Beschlussvorlage - 0164/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften betrachtet die vorliegende Anregung/Beschwerde als unzulässig und erklärt sich gem. § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung für die Stadt Hagen als unzuständig für eine Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Mit ihrer Anregung/Beschwerde vom 21.01.2016 möchte die Partei Die Republikaner, vertreten durch ihren Landesvorsitzenden, erreichen, dass der Rat der Stadt Hagen ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Gebäude und Plätze erlässt.

 

Die Anregung/Beschwerde ist als unzulässig anzusehen. Zum einen fehlt es hier offensichtlich an einem rechtlich anerkannten, schützenswerten Anliegen das von dem Anregungs/Beschwerdeführer verfolgt wird, zum anderen dürfte eine  irgendwie geartete persönliche Beziehung des Anregungs- und Beschwerdeführers zur Stadt Hagen nicht bestehen, da gleichlautende Anregungen/Beschwerden an mehrere NRW-Städte gerichtet wurden.

 

Die Anregung/Beschwerde betrifft auch keine Angelegenheit der Gemeinde im Sinne des § 24 Gemeindeordnung NRW, da der Rat der Stadt Hagen ein solches Verbot mangels gesetzlicher Grundlage nicht erlassen dürfte. Hiermit wären Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte sowie die Religionsfreiheit des Einzelnen verbunden. Solche Regelungen sind allein dem Gesetzgeber vorbehalten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Kommune.

 

Die Unzulässigkeit der Anregung/Beschwerde ist durch den Ausschuss festzustellen,  da § 24 Gemeindeordnung NRW dem Oberbürgermeister kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

 

(Oberbürgermeister Erik O. Schulz)

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.02.2016 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - ungeändert beschlossen