Beschlussvorlage - 0101/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Beteiligung am Landesprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu.

Die kommunalen Eigenanteile werden wie dargestellt in die Gesamtfinanzierung

eingebracht.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Land NRW stellt kurzfristig im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ 72 Mio. € zur Verfügung. In Abstimmung der Vorstandsbereiche 3 und 5 bewirbt sich die Stadt Hagen mit den nachfolgend beschriebenen Projekten. Die investiven und konsumtiven Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 8.237.500 Mio. €. Für die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 10% der Fördersumme soll bei den investiven Aufwendungen vom Beschluss des Rates (vom 29.11.2012) zur Verwendung der Bildungspauschale abgewichen werden. Zur Finanzierung des Eigenanteils für die konsumtiven Aufwendungen wird auf die Realisierung der Stelle EU-Zuwanderung / Vorbereitung Konzept Starke Quartiere verzichtet (VV-Beschluss 29.09.2015).

 

Begründung

Das Land NRW stellt kurzfristig im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ 72 Mio. € zur Verfügung.

Die Landesmittel werden im Wege der Projektförderung an die Kommune bewilligt, stehen in drei Jahresraten 2016 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2016 vollständig verpflichtet werden. Im Gegensatz zum Bundesprogramm bestehen in diesem Programm keine Fördergrenzen. Für Kommunen in der Haushaltssicherung beträgt der Förderanteil des Landes 90%.

Gefördert werden sowohl investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge (wie Kitas, Schulen, Büchereien, Jugendtreffs, Sporthallen etc.) wie auch investitionsbegleitende Maßnahmen (Stadtteilmanagement, Stadtteilbüro, Verfügungsfond, bürgerschaftliches Engagement). Dabei sind für die Förderung der investiven Ausgaben zunächst 80% der bereitgestellten Mittel vorgesehen.

Die Projekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden sein und deshalb für die Öffentlichkeit/der Allgemeinheit zugänglich sein. Dazu zählt insbesondere die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und sozial Schwächeren. Die notwendige baulich investive Ergänzung der sozialen Infrastruktur bedarf deshalb auch einer Begleitung durch qualifiziertes Personal.

In Abstimmung der Vorstandsbereiche 3 und 5 bewirbt sich die Stadt Hagen mit den nachfolgenden Projekten.

 

  1. Martin-Luther Kirche

 

Das Projekt Martin-Luther Kirche wurde auch für das Investitionsprogramm des Bundes (Einrichtungen der Jugendhilfe, Kultur und Sport) angemeldet. Nach Rücksprache mit dem Ministerium ist eine zeitgleiche Beantragung für das Landesprogramm möglich.

Im Unterschied zum Bundesprogramm sind beim Landesprogramm auch die Kosten für das Quartiersmanagement förderfähig.

Das im Bundesproramm eingereichte Konzept wird um eine Stelle Quartiersmanagement und Angebote aus den Bereichen Sport, Kultur und Weiterbildung ergänzt. Hierfür wird ein Verfügungsfond beantragt. Für die inhaltliche Beschreibung des Projektes, dem Umbau der Martin-Luther Kirche in eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung, wird auf die Vorlage 1066/2015 verwiesen.

 

 

  1. Quartiere mit besonderer Zuwanderungsquote

 

Im zweiten Projekt wird Bezug genommen zum ausfinanzierten Programmgebiet Soziale Stadt Altenhagen, dem aktuellen Programmgebiet Wehringhausen und dem Stadtteil Haspe. Neben der Innenstadt (Projekt 1) sind dies die Stadtteile, die seit 2014 überdurchschnittlich von der Zuwanderung betroffen sind.

 

Altenhagen

Der Stadtteil Altenhagen verfügte zu Zeiten als Programmgebiet „Soziale Stadt“ über ein Stadtteilbüro, das u.a. Angebote und Maßnahmen im Stadtteil koordiniert und initiiert hat. Nach Ausfinanzierung des Programmgebiets konnte das Stadtteilbüro nicht weiter finanziert werden und Vernetzungsstrukturen gingen zum Teil wieder verloren, Maßnahmen konnten nicht weitergeführt werden. Aufgrund der Veränderungen im Stadtteil durch den enormen Zuzug von EU-Zuwander- und Flüchtlingsfamilien findet derzeit ein Umbruch im Sozialgefüge statt, der eine erneute Stabilisierung des Stadtteils erforderlich macht. 

