Beschlussvorlage - 0110/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord beschließt,  die in östlicher Richtung vom Kreisverkehr Gräweken/Hofplatz abzweigende Verkehrsfläche

 

 

  Tennenweg

 

 

zu benennen.

 

 

 

Die Verkehrsfläche  wird dem Schiedsamtsbezirk  6  zugeordnet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“ als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet (Planstraße D) wird mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“  weist u.a.  VM (Verkehrsmischflächen) aus.

Diese Verkehrsfläche (Planstraße D) erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert.

Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und zwischenzeitlich genehmigt worden.

Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,  ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt (Planstraße D) mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden.

Um dem Grundgedanken aus dem Jahre 2005 weiter zu folgen, hier ein Namensviertel der hofnahen Bezeichnungen zu bilden, wird von Seiten der Fraktionen der Name Tennenweg vorgeschlagen.

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte, gegen diesen Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Anlehnung an diese Vorgabe  wird vorgeschlagen, der Verkehrsfläche  -im beigefügten  Lageplan gerastert dargestellt-  den Namen

 

Tennenweg

 

zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

 

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Anlage:  Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen