Mitteilung - 0242/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung einer landschaftsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Milchviehstalls und eines Güllebehälters im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.15 "Berchumer Heide, Reher Heide"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Anhörung
|
|
|
|
09.03.2016
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die untere Landschaftsbehörde hat die landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans Hagen für den Neubau eines Milchviehstalles und eines Güllebehälters im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.15 „Berchumer Heide, Reher Heide“ (Karte Anlage 1) erteilt.
Es handelt sich hierbei um ein nach Baurecht privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben eines Vollerwerbslandwirtes. Zur Erweiterung der Milchviehhaltung bei gleichzeitiger Optimierung der Haltungsbedingungen insbesondere für Kälber, Trockensteher und für den Abkalbebereich soll nun südlich, parallel zum Bestandsstall ein weiterer Rinderstall errichtet werden. Das neue Stallgebäude soll südlich, parallel zum bisherigen Milchviehstall gebaut werden und eine Länge von 87,60 m bei einer Breite von 16,10 m erhalten. Die Dachneigung ist mit 15° und 18° bei einer Firsthöhe von 7,52 m vorgesehen. Die Dachfarbe ist mit braunen Platten entsprechend dem Bestandsstall vorgesehen. Das Gebäude wird in Form eines Stahlbetonsockels mit Holzkonstruktion und Windschutznetz errichtet.
Ferner ist geplant, das Lagervolumen für Gülle durch einen ebenfalls westlich des vorhandenen Stallbereichs zu errichtenden Güllebehälter zu erhöhen. Dieser Güllebehälter soll einen Durchmesser von 23,00 m und eine Höhe von 6,00 m erhalten, ca. 4,20 m über GOK. Anfallender humoser Oberboden wird vor Ort auf Ackerflächen zur Meliorationsdüngung dünnschichtig verteilt; Unterboden wird im Rahmen des Bauvorhabens eingebaut.
Für das Bauvorhaben ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet worden. Konflikte mit den Belangen des Artenschutzes entstehen nicht. Zur Kompensation und zur Einbindung der neuen Gebäude in die Landschaft erfolgen neben einer Grünlandextensivierung mehrere Gehölzpflanzungen.
Die Erweiterung der Hofstelle durch den Neubau eines unmittelbar an die vorhandene Hofstelle anschließenden Rinderstalls hat nur einen geringen Einfluss auf die landschaftsästhetische Qualität, insbesondere da die Einheit der Hofstelle durch Bauweise und Bauplatz gewahrt bleibt. Der westlich an die Hofstelle anschließende Güllebehälter wird stärker als Fremdkörper wahrgenommen, so dass hier eine Begrünung der Betonwände nach Westen hin durch eine mehrreihige Strauchgehölzhecke erforderlich ist. Weitere Einbindungen in die Landschaft werden durch Anpflanzungen von Obstbaumreihen und Baumreihen erfolgen. Die Maßnahmen sind mit den Kompensationsmaßnahmen für die bereits genehmigten Bauvorhaben abgestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
39,9 kB
|