Als investive Maßnahme ist zunächst der Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Berghofstraße (Kostenschätzung ca. 2.500.000,00 €), die nach Beschluss des Rates am 10.12.2015 nicht mehr aus Mitteln des Konjunkturpaketes III finanziert werden kann, vorgesehen. Aktuell liegt der Fehlbedarf im Bereich der Kinderbetreuung im Sozialraum Altenhagen bei ca. 210 Kinderbetreuungsplätzen. 

Als investitionsbegleitende Maßnahme wird eine Personalstelle Quartiersmanagement beantragt. Aufgaben des Quartiersmanagements sind die Beratung der zugewanderten Menschen, die aufsuchende Arbeit und die Vernetzung von Angeboten und Maßnahmen im Stadtteil. Hierzu wird ein Verfügungsfond beantragt, wodurch in Zusammenarbeit mit der Bücherei, der VHS, dem Kultur- und Sportbereich auch neue Maßnahmen initiiert werden können. Entsprechende Konzepte liegen vor.

Als Standort für das Quartiersmanagement ist das ehemalige Feuerwehrgerätehaus an der Grundschule Erwin-Hegemann vorgesehen, das entsprechend umzubauen ist. Das aktuell leerstehende Gebäude ist aufgrund der zentralen Lage im Stadtteil in Nachbarschaft zur Grundschule und des neuen Kindergartens bestens geeignet.

 

Wehringhausen

Der Stadtteil Wehringhausen ist aktuelles Programmgebiet „Soziale Stadt“ mit einer Vielzahl städtebaulicher Maßnahmen. Im Zusammenwirken mit dem Förderprogramm „NRW hält zusammen“ konnte auch ein Quartiersmanagement eingerichtet werden. Für eine derzeit aus den bestehenden Förderprogrammen nicht mehr weiter finanzierte Maßnahme, dem Theaterprojekt des LUTZ in Kooperation mit der Pelmke für rumänische Jugendliche im Stadtteil, soll ein Verfügungsfond für Sach-, Miet- und Honorarkosten beantragt werden, um das erfolgreiche Projekt längerfristig abzusichern.

 

Haspe

Anfang 2015 lag der Anteil der Einwohner/Innen mit Zuwanderungsgeschichte im Sozialraum Haspe-Zentrum bei 53,5%. Der Stadtteil Haspe, insbesondere das Zentrum und der Sozialraum Kückelhausen sind seitdem überdurchschnittlich von Zuzügen, insbesondere aus dem osteuropäischen Raum, betroffen. Darüber hinaus ist der Stadtteil Standort von vier zentralen Flüchtlingsunterkünften. Zur Versorgung der gestiegenen Anzahl von Kindern U6 wurden 2015 zwei neue Kindertageseinrichtungen (Hüttenplatz, Bebelstraße) eröffnet. Als sozial-flankierende Maßnahme sind, ebenfalls seit 2015, Familienbegleiterinnen (in Teilzeit-insgesamt eine Stelle) als aufsuchende Mitarbeiterinnen der beiden Familienzentren im Bereich der „frühen Hilfen“ tätig. Darüber hinaus bereits bestehende Angebote sind vor dem Hintergrund der Veränderungen im Stadtteil zu wenig koordiniert bzw. nur unzureichend vorhanden. Daher wird eine Stelle Quartiersmanagement beantragt. Die Aufgaben des Quartiersmanagements sind wie bereits in Bezug auf Altenhagen beschrieben die Beratung der zugewanderten Menschen, die aufsuchende Arbeit und die Vernetzung von Angeboten und Maßnahmen im Stadtteil. Auch für Haspe wird ein Verfügungsfond für Kooperationsmaßnahmen mit der Bücherei, der VHS und dem Kultur- und Sportbereich beantragt.

