterrichten, innerhalb der Musikschule oder in einem anderen Bereich der Verwaltung einzusetzen, und bei Kündigung der Honorarverträge für den Unterricht von Erwachsenen ergäbe sich folgende Rechnung:

 

Minderaufwendungen:    334.273 €

Mindererträge:                  126.069 €

Saldo:                               208.204 €

 

Hinsichtlich der in der Musikschulverwaltung etwaig entfallenden Bedarfe wurde davon ausgegangen, dass die Stunden analog zur Fallzahl entstehen. Daraus errechnet sich ein Potential von rund 18.750 €. Ob exakt dieser Betrag erreicht werden kann, hängt auch von den personalwirtschaftlichen Umsetzungsmöglichkeiten und der Notwendigkeit ab, die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Musikschule abzudecken.

 

 

Auswirkungen auf den Raumbedarf

 

In Hagen wie in allen Musikschulen der Umgebung wird der Unterricht sowohl in unterschiedlichen Räumlichkeiten im Stadtgebiet als auch in einem zentralen Gebäude erteilt. In Hagen wird bereits jetzt  über 40 % des Unterrichts außerhalb der Musikschulzentrale in der Dödterstr. erteilt. Eine weitere Dezentralisierung wird nur im Ausnahmefall möglich sein. Dies hat im Wesentlichen vier Ursachen:

 

  • Kollisionen der Ausweitung des Musikunterrichts mit dem Hauptzweck des Kooperationspartners (Bei Schulen z. B. die Unterrichtserteilung)
  • Keine oder sehr begrenzte gesicherte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Instrumente
  • Wegezeiten für den Weg von einem Einsatzort zum nächsten sind Arbeitszeit. Daher würde bei einer deutlichen Ausweitung weniger Stunden erteilt werden können und damit weniger Gebühren erlöst.
  • Erschwerte Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf der einen und  den Teamleitungen sowie der Musikschulverwaltung auf der anderen Seite

Die aktuelle Verteilung des Unterrichts auf unterschiedliche Orte ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

 

 

Schüler unter 18 Jahren

Belegung Veranstaltungsort

Unterrichtseinheiten

(45 Minten pro Woche)

Prozentualer Anteil

Christian-Rohlfs-Gymn

2,67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

42,81%

Erich-Kästner-Schule

5

Freie Evangelische Schule

7

Fritz-Reuter-Schule

4

Funckeparkschule

0,67

GS Astrid-Lindgren/Delstern

2,67

GS Astrid-Lindgren/Eilpe

4,67

GS Boloh

12,67

GS Dahl/aktuell GS Volmetal

4,67

GS Emst

7

GS Goetheschule

14,67

GS Goldbergschule/Franzstr.

1

GS Goldbergschule/Schulstr.

4,67

GS Helfe

3

GS Hermann-Löns-Schule

10,67

GS Hestert

4,33

GS Janusz-Korczak-Schule

7,67

GS KEO Halden

6,67

GS KEO Lützowstr.

28

GS Kipperschule

1

GS Kuhlerkamp

2

GS Reh

1

GS Volmetal

8,67

GS Wesselbachschule

20,33

Gustav-Heinemann-Schule

7,33

Hauptschule Remberg

4

KiGa „Baumhaus“ ev.

5

KiGa Halden

3,33

KiGa Kuhlerkamp kath.

3,33

KiGa Rummenohl

1,67

KiGa St. Elisabeth

3,33

Kinderoase Tondernstr.

3,33

KiTa Tigerente

2,67

Meinolfschule

1

Ricarda-Huch-Gymnasium

4

Stadttheater

1,33

Vinckeschule/ Pavillon

6,33

Sonstige

8

Musikschulzentrale

293,01

57,19%

Summe

512,36

Daher wurde geprüft, welche Alternativen es zur Unterbringung der Musikschule in der Dödterstr. gibt. Ausgangspunkt hierfür war die Belegung der Dödterstr. mit jungen Schülerinnen und Schülern, die in Anlage 1 beispielhaft an Hand des Montags dargestellt wird. Im Ergebnis werden die Räume in der Zeit von 13.30 – 21.00 Uhr benötigt, wobei in den Hauptzeiten 13 Räume parallel belegt sind.

 

Auf Grund der Geräuschentwicklung einiger Instrumente, sowie der Zahl der Räume und deren Nutzungsumfang ist eine Mitnutzung des Hauptgebäudes der VHS (Villa Post in Wehringhausen) nicht möglich. Dies gilt auch für die Mitnutzung einer Schule.

