Anfrage - 0185/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der Fraktion Hagen Aktiv in der Bezirksvertretung Haspe hier: Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung Tückingstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Nicole Damaszek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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03.03.2016
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Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Haspe vom 11.06.2015 hatte die Fraktion Hagen Aktiv unter der Vorlagennummer 0619/2015 den Vorschlag zur Machbarkeitsüberprüfung einer Geschwindigkeitsmessanlage kombiniert mit einer Verkehrsüberwachung für LKW über 3,5 t an der Tückingstraße, eingereicht. Im Rahmen der anschließenden Diskussion meldete die CDU-Fraktion Bedenken an, da es sich bei der Tückingstraße um eine Anliegerfrei-Straße handeln würde und damit ein erhöhter Verwaltungsaufwand mit der Überprüfung von berechtigten LKW-Fahrten entstehen würde. Aus diesem Grund wurde zunächst ein Ortstermin mit Vertretern der örtlichen Verkehrsbehörde vereinbart.
Dieser Termin fand im August 2015 statt.
Es konnte eindeutig festgestellt werden, dass die Tückingstraße keine Anliegerfrei-Straße ist, womit das Argument des erhöhten Verwaltungsaufwands nicht zum Tragen kommt.
Zu diesem Termin erschienen auch ca. 60 Anwohner, die die Vertreter der Bezirksvertretung Haspe, sowie der Vertreterin der örtlichen Verkehrsbehörde auf das Geschwindigkeitsproblem und das Festfahren von LKW über 3,5 t in den Kurven oberhalb der Einmündung Römershof, hinwiesen. Viele Anwohner äußerten ihre Ängste über die nach ihrer Ansicht überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeugführer. Sie müssten ihre Schul-und Kindergartenkinder teilweise auf dem Gehweg festhalten, damit diese nicht vom Geschwindigkeitssog der Fahrzeugführer mitgerissen werden. Die Tückingstraße ist in diesem Bereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Km/h ausgeschildert.
In der Diskussion mit der Vertreterin der örtlichen Verkehrsbehörde wurrde dann vereinbart, dass zunächst eine Verkehrszählung durchführt wird, um das tatsächliche Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten festzustellen.
Dieses Ergebnis steht nach nunmehr 6 Monaten immer noch aus. Daher die Frage nach dem Sachstand.
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gez. Gronwald
