Berichtsvorlage - 0124/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I beim Übergang aus der Primarstufe zum Schuljahr 2016/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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16.02.2016
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Sachverhalt
Begründung
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die sich im laufenden Schuljahr 2015/2016 in der Klasse 4 befinden, wurden im November/Dezember 2015 mit den Sorgeberechtigten die Beratungsgespräche hinsichtlich der Fortsetzung der Schullaufbahn ihres Kindes bei Übergang in die Sekundarstufe I geführt.
Hieraus ergibt sich folgendes Ergebnis:
Für 59 Schülerinnen und Schüler wird bei Fortbestand des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs als Ort der sonderpädagogischen Förderung die Allgemeine Schule gewünscht. Darunter befinden sich vier Schülerinnen und Schüler mit sogenannten „besonderen“ Förderschwerpunkten. In 10 Fällen wurde bislang in der Primarstufe die Förderschule besucht.
Für 51 Schülerinnen und Schüler wird bei Fortbestand des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs als Ort der sonderpädagogischen Förderung die Förderschule gewünscht. In 12 Fällen wurde bislang in der Primarstufe die Allgemeine Schule besucht.
Bei vier Schülerinnen und Schüler konnte zum Schulhalbjahr der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgehoben werden.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 20.02.2014 (Vorlage 0123/2014) für acht städtische Schulen der Sekundarstufe I die Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde erteilt. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zurzeit noch ausgenommene Schulen zum Schuljahr 2015/2016 mit einbezogen werden können.
Auch zum Schuljahr 2016/2017 können, insbesondere unter dem Aspekt eines „wohnortnahen Angebots“ an die Sorgeberechtigten, mit den Schulen, die bereits als Ort Gemeinsamen Lernens eingerichtet sind, die oben genannten Wünsche nicht in Gänze erfüllt werden. Von daher ist auch weiterhin die Einbeziehung weiter Schulen eine zwingende Notwendigkeit. Gleichwohl sollen nach Auffassung der Verwaltung auch weiterhin nicht weitere Schulen formal zum Ort Gemeinsamen Lernens erklärt werden, um die Entwicklung der tatsächlichen Bedarfslage weiter beobachten zu können. Nach wie vor bieten die Einzelfallentscheidungen des Schulträgers die Möglichkeit, aktuell nach der Bedarfslage des jeweiligen Schuljahres den Sorgeberechtigten für ihre Kinder entsprechende konkrete schulische Angebote unterbreiten zu können.
Die Bestimmung von Schwerpunktschulen für die Fälle der sogenannten „besonderen“ Förderschwerpunkte soll nach Auffassung der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt werden. Bislang ist für den betroffenen Kreis der Schülerinnen und Schüler von den Sorgeberechtigten die Allgemeine Schule äußerst gering nachgefragt worden. In den aufgetretenen Fällen konnten die Schülerinnen und Schüler ohne Problem am Unterricht der Allgemeinen Schule teilnehmen, ohne dass sich für den Schulträger die Frage stellte, ob er Kosten für bestimmte technische oder bauliche Herrichtungen übernimmt. Die Kostenübernahme für individuelle technische Unterstützungen der Schülerinnen und Schüler erfolgte durchweg durch die Krankenkassen.
Sollten Schwerpunktschulen bestimmt werden, ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass bestimmte technische oder bauliche Herrichtungen erforderlich sind, unabhängig davon, ob sie letztlich auch benötigt werden oder nicht. Vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Bedarfslage und der aktuellen Haushaltssituation ist ein derartiger Weg nicht zu verantworten. Nach Auffassung der Unteren Schulaufsichtsbehörde dürfte es auch nicht dem Grundgedanken der Inklusion entsprechen, wenn über die Bildung von Schwerpunktschulen letztlich doch wieder eine Separation von Schülerinnen und Schülern mit einem bestimmten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erfolgt.
Die nachfolgenden Tabellen verdeutlichen die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulen. Vorausgegangen ist eine Abstimmung in zwei Sitzungen der Regionalkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Schulaufsichten und Schulformen.
Förderschwerpunkte:
LE = Lernen
SQ = Sprache
ESE = Emotionale und soziale Entwicklung
GG = Geistige Entwicklung
KM = Körperlich und motorische Entwicklung
HK = Hören und Kommunikation
SE = Sehen
Beschlossene Orte Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für Lern- und Entwicklungsstörungen im Schuljahr 2016/2017
Allgemeine Schule | geplante Plätze | vorgeschlagen | LE | SQ | ESE |
Gesamtschule Eilpe | 8 | 6 | 4 | 1 | 1 |
Gesamtschule Fritz-Steinhoff | 8 | 5 | 2 | 3 | 0 |
Gesamtschule Haspe | 13 | 13 | 3 | 5 | 5 |
Gymnasium Christian-Rohlfs | 4 | 4 | 3 | 0 | 1 |
Gymnasium Hohenlimburg | 4 | 4 | 4 | 0 | 0 |
Gymnasium Theodor-Heuss | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Hauptschule Ernst-Eversbusch | 4 | 3 | 3 | 0 | 0 |
Realschule Heinrich-Heine | 4 | 3 | 2 | 0 | 1 |
Summen | 49 | 38 | 21 | 9 | 8 |
Einzelfallentscheidungen des Schulträgers in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für Lern- und Entwicklungsstörungen im Schuljahr 2016/2017
Allgemeine Schule | geplante Plätze | vorgeschlagen | LE | SQ | ESE |
Gymnasium Ricarda-Huch | 4 | 4 | 3 | 0 | 1 |
Realschule Halden | 4 | 2 | 1 | 1 | 0 |
Realschule Hohenlimburg | 6 | 5 | 3 | 0 | 2 |
Sekundarschule Liselotte-Funcke | 6 | 6 | 5 | 1 | 0 |
Summen | 20 | 17 | 12 | 2 | 3 |
Einzelfallentscheidungen des Schulträgers in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für sogenannte „besondere“ Förderschwerpunkte im Schuljahr 2016/2017
Allgemeine Schule | GG | KM | HK | SE |
Gesamtschule Eilpe | 0 | 0 | 1* | 0 |
Gesamtschule Fritz-Steinhoff | 0 | 0 | 2* | 0 |
Realschule Hohenlimburg | 0 | 1* | 0 | 0 |
Summen | 0 | 1 | 3 | 0 |
*Anrechnung auf Gesamtzahl der Plätze
Gewünschter Besuch der Förderschule in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) im Schuljahr 2016/2017
Förderschule | Förderschwerpunkt | Schülerinnen/Schüler |
Friedrich-von-Bodelschwingh | LE | 10 |
Fritz-Reuter | LE | 10 |
Gustav-Heinemann | GG | 9 |
Hasselbrink (Bochum) | SQ | 3 |
Oberlin (Wetter) | KM | 10 |
Wilhelm-Busch | ESE | 9 |
Summe |
| 51 |
