Beschlussvorlage - 1084/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Mietordnung für das Osthaus Museum Hagen und den Hagener Hohenhof, wie sie dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Sie tritt zum 01.04.2016 in Kraft.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Fachbereich Kultur passt mit dieser Neufassung der Mietordnung, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, die Konditionen zur Vermietung einzelner Räume für das Osthaus Museum Hagen und den Hohenhof, dem seit dem Umbau des Gebäudes Museumsplatz 1-2 und im Stirnband 10 vorhandene Leistungsspektrum an und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Hagen. Die letzte Änderung der Mietordnung erfolgte 1996.

 

Begründung

 

Der Fachbereich Kultur reagiert mit der Neufassung der Mietordnung auf die weiterhin angespannte finanzielle Lage der Stadt Hagen sowie auf die berechtigte Forderung an alle Einrichtungen der Stadt Hagen, Wege zu einer Erhöhung der Einnahmen zu finden und somit einen weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 

(1)   Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird folgendes Entgelt erhoben:

 

Osthaus Museum

Museumsplatz 1

Stand seit 01.12.1996

Ab 01.04.2016

Raum

Dauer

Betrag

ALT in €

Betrag NEU in €

Zentrale Halle

2 Stunden

450

500

 

jede weitere angefangene Stunde

150

200

 

zzgl. Reinigungspauschale

200

250

Zentrale Halle und

Brunnenhalle

2 Stunden

-

800

 

jede weitere angefangene Stunde

-

300

 

zzgl. Reinigungspauschale

-

300

Brunnenhalle

2 Stunden

300

400

 

jede weitere angefangene Stunde

100

150

 

zzgl. Reinigungspauschale

130

150

Hohenhof

Stirnband 10

 

 

Theaterzimmer

2 Stunden

100

250

 

jede weitere angefangene Stunde

30

80

 

zzgl. Reinigungspauschale

40

100

 

 

 

 

 

 

Café Osthaus (Arkaden)

2 Stunden

100

250

 

jede weitere angefangene Stunde

30

80

 

zzgl. Reinigungspauschale

40

100

Theaterzimmer und Cafe Osthaus (Arkaden) oder Cafe Osthaus (Salon)

2 Stunden

180

400

 

jede weitere angefangene Stunde

60

80

 

zzgl. Reinigungspauschale

70

150

 

 

 

 

Cafe Osthaus (Salon)

2 Stunden

-

250

 

jede weitere angefangene Stunde

-

80

 

zzgl. Reinigungspauschale

-

100

Cafe Osthaus (Arkaden und Salon)

2 Stunden

-

300

 

jede weitere angefangene Stunde

-

80

 

zzgl. Reinigungspauschale

-

150

Nutzung der Küche

für jede angefangene Stunde

-

50

Hinterlegung einer Kaution von 150 € am Tag der Vermietung vor Ort

 

Der Mietzins  schließt die einfache Bestuhlung ein. Sondereinrichtungen und andere Kombinationen der Anmietung der Räumlichkeiten mit weiteren Angeboten des Fachbereichs Kultur  (z. B. einer Führung außerhalb der regulären Öffnungszeiten) sind auf Anfrage  gegen Aufpreis möglich. Cateringfirmen dürfen nur im Einverständnis mit dem Fachbereich Kultur beauftragt werden. Im Mietzins für die ersten 2 Stunden sind jeweils 30 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit (Bruttozeit: 3 Stunden, berechnet wird der Mietzins von 2 Stunden) enthalten. Darüber hinausgehende Vor- und Nachbereitungszeiten müssen entsprechend der Stundensätze vergütet werden. Der Mietzins gilt für alle Raumvermietungen und schließt die zusätzlichen Kosten für Aufsichts- und Wachdienst des jeweiligen Gebäudes ein. Die Konditionen für eine Vermietung der Räumlichkeiten haben sich seit 1996 wesentlich verändert. So wurde der Schließdienst bei Veranstaltungen nicht durch einen Wachdienst oder durch einen mit einem Stundensatz zu berechnenden Aufsichtsdienst durchgeführt, sondern durch museumseigenes Personal. Diese Sätze für Fremdpersonal sind im Mietzins ab dem 01.04.2016 enthalten.

Im Einzelfall wird dem Mietvertrag ein Lageplan der jeweiligen Räume beigefügt.

 

 

Die letzte Änderung der Miet- und Entgeltordnung erfolgte zum 01.12.1996.

Die Neufassung soll zum 01. 04.2016 in Kraft treten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2520

Bezeichnung:

Kunstmuseen

Produkt:

1.25.20.11.06

1.25.20.12.03

Bezeichnung:

Betrieb Osthaus

Hohenhof

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2017

2018

2019

Ertrag (-)

441101

- 2.000

-3.000

-3.000

-3.000

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

- 2.000

-3.000

-3.000

-3.000

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.02.2016 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.02.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen