Beschlussvorlage - 0390-1/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1.a)

den Zuschussbetrag an die Theater gGmbH um 1,5 Mio. € jährlich ab 2018 zu kürzen;

 

1 b)

die Theater gGmbH wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der/ dem neu zu bestellende/n Intendantin/en sowie dem/ der neuen Generalmusikdirektor/in bis zum 30.06.2016 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Kürzung des Zuschussbetrags ab 2018 umgesetzt werden kann. Das Konzept soll auch die zeitliche Umsetzung darstellen;

 

2.)

die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen weiterer Kürzungen im Fachbereich Bildung (FB 48) in Höhe von 430.000 € und im Fachbereich Kultur (FB 49) in Höhe von 320.000 € ab dem Jahr 2018.

 

 

 

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung

 

Vorschläge der Fachbereiche Bildung (48) und Kultur (49) zur Umsetzung der HSP-Maßnahme 14_VB4.001 „Kürzung des Zuschussbedarfes im Produkt-bereich Kultur um 2,25 Mio. Euro ab 2018

 

Im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes wurde im November 2013 vom Rat eine rund 10%ige Kürzung des Kulturbudgets, ausgehend von den Haushaltsdaten 2012, von jährlich 2,25 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Der Beschluss erfolgte aufgrund der desolaten Haushaltslage der Stadt und der Feststellungen der GPA, dass Hagen landesweit gesehen eine der höchsten Ausgaben für den Kulturbereich, weit über dem Landesdurchschnitt, aufweist. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Vorschläge zur Erzielung des Konsolidierungszieles zu erarbeiten. Weder der Rat noch der Fachausschuss haben bisher eine prozentuale Aufteilung des zu erreichenden Konsolidierungsbeitrages für die jeweiligen Kultursparten beschlossen. Verwaltungsseitig haben die Planungen wie das Gesamtkonsolidierungsziel zu erreichen ist, bereits unmittelbar nach dem Ratsbeschluss noch im Jahre 2013 begonnen. Seitdem wird das Einsparungsziel in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Der Bezirksregierung ist ein Umsetzungskonzept nunmehr vorzulegen.

 

Aufgrund der bisherigen Diskussionen geht die Verwaltung davon aus, dass von der Theater gGmbH ein Einsparvolumen von 1,5 Mio. €, vom Fachbereich 48 (Stadtbibliothek, Musikschule und VHS) 430.000 € und vom Fachbereich 49 (Museen, Freie Kulturszene, Kulturbüro etc.) 320.000 € jährlich ab dem Jahr 2018 zu erzielen ist.

 

Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass das bereits beschlossene Konsolidierungsziel nur mit erheblichen Einschnitten der bisherigen Kulturangebote zu erzielen ist.

 

Für die Sparte Theater wurde die Erreichung des Konsolidierungszieles im Aufsichtsrat  der Theater gGmH beraten und ein erster Vorschlag erarbeitet, der aber nur eine Konsolidierung i. H. v. 397.000 € vorsah. Weitergehende Konsolidierungs-maßnahmen für das Theater sollen mit dem neu zu besetzenden Intendanten/in und Generalmusikdirektor/in kurzfristig erarbeitet werden. Die Theater gGmbH soll bis zum 30.06.2016 ein Konzept vorlegen, wie und in welchem Zeitrahmen das Konsolidierungsziel von 1,5 Mio € jährlich ab 2018 erreicht werden kann.

 

Für die Fachbereiche 48 und 49 werden im Folgenden Einsparvorschläge unterbreitet, mit denen die jeweiligen Konsolidierungsziele erreicht werden können.

 

Fachbereich Bildung (FB 48)

 

Reduzierung des Zuschussbedarfs von 432.600 € im Fachbereich Bildung

 

Von der gesamten im Kulturbereich zu erzielenden Zuschussreduzierung entfallen 430.000 € auf den Fachbereich Bildung. Da alle Rationalisierungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden, sind deutliche finanzielle Effekte nur zu erzielen, wenn sie mit Leistungsabbau einhergehen. Zudem werden mögliche Wechselwirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf bereits beschlossene Konsolidierungs-maßnahmen dargestellt und es wird berichtet, welche theoretisch denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen bereits diskutiert und verworfen wurden. Ferner wird davon ausgegangen, dass auch Konsolidierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden sollen, die bereits vor 2018 greifen können.