 

Eine Anfrage an die Geschäftsführung des Theaters wurde wie folgt beantwortet:

 

Das Theater hat einige wenige kleinere Räume (ca. 5), in denen musikalische Proben stattfinden. Diese finden selbstverständlich außerhalb der Vorstellungen, das heißt, vorzugsweise vor- und nachmittags statt. Die Auslastung der Räumlichkeiten ist (auch Orchestermusiker müssen die Räume nutzen),  unter Berücksichtigung der unvermeidlichen Beeinträchtigungen Dritter durch Schall, so hoch, dass bereits für interne Vergaben von Übungsmöglichkeiten nicht alle Wünsche erfüllt werden können. Eine Belegung durch zusätzliche Nutzer auf Dauer und erst Recht in dem geschilderten Umfang ist mit dem Theaterbetrieb nicht zu vereinbaren.

 

Wir könnten bestenfalls, je nach Disposition des Vorstellungs- und Probenbetriebes, hier und da einen einzelnen kurzfristigen Termin für einen sehr begrenzten und unregelmäßigen Zeitraum ermöglichen, ähnlich wie bei einer Vermietung an Dritte. Dies hilft aber nicht bei der Organisation eines geordneten Schulbetriebes.

Die Nutzung des Opus ist durch den dort stattfindenden Probebetrieb gänzlich ausgeschlossen, das Lutz ebenfalls durch den Vorstellungs- und Probenbetrieb so ausgelastet, dass auch hier keine Zeiten, erst Recht nicht regelmäßig, angeboten werden können.

 

Ein Auszug aus der Dödterstr. wäre daher wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn ein anderes zentrales Gebäude für die Max-Reger-Musikschule gefunden würde, welches kostengünstiger wäre. In Zukunft sollte im Vormittagsbereich eine verstärkte Nutzung des Zentralgebäudes durch die VHS, z. B. durch Integrationskurse und andere integrationsfördernde Maßnahmen hinzutreten.

 

Die Vergleichsberechnungen zwischen der Dödterstr. und einer etwaigen Alternative befinden sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung und werden nachgereicht.

 

 

Inhaltliche Konsequenzen

 

Die Musikschule in ihrer heutigen Form, die sich an die gesamte Stadtgesellschaft wendet und intergenerativ arbeitet, wäre bei einer Umwandlung in eine Jugendmusikschule nicht mehr existent. Im Folgenden werden die konkreten inhaltlichen Konsequenzen nur kurz benannt. Bei Bedarf können die Punkte in der Sitzung detaillierter erläutert werden.

 

  • Weitgehendes Entfallen der Ensemblearbeit

Da die meisten Ensembles mit Teilnehmenden über und unter 18 intergenerativ besetzt sind, würden sie bei einem Ausschluss der Erwachsenen nicht mehr spielfähig sein. Dies gilt auch für das Orchester, die Bigband und die integrative Band „Together“, die mit ihren Auftritten ein Publikum erreichen, welches weit über die Musikschule hinausgeht.

 

  • Tiefe Einschnitte in den Bereich der Sonderpädagogik

In der Sonderpädagogik ist die Max-Reger-Musikschule beispielhaft weit über die Grenzen Hagens hinaus. In der Sonderpädagogik werden 38 Menschen unter 18 und 64 über 18 unterrichtet. Mit dem Verzicht auf Unterricht für Erwachsene würde diesen Menschen mit der musikalischen Betätigung nicht nur ein wesentlicher Bestandteil ihres Lebens genommen, sondern auch die Möglichkeiten des Unterrichts für die jungen Schülerinnen und Schüler stark beschnitten.

 

  • Brüche in der musikalischen Bildung

Wenn Menschen über 18 von der musikalischen Bildung an der städtischen Musikschule ausgeschlossen werden, führt dies unweigerlich zu Brüchen in ihrer musikalischen Entwicklung und entzieht unserer Stadtgesellschaft den musikalisch gebildeten Nachwuchs.

 

  • Abkopplung von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung

Wie einleitend dargestellt ist es mittlerweile allgemeiner Standard von Musikschulen in öffentlicher Verantwortung, für alle Bevölkerungsgruppen unabhängig vom Alter musikalische Bildung auf unterschiedlichen Niveaustufen anzubieten. Von dieser gesamtgesellschaftlichen Entwicklung würde Hagen sich abkoppeln.

 

 

 

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Auswirkungen

 

gez.

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2016 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen