Mitteilung - 0055/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitungen in den Milchenbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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03.02.2016
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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02.03.2016
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Sachverhalt
In der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 19.11.15 wurde von Herrn Leisten gefragt: „Was wird gegen die offensichtliche Überforderung des Milchenbachs durch die Oberflächenentwässerung der ENERVIE unternommen? Mit Schreiben vom 19.01.2015 wurde diese Fragestellung beantwortet. Es werden aber immer wieder, auch aus anderen Fraktionen, Nachfragen zum Thema Milchenbach gestellt. Zuletzt durch Herrn Bögemann in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 04.11.15.
Diese Fragen möchte die Untere Wasserbehörden zum Anlass nehmen und die grundsätzliche Situation am Milchenbach erläutern:
Die Beurteilung der Wirkung von Niederschlagswassereinleitungen in oberirdische Fließgewässer durch eine Immissionsbetrachtung und zur Bewirtschaftung der Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt nach dem BWK Merkblatt M 3 „Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“.
Bei der Beantragung der Erlaubnis zur Einleitung der Oberflächenwässer der neuen Enerviezentrale wurde die Immissionsbetrachtung anhand des sogenannten „vereinfachten Nachweises“ des Merkblatts M3 durchgeführt. Dieser vereinfachte Nachweis stellt eine Immissionsbetrachtung für einen örtlich abgegrenzten Gewässerabschnitt dar. Dabei ist die Einhaltung der gewässerspezifischen Zielsetzungen hinsichtlich des Abflusses und damit indirekt der Feststoffe sowie der leicht abbaubaren Kohlenstoffverbindungen und des Ammoniums für die zugehörigen Niederschlagswassereinleitungen nachzuweisen. Wegen der örtlichen Nähe der beiden vorhandenen Einleitungen von Oberflächenwasser der A 45, wurde die Summe dieser drei Einleitungsstellen als Beurteilungsmaßstab zu Grunde gelegt.
Die Einleitungsmengen wurden bei dem vereinfachten Nachweis nach M 3 wie folgt festgelegt:
A 45 im Bereich Waterhövel62,6 l/s
Enerviezentrale20,0 l/s
A 45 im Bereich „Hünenpforte“28,0 l/s
In Höhe der Einleitungsstelle der Enerviezentrale hat der Milchenbach für eine einjährige Abflussspende eine Wassermenge von 369 l/s, für den gesamten Milchenbach beträgt diese 1075 l/s.
Entwässerung der Enerviezentrale
Da die Zufahrt zum Grundstück der Enerviezentrale auf Grund der Höhenlage in Teilbereichen nicht mit an das Rückhaltebecken angeschlossen werden konnte, wurde die Gesamteinleitungsmenge auf 26,4 l/s in der wasserrechtlichen Erlaubnis beschränkt.
Bei der Enerviezentrale wurde ein Lamellenklärer sowie ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 620 m³ erstellt. Sämtliche abwassertechnischen Anlagen wurden durch Sachverständige überprüft und sind ohne Mängel.
Zudem wurde ein Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Regenereignis ohne Beanstandungen geführt.
Entwässerung der A 45
Im Dezember 2015 fand mit Straßen NRW ein Abstimmungsgespräch wegen der Oberflächenentwässerung der A 45 - vor dem Hintergrund des sechs-streifigen Ausbaus und der Brückenerneuerungen - statt. Die Einleitungsmengen aus dem vorgenannten vereinfachten Nachweis nach dem Merkblatt M3 wurden Straßen NRW mitgeteilt und werden dann so umgesetzt, dass die zukünftige Einleitung von Niederschlagswasser der Autobahn entsprechend gedrosselt wird.
Straßen NRW plant für den Ausbaubereich zwischen der Stadtgrenze und Hagen Süd insgesamt drei Regenrückhalte- und Klärbecken und deren nachgeschalteten Einleitungsstellen in Hagen. Eine entwässert in die Brunsbecke, die beiden anderen in den Milchenbach. Die Standorte der Becken, die in den Milchenbach einleiten sollen, sind in der Nähe der beiden vorhandenen Einleitungen vorgesehen. Das Rückhaltebecken „Waterhövel“ soll nicht reaktiviert werden, es ist geplant in unmittelbarer Nähe an der A 45 ein neues Becken zu errichten. Dieses soll - auf Grund der Erstellung der Brückenbauwerke - innerhalb der nächsten Jahre gebaut werden. Der Standort des zweiten Beckens ist noch nicht bekannt, auch nicht die geplante zeitliche Umsetzung.
Die in den 60er Jahren rechtlich planfestgestellte Einleitungsmenge der Oberflächenentwässerung der A 45 in den Milchenbach beträgt zurzeit noch 1500 l/s! Durch die zusätzliche Einleitung der Oberflächenentwässerung der Enerviezentrale in den Milchenbach ist zunächst eine Verschlechterung für den Milchenbach eingetreten. Wobei man bedenken sollte, dass die Einleitungsmenge (Enerviezentrale gegenüber der A 45) in Relation gesetzt nur 2% beträgt.
Fazit:
Diese fachlichen Aussagen machen deutlich, dass die Entwässerungssituation des Enerviegeländes in Bezug auf den Milchenbach keine nachteiligen Auswirkungen zeigt und dass alle fachtechnischen Anforderungen erfüllt werden. Dies garantiert die ausreichend dimensionierte Rückhaltung des Regenwassers durch ein unterirdisches Becken auf dem Enerviegelände, das technisch einwandfrei arbeitet und wasserrechtlich genehmigt ist.
Sobald das erste Regenrückhaltebecken der A 45 im Bereich Waterhövel erstellt ist, tritt eine erhebliche Verbesserung (ca. 600 l/s weniger) der Abflusssituation am Milchenbach ein.
