Beschlussvorlage - 0164/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Erlass eines Burka-und Nikab-Verbotes für alle öffentlichen Gebäude und Plätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/B Büro des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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24.02.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit ihrer Anregung/Beschwerde vom 21.01.2016 möchte die Partei Die Republikaner, vertreten durch ihren Landesvorsitzenden, erreichen, dass der Rat der Stadt Hagen ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Gebäude und Plätze erlässt.
Die Anregung/Beschwerde ist als unzulässig anzusehen. Zum einen fehlt es hier offensichtlich an einem rechtlich anerkannten, schützenswerten Anliegen das von dem Anregungs/Beschwerdeführer verfolgt wird, zum anderen dürfte eine irgendwie geartete persönliche Beziehung des Anregungs- und Beschwerdeführers zur Stadt Hagen nicht bestehen, da gleichlautende Anregungen/Beschwerden an mehrere NRW-Städte gerichtet wurden.
Die Anregung/Beschwerde betrifft auch keine Angelegenheit der Gemeinde im Sinne des § 24 Gemeindeordnung NRW, da der Rat der Stadt Hagen ein solches Verbot mangels gesetzlicher Grundlage nicht erlassen dürfte. Hiermit wären Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte sowie die Religionsfreiheit des Einzelnen verbunden. Solche Regelungen sind allein dem Gesetzgeber vorbehalten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Kommune.
Die Unzulässigkeit der Anregung/Beschwerde ist durch den Ausschuss festzustellen, da § 24 Gemeindeordnung NRW dem Oberbürgermeister kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40 kB
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