Als Standort für das Quartiersmanagement ist ein Anbau an die Jugendeinrichtung im Kinder- und Jugendpark Haspe vorgesehen. Diese Maßnahme verortet das Quartiersmanagement unmittelbar im Zentrum und ermöglicht darüber hinaus neben zentralen Beratungsangeboten auch eine Intensivierung der Angebote im offenen Jugendbereich. Eine Forderung, die seit mehr als zehn Jahren wiederkehrender Bestandteil im Bericht zur Offenen Kinder-und Jugendarbeit ist.

 

 

Finanzierung

 

Die investiven Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 7.45 Mio. €. Der 10 %-ige Eigenanteil der Kommune beträgt demzufolge 745.000 €.

Sollte das Projekt „Martin Luther“ im Bundesprogramm ausgewählt und finanziert werden, entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Investitionskosten (3.75 Mio. €).

 

Die konsumtiven Maßnahmen -3 Stellen Quartiersmanagement (jeweils 65.000 €/Jahr) und 4 x Verfügungsfond (jeweils 30.000 €/Jahr) belaufen sich auf insgesamt 787.500 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt entsprechend 78.750 €.

 

Zu berechnen ist ein Förderzeitraum bis Ende 2018.

Die konkrete Verteilung auf die Förderjahre ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

 

Projekt Martin Luther

Gesamtauszahlungen

2016

2017

2018

Investitionen

3.750.000

750.000

2.000.000

1.000.000

10%-iger Eigenanteil investiv

375.000

75.000

200.000

100.000

 

Projekt Martin Luther

Gesamtaufwendungen

2016

2017

2018

Sachkosten

75.000

15.000

30.000

30.000

Personalkosten

162.500

32.500

65.000

65.000

Konsumtiv gesamt

237.500

47.500

95.000

95.000

10%-iger Eigenanteil konsumtiv

23.750

4.750

9.500

9.500

 

Projekt „Quartiere mit besonderer Zuwanderungsquote“

Gesamtauszahlungen

2016

2017

2018

Investitionen

3.700.000

300.000

2.500.000

900.000

10%-iger Eigenanteil investiv

370.000

30.000

250.000

90.000

 

Projekt „Quartiere mit besonderer Zuwanderungsquote“

Gesamtaufwendungen

2016

2017

2018

Sachkosten

225.000

45.000

90.000

90.000

Personalkosten

325.000

65.000

130.000

130.000

Konsumtiv gesamt

550.000

110.000

220.000

220.000

10%-iger Eigenanteil konsumtiv

55.000

11.000

22.000

22.000

 

Der Eigenanteil für die investiven Aufwendungen soll aus Mitteln der Bildungspauschale und der Allgemeinen Investitionspauschale gedeckt werden. Laut dem Ratsbeschluss vom 29.11.2012 wird die Bildungspauschale nicht mehr für Investitionen genutzt, sie wird grundsätzlich ertragswirksam aufgelöst und deckt damit die laufenden Kosten im Bildungsbereich. Von diesem Beschluss des Rates soll für das Sonderprojekt des Landes abgewichen werden.

Zur Finanzierung des Eigenanteils für die konsumtiven Aufwendungen wird auf die Realisierung der Stelle EU-Zuwanderung / Vorbereitung Konzept Starke Quartiere verzichtet (VV-Beschluss 29.09.2015). Die zunächst für 2 Jahre befristet vorgesehene Stelle war mit 130.000 € kalkuliert. Der Eigenanteil für den konsumtiven Aufwand beträgt für beide Projekte im Sonderprogramm des Landes insgesamt 78.750 €.

 

Aufwendungen für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung in der Martin Luther-Kirche sind bereits in der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage 1013/2015) berücksichtigt und vom Rat am 26.11.2015 beschlossen worden. Auf eine weitere Darstellung dieser finanziellen Auswirkungen wird daher verzichtet.

