Berichtsvorlage - 0124/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die sich im laufenden Schuljahr 2015/2016 in der Klasse 4 befinden, wurden im November/Dezember 2015 mit den Sorgeberechtigten die Beratungsgespräche hinsichtlich der Fortsetzung der Schullaufbahn ihres Kindes bei Übergang in die Sekundarstufe I geführt.

 

Hieraus ergibt sich folgendes Ergebnis:

      Für 59 Schülerinnen und Schüler wird bei Fortbestand des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs als Ort der sonderpädagogischen Förderung die Allgemeine Schule gewünscht. Darunter befinden sich vier Schülerinnen und Schüler mit sogenannten „besonderen“ Förderschwerpunkten. In 10 Fällen wurde bislang in der Primarstufe die Förderschule besucht.

      Für 51 Schülerinnen und Schüler wird bei Fortbestand des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs als Ort der sonderpädagogischen Förderung die Förderschule gewünscht. In 12 Fällen wurde bislang in der Primarstufe die Allgemeine Schule besucht.

      Bei vier Schülerinnen und Schüler konnte zum Schulhalbjahr der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgehoben werden.

 

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 20.02.2014 (Vorlage 0123/2014) für acht städtische Schulen der Sekundarstufe I die Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde erteilt. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zurzeit noch ausgenommene Schulen zum Schuljahr 2015/2016 mit einbezogen werden können.

 

Auch zum Schuljahr 2016/2017 können, insbesondere unter dem Aspekt eines „wohnortnahen Angebots“ an die Sorgeberechtigten, mit den Schulen, die bereits als Ort Gemeinsamen Lernens eingerichtet sind, die oben genannten Wünsche nicht in Gänze erfüllt werden. Von daher ist auch weiterhin die Einbeziehung weiter Schulen eine zwingende Notwendigkeit. Gleichwohl sollen nach Auffassung der Verwaltung auch weiterhin nicht weitere Schulen formal zum Ort Gemeinsamen Lernens erklärt werden, um die Entwicklung der tatsächlichen Bedarfslage weiter beobachten zu können. Nach wie vor bieten die Einzelfallentscheidungen des Schulträgers die Möglichkeit, aktuell nach der Bedarfslage des jeweiligen Schuljahres den Sorgeberechtigten für ihre Kinder entsprechende konkrete schulische Angebote unterbreiten zu können.

 

Die Bestimmung von Schwerpunktschulen für die Fälle der sogenannten „besonderen“ Förderschwerpunkte soll nach Auffassung der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt werden. Bislang ist für den betroffenen Kreis der Schülerinnen und Schüler von den Sorgeberechtigten die Allgemeine Schule äußerst gering nachgefragt worden. In den aufgetretenen Fällen konnten die Schülerinnen und Schüler ohne Problem am Unterricht der Allgemeinen Schule teilnehmen, ohne dass sich für den Schulträger die Frage stellte, ob er Kosten für bestimmte technische oder bauliche Herrichtungen übernimmt. Die Kostenübernahme für individuelle technische Unterstützungen der Schülerinnen und Schüler erfolgte durchweg durch die Krankenkassen.

Sollten Schwerpunktschulen bestimmt werden, ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass bestimmte technische oder bauliche Herrichtungen erforderlich sind, unabhängig davon, ob sie letztlich auch benötigt werden oder nicht. Vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Bedarfslage und der aktuellen Haushaltssituation ist ein derartiger Weg nicht zu verantworten. Nach Auffassung der Unteren Schulaufsichtsbehörde dürfte es auch nicht dem Grundgedanken der Inklusion entsprechen, wenn über die Bildung von Schwerpunktschulen letztlich doch wieder eine Separation von Schülerinnen und Schülern mit einem bestimmten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erfolgt.

 

Die nachfolgenden Tabellen verdeutlichen die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulen. Vorausgegangen ist eine Abstimmung in zwei Sitzungen der Regionalkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Schulaufsichten und Schulformen.

 

 

Förderschwerpunkte:

LE = Lernen

SQ = Sprache

ESE = Emotionale und soziale Entwicklung

GG = Geistige Entwicklung

KM = Körperlich und motorische Entwicklung

HK = Hören und Kommunikation

SE = Sehen

 

 

Beschlossene Orte Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für Lern- und Entwicklungsstörungen im Schuljahr 2016/2017

 

Allgemeine Schule

geplante Plätze

vorgeschlagen

LE

SQ

ESE

Gesamtschule Eilpe

8

6

4

1

1

Gesamtschule Fritz-Steinhoff

8

5

2

3

0

Gesamtschule Haspe

13

13

3

5

5

Gymnasium Christian-Rohlfs

4

4

3

0

1

Gymnasium Hohenlimburg

4

4

4

0

0

Gymnasium Theodor-Heuss

4

0

0

0

0

Hauptschule Ernst-Eversbusch

4

3

3

0

0

Realschule Heinrich-Heine

4

3

2

0

1

Summen

49

38

21

9

8

 

 

 

 

 

Einzelfallentscheidungen des Schulträgers in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für Lern- und Entwicklungsstörungen im Schuljahr 2016/2017

 

Allgemeine Schule

geplante Plätze

vorgeschlagen

LE

SQ

ESE

Gymnasium Ricarda-Huch

4

4

3

0

1

Realschule Halden

4

2

1

1

0

Realschule Hohenlimburg

6

5

3

0

2

Sekundarschule Liselotte-Funcke

6

6

5

1

0

Summen

20

17

12

2

3

 

 

 

Einzelfallentscheidungen des Schulträgers in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für sogenannte „besondere“ Förderschwerpunkte im Schuljahr 2016/2017

 

Allgemeine Schule

GG

KM

HK

SE

Gesamtschule Eilpe

0

0

1*

0

Gesamtschule Fritz-Steinhoff

0

0

2*

0

Realschule Hohenlimburg

0

1*

0

0

Summen

0

1

3

0

*Anrechnung auf Gesamtzahl der Plätze

 

 

 

Gewünschter Besuch der Förderschule in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) im Schuljahr 2016/2017

 

Förderschule

Förderschwerpunkt

Schülerinnen/Schüler

Friedrich-von-Bodelschwingh

LE

10

Fritz-Reuter

LE

10

Gustav-Heinemann

GG

9

Hasselbrink (Bochum)

SQ

3

Oberlin (Wetter)

KM

10

Wilhelm-Busch

ESE

9

Summe

 

51

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

(Kaufmann, Beigeordnete)

 

 

 

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Beschlüsse

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16.02.2016 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen