Beschlussvorlage - 0140/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG zur  Durchführung von Führungen der Fa. GEOTOURING auch abseits der Wege in den Naturschutzgebieten 1.1.2.12 „Henkhauser- und Hasselbachtal“ und 1.1.2.15 „Mastberg und Weißenstein“ und im Naturdenkmal 1.3.2.2.4 „Geologischer Aufschluss Steinbruch Vorhalle“ zu.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Die Fa. GEOTOURING bietet verschiedene geologische und naturkundliche Wanderungen in Hagen an. Die Touren sind mit der jeweiligen skizzierten Wegstrecke und den zu behandelnden Themen im Anhang (Anlage 1) dargestellt. Im Rats-/Bürgerinformationssystem sind die Karten farbig eingestellt. Die Exkursionen werden jeweils maximal 5 Mal im Jahr angeboten; die Teilnehmeranzahl ist auf 20 beschränkt.

 

Im Bereich der Naturschutzgebiete 1.1.2.12 „Henkhauser- und Hasselbachtal“ und 1.1.2.15 „Mastberg und Weißenstein“ wird die auf den vorhandenen Wegen verlaufene Streckenführung verlassen. Im Naturschutzgebiet 1.1.2.12 „Henkhauser- und Hasselbachtal“ soll die Devon-Karbon-Grenze im alten Steinbruch am Weg gezeigt werden und im Naturschutzgebiet 1.1.2.15 „Mastberg und Weißenstein“ der Eingang der Blätterhöhle. Die Naturschutzgebiete 1.1.2.13 „Haardt“ und 1.1.2.20 „Holthauser Bachtal“ werden lediglich auf den vorhandenen Wegen begangen.

 

Im Naturschutzgebiet 1.1.2.6 „Kaisbergaue“ und am geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.9 „Steinbrüche am Kaisberg“ verläuft die Exkursionsroute auf dem Geopfad mit Besichtigung und Erklärung der verschiedenen Schautafeln (Geostopps). Im flächenhaften Naturdenkmal 1.3.2.2.4 „Geologischer Aufschluss Steinbruch Vorhalle“ wird von Süden kommend max. 5 m in das Schutzgebiet hineingegangen. Ein direktes Herangehen an die Steinbruchwand sowie Fossiliensuche im geschützten Bereich erfolgen nicht. Die beschriebene Fossiliensuche findet ggf. auf einer Fläche südlich des Naturdenkmales statt.

 

Gemäß dem allgemeinen Verbot Nr. 29 für alle Naturschutzgebiete ist es verboten, „Das Naturschutzgebiet außerhalb der für die Befahrbarkeit oder Begehbarkeit hergerichteten oder gekennzeichneten Straßen und Wege, Park- und Stellplätze zu betreten und zu befahren sowie Hunde und andere Haustiere in ihm frei (unangeleint) laufen zu lassen“. Gemäß dem allgemeinen Verbot Nr. 7 der allgemeinen Festsetzungen für Höhlen, Stollen, Findlinge, Steinbruchwände und Dolinen als Naturdenkmale ist es verboten „Das Naturdenkmal zu betreten oder zu befahren, dort zu lagern und/oder Feuer zu machen“. Dieser Antrag auf Befreiung bezieht sich lediglich auf das Betreten abseits der Wege; die anderen Verbotstatbestände dieser Verbote bleiben unberührt.

 

Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann eine landschaftsrechtliche Befreiung erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Falle gegeben, da bei den Exkursionen die naturkundlichen und besonders die interessanten geologischen Besonderheiten des Hagener Raumes fachkundlich und sensibel gezeigt werden. Forst- und jagdrechtliche Belange werden bei der landschaftsrechtlichen Befreiung berücksichtigt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2016 - Naturschutzbeirat - vertagt

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16.03.2016 - Umweltausschuss - vertagt

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03.05.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss 1:

 

Der Landschaftsbeirat nimmt seinen Beschluss vom 09.03.2016 zur Exkursion „Ehemalige Ziegelei Vorhalle als Hagen am Äquator lag“ zurück und stimmt der Erteilung einer Befreiung zur Durchführung der Exkursion zu.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      10

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        1

 

 

Beschluss 2:

 

Der Landschaftsbeirat nimmt seinen Beschluss vom 09.03.2016 zur Exkursion „Hagen Hasselbachtal – Ein kleines Tal – weltweit ganz groß“ zurück und stimmt der Erteilung einer zunächst auf ein Jahr befristeten Befreiung zur Durchführung der Exkursion zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        1

 

 

Anmerkung:

 

Den Beschluss vom 09.03.2016, die  Exkursion „Hünenpforte und Blätterhöhle“ abzulehnen, behält der Beirat bei. Begründung: In der Sitzung hat die Diskussion ergeben, dass das Betreten des Vorplatzes zunächst unter Beteiligung von Frau Selter sowie der Herren Huyeng, Dr. Blank und Dr. Hülsbusch abgestimmt werden soll.

 

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04.05.2016 - Umweltausschuss - zurückgezogen