 

Die Anträge zum Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sind bis zum 19.02.2016 bei der Bezirksregierung einzureichen.

Zur Vervollständigung der Antragsunterlagen ist der finanzielle Eigenanteil der Kommune durch Ratsbeschluss bis spätestens 11.03.2016 zu bestätigen und einzureichen.

Nach Bewertung der Anträge durch eine Jury aus Städtebauministerium, MAIS und drei Professoren, soll die Förderentscheidung bereits im März veröffentlicht werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

Bezeichnung:

Projekte Soziale Stadt

Produkt:

1.51.13.03

Bezeichnung:

Projektförderung

Kostenstelle:

Neue KST

Bezeichnung:

MA QM Altenhagen/Haspe

 

 

 

 

 

Kostenart

     2016

       2017

       2018

 

Ertrag (-)

414100

-141.750

-283.500

-283.500

Aufwand (+)

501200

531800

97.500

60.000 €

195.000

120.000 €

195.000

120.000 €

Eigenanteil

 

15.750

31.500

31.500

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert  werden.

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

Bezeichnung:

Projekte Soziale Stadt

Finanzstelle:

5000XXX

Bezeichnung:

Projekte Landesprogramm Hilfen im Städtebau

 

 

Finanzpos.

Gesamt

    2016

      2017

        2018

 

Einzahlung(-)

681100

-6.705.000€

-945.000

-4.050.000

-1.710.000

Auszahlung (+)

785100

7.450.000€

1.050.000

4.500.000

1.900.000

Eigenanteil

 

745.000€

105.000

450.000

190.000

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Unter der Voraussetzung, dass die Stadt den Kauf der Martin-Luther-Kirche umsetzt, sind die Ausgaben für den erforderlichen Umbau der Kirche in eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung in Höhe von 3.750.000,-- € als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 70 (neuwertiger Zustand der Immobilie aufgrund umfangreicher Baumaßnahme) ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 53.571,-- €.

 

Die Ausgaben für das Projekt "Quartiere mit besonderer Zuwanderungsquote" stellen ebenfalls Anschaffungs- und Herstellungskosten dar, können derzeit aber nur ungefähr auf die genannten Maßnahmen "Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Berghofstr.", "Anbau an die Jugendeinrichtung im Kinder- und Jugendpark Haspe" und den "Umbau des ehemaligen FGH an der Grundschule Erwin-Hegemann, Frauenhoferstr." aufgeteilt werden. Während auf den Neubau in der Berghofstr. etwa 2.500.000,-- € entfallen, werden den beiden anderen Maßnahmen etwa 1.200.000,-- zugeordnet. Während die Ausgaben für den Neubau in der Berghofstr. sowie den Anbau im Kinder- und Jugendpark Haspe über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abzuschreiben sind, sind die Ausgaben für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses lediglich über die Restnutzungsdauer der Immobilie (12 Jahre) abzuschreiben. Da derzeit keine konkrete Aufteilung möglich ist, die Anbaumaßnahme im Kinder- und Jugendpark Haspe laut Aussage des Fachamtes aber einen größeren Wert einnehmen wird, wird für alle drei Maßnahmen zunächst eine Nutzungsdauer von 70 Jahren zugrunde gelegt. Hierdurch ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von insgesamt 52.587,-- €.

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung der Ausgaben für die Projekte "Martin Luther" und "Quartiere mit besonderer Zuwanderungsquote" wird zu 90 % aus den Mitteln des Sonderprogramms des Landes und zu 10 % aus der Bildungs- und Investitionspauschale sichergestellt.

Hierfür sind auf der Passivseite der Bilanz Sonderposten in Höhe von insgesamt 7.450.000,-- € (3.750.000,-- € + 3.700.000,-- €) zu bilanzieren.

Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung der Aufwendungen auf der Aktivseite und stellt in gleicher Höhe Ertrag für die Ergebnisrechnung dar.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

120.000,00

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

20.000,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

106.158,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

10.000,00

Zwischensumme

256.158,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

106.158,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

150.000,00 €

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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18.02.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen