Beschlussvorlage - 0165/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Pflege der städtischen Grünflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/B Büro des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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24.02.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.03.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Antragsteller, Herr Gero Ahring, wandte sich mit einer Anregung/Beschwerde zum Thema „Pflege von städtischen Grünflächen“ am 24.08.2015 an den Beschwerdeausschuss. In seinem Schreiben schildert Herr Ahring am Beispiel der Grünflächen rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, dass seit ca. 1 ½ Jahren zu beobachten sei, wie sehr die Pflege von städtischen Grünflächen und angrenzenden Gehwegen vernachlässigt werde. Bei dem Versuch, auf die Situation vor seiner Haustür aufmerksam zu machen und eine verantwortliche Dienststelle zu finden, sei er auf gegenseitige Schuldzuweisungen innerhalb der Verwaltung gestoßen sowie auf den ständigen Hinweis auf Kürzungen der Mittel im Haushalt. Dabei sei der Grundsteuersatz in Hagen einer der höchsten in NRW.
Da die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt auch durch den „optischen Zustand“ wesentlich geprägt werde, regt Herr Ahring an, dass die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und als erstes dafür sorgen möge, dass ihre Grünflächen und die angrenzenden Gehwege in Ordnung gehalten werden. Erst danach sei daran zu denken, Anlieger zur Reinigung der Gehwege heranzuziehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach Auffassung der Verwaltung sind die Punkte “Stadtsauberkeit“ und „Grünpflege“ in einem engen Zusammenhang zu sehen, deshalb spielt das Thema „Pflege der Grünflächen“ auch in den Diskussionen um die Verbesserung der Stadtsauberkeit eine wesentliche Rolle. Einzelheiten sind dem Bericht der Verwaltung zur Situation der Stadtsauberkeit, Vorlage 0183/2015 zu entnehmen.
Die Zuständigkeiten für die Sauberhaltung bestimmter Fläche teilen sich der Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen, der Fachbereich Gebäudewirtschaft, der Wirtschaftsbetrieb Hagen und der Hagener Entsorgungsbetrieb, wobei letztere auch im Auftrag des Fachbereiches bzw. der Gebäudewirtschaft tätig werden. Für die Pflege der Grünflächen an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden, um die es in der vorliegenden Anregung/Beschwerde geht, ist der Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen zuständig. Die Arbeiten werden in dessen Auftrag von WBH durchgeführt.
Die befestigten Flächen rund um Schulen und öffentliche Gebäude sowie die Wahrnehmung von Anliegerreinigungspflichten bei städtischen Immobilien liegen in der Zuständigkeit des Fachbereiches Gebäudewirtschaft. Diese Aufgabe wird durch eigenes Personal erledigt.
Aus der Zuständigkeit für die Unterhaltung der städtischen Grundstücke ergibt sich regelmäßig auch die Zuständigkeit für die Reinigungspflichten an den angrenzenden Gehwegen. Der Stadt Hagen ist, wie jeder andere Anlieger auch, zur Reinigung der Gehwege verpflichtet. Das bedeutet eine Reinigung nach Bedarf, mindestens aber 14-täglich, sowie die Beseitigung von Ritzengrün. Diese Verpflichtung wurde erst 2014 in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen.
Die Praxis zeigt, dass die Aufgaben nicht immer in dem erforderlichen Umfang wahrgenommen werden (können). Dass die Stadt Hagen in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion hat, wird an keiner Stelle bezweifelt. Es soll daher ein Konzept erarbeitet werden, mit dem eine bessere Koordination der Aufgaben erreicht werden kann.
Der Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel ergibt sich daraus, dass im Zuge der verschiedenen Konsolidierungsrunden der letzten Jahre eine Aufgabenerweiterung bei gleichzeitigem Personalabbau in allen Bereichen stattgefunden hat. So hat der Rat am 29.11.2012 beschlossen, den Kostenanteil der Stadt Hagen an der Straßenreinigung um 150.000 € zu reduzieren, was beim HEB zu Optimierungsmaßnahmen und dem Abbau von 15% des Stammpersonals führte. Beim Fachbereich Gebäudewirtschaft (GWH) erfolgte eine Reduzierung bei den Objektbetreuern(Innen) und auch beim Wirtschaftsbetrieb Hagen wurde eine Reduzierung der gewerblichen Mitarbeiter im Bereich Grün und Straße vorgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anregung/Beschwerde des Herrn Ahring an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität zu überweisen, damit seine Hinweise in die Beratungen der dortigen Arbeitsgruppe einfließen können.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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52,7 kB
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