Beschlussvorlage - 0238/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat legt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister den Geschäftskreis der Beigeordneten zum 01.05.2016 entsprechend der Anlage 1 fest.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beruft zum 01.05.2016 Herrn Beigeordneten Thomas Huyeng als Mitglied nach § 113 (2) GO NRW des Aufsichtsrates der Theater Hagen gGmbH ab und bestellt in seiner Nachfolge Frau Beigeordnete Margarita Kaufmann in den Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beruft zum 01.05.2016 Frau Beigeordnete Margarita Kaufmann als vorsitzendes Mitglied nach § 114a Abs. 8 GO NRW des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR ab und entsendet in ihrer Nachfolge Herrn Ersten Beigeordneten und Kämmerer Christoph Gerbersmann als Vorsitzenden in den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. erforderlichen oder sachgerechten Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen kann gem. § 73 Gemeindeordnung NRW die Geschäftskreise der Beigeordneten festlegen.

 

Der Verwaltungsvorstand hat sich intern mit der Neuordnung beschäftigt und einvernehmlich entschieden, dass zum 01.05.2016 eine Neuordnung, wie in Anlage 1 dargestellt, erfolgt.

 

Die Veränderungen werden nachfolgend erläutert:

 

Vorstandsbereich 1 – Vorstandsbereich des Oberbürgermeisters

 

  • Übernahme der Geschäftsführung für alle Bezirksvertretungen aus dem Vorstandsbereich 4 und Integration in den Fachbereich des Oberbürgermeisters.
  • Übernahme des Ressorts Statistik, Stadtforschung und Wahlen aus dem Vorstandsbereich 4/Fachbereich 32 in den Fachbereich des Oberbürgermeisters.
  • Umbenennung des Fachbereiches des Oberbürgermeisters in Fachbereich 01, Stadtkanzlei.

 

Vorstandsbereich 2 – Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste

 

  • Übernahme der Funktion „Verwaltungsratsvorsitz WBH AöR aus dem Vorstandsbereich 3.

 

Vorstandsbereich 3 – Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur

 

  • Übernahme des Fachbereiches Kultur, FB 49, aus dem Vorstandsbereich 4.

 

  • Nachrichtlich: Übernahme der Theater gGmbH aus dem Vorstandsbereich 4 (inkl. Mitgliedschaft Aufsichtsrat).

 

Vorstandsbereich 4 – Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt

 

  • Übernahme des Umweltamtes, 69, aus dem Vorstandsbereich 3.

 

Vorstandsbereich 5 – Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport

 

  • Übernahme des Servicezentrums Sport, SZS, aus dem Vorstandsbereich 3.
  • Integration des neuen Fachbereiches Gebäudewirtschaft Hagen, 65, früher Eigenbetrieb GWH.

 

Erläuterungen:

 

Die Neuordnung der Vorstandsbereiche bündelt im Vorstandsbereich 3 klassische Bereiche Jugend, Soziales, Bildung und Kultur.

 

Im Vorstandsbereich 4 ergänzt das Umweltamt die Funktionen der Eingriffs- und Ordnungsverwaltung.

 

In den Vorstandsbereichen 3 und 4 entstehen größere inhaltliche und thematische Schnittmengen.

 

Durch die Anbindung des Servicezentrums Sport im Vorstandsbereich 5 wird den sportfachlichen Belangen mit Bezügen zur Stadtentwicklung Rechnung getragen.

 

Im neuen Fachbereich 01, Stadtkanzlei, werden hiermit zukünftig alle zentralen und strategischen Funktionen von Gremien- und Politikbetreuung sowie von Beteiligungen, Wahlen, Stadtforschung und Demoskopie gebündelt.

 

Der Vorsitz im WBH-Verwaltungsrat wechselt zurück zum Ersten Beigeordneten, Vorstandsbereich 2, als Vertreter des Oberbürgermeisters wie seit Gründung der AöR.

 

Nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Theater Hagen gGmbH werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Stadt Hagen entsandt und abberufen. Als ‘geborenes Mitglied‘ ist der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH zu bestellen. Der Oberbürgermeister schlägt infolge der Dezernats-Neugliederung Frau Margarita Kaufmann als Aufsichtsratsmitglied nach § 113 (2) GO NRW vor.

Nach § 11 Abs. 3 Ziffer 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR (WBH) erfordern Benennung, Entsendung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern eine entsprechende Beschlussfassung des Rates. Der Vorsitz und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates bestimmen sich im Übrigen nach § 114a Abs. 8 GO NRW. Danach führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz des Verwaltungsrates, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Der WBH ist dem Bereich des Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zugeordnet. Da Herr Grothe Mitglied des Vorstands des Wirtschaftsbetriebs ist und damit eine Unmöglichkeit zur Wahrnehmung der Funktion im Verwaltungsrat in der Person besteht, soll Herr Gerbersmann in seiner Eigenschaft als Allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters den Vorsitz im Verwaltungsrat der WBH übernehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez.

 

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.03.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen