Beschlussvorlage - 0029/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anregung/Beschwerde wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität überwiesen. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit seiner Anregung/Beschwerde vom 06.11.2015 schildert Herr K. die zunehmende Verschmutzung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet. Er regt an, mit verschiedenen Maßnahmen die Stadtsauberkeit zu verbessern.

 

Begründung

Der Antragsteller, der selbst in Haspe wohnt, bezeichnet die zunehmende Vermüllung der Stadt als immer größer werdendes Problem. Das Stadtbild präsentiere sich vernachlässigt, sichtbarer Müll werde gar nicht, zu selten oder zu ungenau entsorgt. Die Stadt müsse sich die Frage gefallen lassen, ob sie dadurch zum Negativ- Vorbild wird. Der genaue Wortlaut der Anregung/Beschwerde ergibt sich aus Anlage I zu dieser Vorlage.

 

Der Antragsteller regt zur Verbesserung der Stadtsauberkeit folgende Maßnahmen an:

 

  • An neuralgischen Straßenzügen (wo viel Begleitgrün ist, wo erfahrungsgemäß Unrat liegt, an Kreuzungen, an Rändern von Grünflächen usw.) einen fußläufigen Fegetrupp einzuführen.

 

  • Ritzenbewuchs aus Gehwegplatten, Parkplatzbuchten usw. verantwortungsvoll mit Herbiziden zu behandeln, um ihn nachhaltig einzudämmen.

 

  • Ordnungsdienste sollen die Einhaltung der privaten Kehrpflicht wenigstens ansatzweise durchsetzen.

 

Der Antragsteller führt weiter aus, dass das Thema Sauberkeit sehr wichtig sei, da hiermit sehr viele Synergieeffekte verbunden seien. Wohlfühlatmosphäre, Wohnqualität, Fremdenverkehr und Identität seien nur wenige Punkte, die durch eine sichtbar weniger verdreckte Stadt verbessert würden. Dies sollte im Sinne eines jeden gewählten Vertreters einer Stadt sein.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Thema Stadtsauberkeit beschäftigen sich derzeit viele Beteiligte auf unterschiedlichsten Ebenen. Am 19.02.2015 wurde dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität mit der Vorlage 0183/2015 ein Bericht der Verwaltung vorgelegt, mit dem alle Aspekte der Stadtsauberkeit behandelt und ein Maßnahmenkatalog aufgestellt wurde.

 

Weil das Thema auch seitens der Politik als äußerst wichtig eingestuft wird, wurde zur Unterstützung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität eine interfraktionelle Arbeitsgruppe  gebildet, die sich ausschließlich mit der Stadtsauberkeit befasst. Die Arbeitsgruppe tagt seitdem regelmäßig und hat inzwischen einen umfassenden Fragenkatalog erarbeitet. An der Arbeitsgruppe Stadtsauberkeit  sind auch weitere Akteure beteiligt, wie zum Beispiel die Arbeitsgruppe „L(i)ebenswertes Wehringhausen“, die im Rahmen des Quartiersmanagement soziale Stadt Wehringhausen tätig ist. Auch von dieser Gruppe wurden Konzepte zur Verbesserung der Stadtsauberkeit erarbeitet, die in die politischen Beratungen einfließen. Die Ergebnisse werden mit der Verwaltung erörtert und daraus konkrete Handlungsfelder entwickelt.

 

Sämtliche, in der vorliegenden Anregung/Beschwerde genannten Punkte finden sich, bis auf den Vorschlag, Herbizide zur Bekämpfung des Ritzenbewuchses zu verwenden,  in den bereits erarbeiteten Berichten und Konzepten zur Verbesserung der Stadtsauberkeit wieder. Der Einsatz von Herbiziden kann deshalb nicht als Vorschlag zur Bekämpfung des Ritzengrüns dienen, weil  der Einsatz von Herbiziden im Stadtgebiet verboten ist. Es können daher ausschließlich mechanische Reinigungsmethoden in Frage kommen.

 

Trotz der Berücksichtigung der genannten Punkte in den bereits vorliegenden Konzepten empfiehlt die Verwaltung, die Anregung/Beschwerde an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität zu überweisen, um in die Beratungen der  dortigen Arbeitsgruppe einfließen zu können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

 

(Oberbürgermeister Erik O. Schulz )

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.02.2016 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.03.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen