Berichtsvorlage - 0254/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das von der Stadt Essen erarbeitete Konzept zum Einsatz sogenannter „Verwaltungshelfer“ wurde inzwischen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. Die Stadt Hagen wird kurzfristig weitere Informationen bei der Stadt Essen einholen, mit dem Ziel die Vollstreckungsbehörde ebenfalls durch „Verwaltungshelfer“ zu unterstützen.

 

Die durch Beitreibungen realisierten Einzahlungen im Jahr 2015 konnten um  6,3% erhöht werden.

 

Begründung

 

Am 05.02.2015 wurde unter der Drucksachen-Nr. 0091/2015 über die Angebote von privaten Inkassounternehmen bei der Beitreibung von offenen Forderungen an die öffentliche Hand berichtet.

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde bei der Stadt Essen an einem Konzept gearbeitet, welches den rechtlichen Bedenken und Grenzen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes als auch dem Datenschutz Rechnung tragen sollte. Hierbei sollten in einem kleinen Pilotprojekt Erfahrungen gesammelt werden, wie viele der bereits befristet niedergeschlagenen Forderungen über private Inkassounternehmen zu realisieren sind.

 

Die Verwaltung hat zugesagt, über die aktuelle Entwicklung in Essen zu berichten. Ebenso wurde zugesagt, Anfang 2016 über die realisierten Einzahlungen der Vollstreckung im Jahr 2015 zu berichten.

 

 

Konzept Essen

 

Das von der Stadt Essen erarbeitete Konzept zur Einbindung eines privaten Inkassounternehmens bei der Realisierung bereits befristet niedergeschlagener Forderungen ist inzwischen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. Diese Information hat uns im Februar aktuell erreicht. Im Rahmen eines Erprobungsprojektes sollen drei private Dienstleister als „unselbstständige“ Verwaltungshelfer beauftragt werden. Dabei werden alle Forderungen, die dem Steuer- bzw. Sozialgeheimnis unterliegen, bei dieser Tätigkeit ausgeklammert.

Dies ist das Ergebnis der Gespräche im Innenministerium des Landes NRW unter Beteiligung von Vertretern des Landesdatenschutzes und des Finanzministeriums.

 

Zu diesem Thema werden in Essen kurzfristig weitere Informationen eingeholt, mit dem Ziel dieses Konzept auch in Hagen zu realisieren.

 

 

 

 

 

 

 

Realisierte Einzahlungen 2015

 

In der Anlage beigefügt sind die zum Stichtag 31.12.2015 aktualisierten einnahmestärksten Forderungsarten der Stadt Hagen. Der Forderungsbestand betrug für die aufgeführten Forderungsarten zum 31.12.2015 insgesamt 28.995.268,03 €. Dabei sind, wie in der Auswertung zum 31.12.2014 auch, Forderungen enthalten, die noch kurzfristig realisiert werden bzw. bereits realisiert wurden. In die Vollstreckung übergegangen sind insgesamt 19.978.897,90 €. In diesem Betrag enthalten sind alle angemeldeten, aber noch nicht abgewickelten  Insolvenzfälle.

 

Zum 31.12.2015 gab es außerdem Forderungen aus gewährten Ratenzahlungen von insgesamt 280.098,45 €.

 

Trotz Verbesserungen im Personalbestand der Vollstreckung gab es auch im Jahr 2015 Engpässe ( eine Langzeiterkrankung seit Mai 2015 sowie die Neubesetzung einer vorher vakanten Stelle im Vollstreckungsinnendienst seit Juli 2015; bei einer weiteren Stelle erfolgte die Neubesetzung im Dezember 2015).

 

Erfreulich ist die Einnahmesteigerung im Vollstreckungsdienst im Jahr 2015 von 6.111.685 € auf insgesamt 6.497.532 €. Bezogen auf die ausgewählten Forderungsarten konnte eine Steigerung von 5.019.000 € auf 5.337.000 € erreicht werden.

 

Zwar konnte die in der obengenannten Vorlage prognostizierte Einnahmesteigerung von 20 % nicht in vollem Umfang erreicht werden (die Steigerungsrate liegt im Jahr 2015 bei 6,3 %). Die damalige Prognose setzte aber auch eine Vollbesetzung der Stellen für das ganze Jahr 2015 voraus.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Erik O. Schulz

 

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.03.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen