Berichtsvorlage - 0261/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Konsolidierungsvorschläge des Fachbereichs Kultur hier: weitere Kompensation von Konsolidierungsbeiträgen bei wegbrechenden Einzelmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
- Bearbeitung:
- Michael Fischer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB49 - Museen und Archive
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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16.03.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Zur Umsetzung der HSP-Maßnahme 14_VB4.001 hat der Fachbereich Kultur (FB 49) in der Vorlage 0390-1/2015 Maßnahmen in einem Volumen von insgesamt 320.000 € vorgeschlagen.
Aufgrund der bisherigen Diskussion im KWA macht der Fachbereich Kultur darauf aufmerksam, dass bei wegbrechen der nachfolgenden Maßnahmen ein Betrag von insgesamt 149.000 € zu kompensieren wäre:
Maßn.-Nr. | Beschreibung | Konsolidierungs-beitrag |
7 | Schließung Kunstquartier an einem weiteren Tag | 73.200 € |
1 | Reduzierung Wechselausstellungsbudget OMH | 32.000 € |
5 | Zuschusskürzung freie Kulturzentren | 19.800 € |
| Zwischensumme | 125.000 € |
4 | Zusätzliche Sachkosten für GWH-Mitarbeiter (Museum für Ur- und Frühgeschichte) | 24.000 € |
| Kompensationsbeitrag | 149.000 € |
U.a. wurde vom FB 49 vorgeschlagen, das Kunstquartier – Osthaus Museum sowie Emil Schumacher Museum – an einem weiteren Tag zu schließen, um hierüber einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 73.200 € (Reduzierung von Aufsichtsstunden und Energie) zu erzielen. Gleichzeitig zur Einsparung von Sachkosten im Bereich der Aufsichten im Kunstquartier durch die Schließung eines zusätzlichen Wochentags, kann durch organisatorische Maßnahmen im Fachbereich, eigenes Personal für den Kassendienst im Museum für Ur- und Frühgeschichte eingesetzt werden. So würden weitere Sachkosten in Höhe von ca. 24.000 € durch die Reduzierung des Abrufs von Kassendienststunden bei der GWH eingespart werden können. Dies wurde der Maßnahme 4 mit 24.000 € zugerechnet.
Sollten die Maßnahmen 7.1 und 7.2 nicht beschlossen werden, so sind auch die 24.000 € aus der Maßnahme Nr. 4 zu kompensieren.
