Beschlussvorlage - 0120/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Förderschulen Friedrich-von-Bodelschwingh und August-Hermann-FranckeHier: Räumliche Unterbringung ab dem Schuljahr 2016/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.02.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.02.2016
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Beschlussvorschlag
Die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh verbleibt – anders als vom Rat am 11.07.2013 zur Vorlage 0545/2013 beschlossen – weiterhin im Schulzentrum Wehringhausen. Dort werden auch die verbleibenden Klassen der Förderschule August-Hermann-Francke aufgenommen.
Die Verwaltung berichtet jährlich über die Entwicklung der Schülerzahlen im Förderschulbereich. Sie wird aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse in den Folgejahren raumorganisatorische Alternativen für eine endgültige räumliche Unterbringung erarbeiten.
Sachverhalt
Begründung
In ihrer Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2012 hatte die Bezirksregierung u. a. verfügt: „Das Einsparungspotential soll durch die Aufgabe der Schulstandorte Wehringhausen und Kückelhausen erreicht werden. Bis zum 15.04.2013 sind daher Ratsbeschlüsse vorzulegen, dass und ab wann die v. g. Schulstandorte aufgegeben werden.“ Die Frist wurde dann bis zum 18.7.2013 verlängert. Im Schulzentrum Wehringhausen waren zu diesem Zeitpunkt das Rahel-Varnhagen-Kolleg und die Förderschule Friedrich-von Bodelschwingh untergebracht. In der Vorlage 0545/2013 wurde dargestellt, unter welchen schulorganisatorischen Bedingungen das Gebäude des Schulzentrums Wehringhausen freigezogen werden kann. Der Umzug des Rahel-Varnhagen-Kollegs wird, wie vom Rat am 11.07.2013 beschlossen, im Sommer dieses Jahres erfolgen.
Ferner hatte der Rat der Stadt Hagen beschlossen, die Förderschule August-Hermann-Francke auslaufend zu schließen. Weiterhin sollte die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh ab dem 01.08.2016 vom Schulzentrum Wehringhausen in das Gebäude der Förderschule August-Hermann-Francke umziehen und dabei die verbleibenden Schülerinnen und Schüler (SuS) der dann geschlossenen Förderschule August-Hermann-Francke übernehmen.
Der Abgleich der aktuellen Schülerzahlen (laut Schulstatistik vom 15.10.2015) mit den der Verwaltungsvorlage 0545/2013 zugrundeliegenden Prognosezahlen im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ zeigt, dass der Schülerrückgang durch die Inklusion nicht so stark wie prognostiziert eingetreten ist. Während im Primarbereich die Prognosezahl durch die tatsächliche Schülerzahl um 6 SuS unterschritten wird, ist im Bereich der Sekundarstufe I eine deutliche Zunahme von 28 SuS zu verzeichnen.
Bei der konkreten Betrachtung des Zusammenschlusses beider Förderschulen ist davon auszugehen, dass im Schuljahr 2016/2017 auf jeden Fall 140 SuS aus den bestehenden Klassen zu berücksichtigen sind. Aufgrund der o. g. Erfahrung zu Beginn dieses Schuljahres (Zunahme um 22 SuS) ist davon auszugehen, dass bis Sommer 2016 weitere SuS hinzukommen werden.
Die erwähnten 140 SuS werden derzeit in 13 Klassen unterrichtet. Trotz des Zusammenschlusses beider Förderschulen wird es aufgrund der bestehenden Klassengrößen nicht zu einer Reduzierung der Anzahl von Klassen kommen können. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall auch eine zusätzliche Klassenbildung notwendig werden könnte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Übernahme von SuS durch die Förderschule Fritz-Reuter kaum möglich sein wird, da diese Förderschule räumlich stark ausgelastet ist.
Ausgehend von diesen Erkenntnissen fand am 16.11.2015 ein Gesprächstermin im Gebäude der Förderschule August-Hermann-Francke statt, an dem neben Vertretern des Fachbereichs Bildung auch beide Schulleitungen und die Untere Schulaufsicht teilgenommen haben. Im Rahmen des Gesprächstermins wurde erörtert, ob, und unter welchen Voraussetzungen eine Unterbringung der SuS beider Förderschulen mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 vor Ort möglich ist.
