Beschlussvorlage - 0110/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbennung in Garenfeld, Baugebiet Gräweken, Planstraße D
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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02.03.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“ als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet (Planstraße D) wird mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“ weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.
Diese Verkehrsfläche (Planstraße D) erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert.
Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und zwischenzeitlich genehmigt worden.
Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt (Planstraße D) mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden.
Um dem Grundgedanken aus dem Jahre 2005 weiter zu folgen, hier ein Namensviertel der hofnahen Bezeichnungen zu bilden, wird von Seiten der Fraktionen der Name Tennenweg vorgeschlagen.
Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte, gegen diesen Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Anlehnung an diese Vorgabe wird vorgeschlagen, der Verkehrsfläche -im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt- den Namen
Tennenweg
zu geben.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,6 kB
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