Im Ergebnis wird das vorhandene Raumangebot zwar grundsätzlich für den dauerhaften Betrieb einer einzügigen Förderschule (Lernen) als geeignet angesehen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Primarstufe jahrgangsübergreifend in zwei Klassen unterrichtet wird. Entsprechend werden dafür zwei Unterrichtsräume berücksichtigt, einschließlich der Sekundarstufe I mithin insgesamt acht Klassenräume. Das Musterraumprogramm, das nach wie vor als Orientierung dient, sieht im Bereich der Förderschulen neben den erforderlichen Klassenräumen zusätzlich die gleiche Anzahl an Gruppenräumen zur Differenzierung vor. Das vorhandene Raumangebot bietet neben den Klassenräumen noch vier Gruppenräume, mithin müssten sich konzeptionell zwei Klassen jeweils einen Gruppenraum teilen. Neben der Verwaltung und einer Bibliothek sowie den Räumen für den Offenen Ganztag umfasst das Raumangebot noch je einen Fachraum für Werken, Naturwissenschaften, Computer und Musik sowie eine Lehrküche.
Unbenommen von der grundsätzlichen Einschätzung ist jedoch darzustellen, ob ein Zusammenschluss beider Förderschulen an dem Standort im Schuljahr 2016/2017 konkret räumlich umsetzbar wäre. Wie festgestellt, stehen als Raumressource maximal 12 Klassen- und Gruppenräume zur Verfügung. Dem gegenüber müssen mindestens 13 Klassen untergebracht werden. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass zusätzliche Klassenbildungen nicht auszuschließen sind.
Im Ergebnis ist die räumliche Unterbringung in der Selbecker Straße (Förderschule August-Hermann-Francke) zum Schuljahr 2016/2017 nicht möglich.
Eine verlässliche mittelfristige Einschätzung der Schülerzahlenentwicklung an den Förderschulen in Hagen ist momentan schwer möglich. Erkennbar ist, dass die Inklusion sich nicht in der Dynamik entwickelt, die 2013 Grundlage der Prognosen war und sich derzeit einige Eltern bewusst für das Förderschulangebot entscheiden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sekundarstufe I.
Die Verwaltung hat daher eine alternative räumliche Unterbringung im Schulzentrum Wehringhausen neben der sich aufbauenden Gesamtschule der Freien Evangelischen Schule Hagen (FESH) geprüft. In einem gemeinsamen Gespräch am 03.12.2015 mit Vertretern der FESH haben diese ihr grundsätzliches Interesse an dem Erwerb des Schulgebäudes bekräftigt, falls eine Einigung mit der Stadt Hagen über die Konditionen gelingt. Die Kaufverhandlungen werden bereits beim Fachbereich Immobilen, Bauverwaltung und Wohnen geführt. Eine Einigung wurde noch nicht erzielt. Die Verhandlungen sollen bis Mitte 2016 abgeschlossen sein. Perspektivisch will die FESH die Gesamtschule dann auf vier Züge erweitern. Damit würde das gesamte Raumangebot des Schulzentrums genutzt. Für einen mittelfristigen Zeitraum des Aufbaus der Schule wird jedoch nur ein Teil der Räume benötigt.
Das Rahel-Varnhagen-Kolleg wird im Sommer 2016, wie beschlossen, aus dem Schulzentrum Wehringhausen in das Gebäude der Realschule Emst ziehen. Die FESH würde die bislang vom Rahel-Varnhagen-Kolleg genutzten Räume übernehmen. Somit verblieben für die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh die bisher angestammten Räume im Schulzentrum Wehringhausen, die ausreichend sind, um auch die verbleibenden Klassen der Förderschule August-Hermann-Francke mit aufzunehmen.
Diese konzeptionelle Raumnutzung kann aus Sicht der FESH bis einschließlich des Schuljahres 2020/2021 durchgeführt werden. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Schülerzahlenentwicklung, bedingt durch die Inklusion, besser einschätzbar sein. Zudem ist dann klarer, wie sich Zuwanderung und entsprechende Raumbedarfe im Schulbereich entwickelt haben. So bleibt der Stadt Hagen als Schulträger ausreichend Zeit, daraus ableitend raumorganisatorische Alternativen zu entwickeln.
Die Stellungnahme der Unteren Schulaufsicht für den Bereich der Förderschulen ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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