 

Bücherei

Rahmenbedingungen

Grundsätzlich ist bei einer Kürzung der zur Verfügung stehenden Mittel die Zentralisation des Angebots ein Weg, um Mieten, Personal- und Sachkosten zu sparen.

Diesen Weg ging der Rat im Jahr 1993, als er die Schließung der Stadtteilbüchereien in Boelerheide, Dahl, Eilpe, Emst, Garenfeld, Halden, Vorhalle und Wehringhausen beschloss. Übrig blieb ein verkleinertes Bibliotheksnetz mit der Zentralbibliothek als „Hauptstützpunkt“ in der Stadtmitte und den Filialen Haspe, Boele und Hohenlimburg als Bibliotheken der Grundversorgung in den Stadtbezirken. Mit dem Umzug der Zentralbibliothek zur Springe im Jahr 1998 bekräftigte die Hagener Politik ihre Entscheidung für eine starke Zentrale für alle Hagenerinnen und Hagener.

Aufgrund des anhaltenden Konsolidierungszwangs schlug die Verwaltung 2008 vor, auch die verbliebenen Filialen zu schließen. Dies wurde für Boele auch so beschlossen, für Haspe und Hohenlimburg erteilte der Rat der Verwaltung den Auftrag, durch den Umzug in kostengünstigere Räume und die stärkere Einbeziehung von Ehrenamtlichen die Kosten zu senken. Dieser Beschluss wurde umgesetzt und seit November 2014 (Haspe) bzw. Januar 2015 (Hohenlimburg) befinden sich diese Filialen in neuen Räumlichkeiten, für die langfristige Mietverträge abgeschlossen wurden. Daher können für die Filialen hier keine weiteren Sparvorschläge vorgelegt werden.

Im Personalbereich erfolgte von 2000 bis 2014 ein Abbau von 41 auf 29 Stellen. Parallel zur Schließung von Boele und der Überführung von Haspe und Hohenlimburg in ein Mischmodell aus haupt- und ehrenamtlichem Personal war dies durch die Einführung der Selbstverbuchung 2014, durch Kürzung der Öffnungszeiten in den Filialen und Leistungsverdichtung möglich. Damit sind die Möglichkeiten der Personaleinsparung durch Technikeinsatz und Leistungsverdichtung ausgereizt.

 

Vorschläge

Bei erfolgreicher Einführung der Selbstverbuchung sollte ab 2015 eine Stelle fortfallen. Im Vorgriff hierauf wurde einem Mitarbeiter im Sommer 2014 der Wechsel in die Kämmerei ermöglicht. Da die Selbstverbuchung von den Leserinnen und Lesern sehr gut angenommen wird, kann diese Stelle künftig entfallen.

Bei den Sachkosten wird eine Kürzung von 10.000 € bei der Medienbeschaffung vorgeschlagen. Damit könnten rund 500 Medien (3,5 % der neu gekauften Medien des Jahres 2014) weniger beschafft und den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies führt dazu, dass weniger aktuelle Medien im Bestand der Stadtbücherei zu finden sind und die Attraktivität des Bestandes insgesamt gemindert wird. Dies wiederum kann zu einem Rückgang bei der Zahl der Kundinnen und Kunden und bei den Entleihungen führen.

Angesichts der immer wieder betonten Bedeutung der Büchereien für die Bildung und Entwicklung der Persönlichkeit, für Leseförderung und Medienkompetenz, aber auch für den interkulturellen und intergenerativen Dialog sind die oben genannten Maßnahmen kontraproduktiv. Andererseits sind sie aber die mildest denkbaren Eingriffe. Negative Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahme 14_48.003, mit der eine Erhöhung der Büchereigebühren um jährlich 9.000 € angestrebt wird, sind möglich, aber nicht zu beziffern.

 

VHS

Rahmenbedingungen

Die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Weiterbildungsangeboten ist gem. Weiterbildungsgesetz NRW Pflichtaufgabe der Gemeinde. Hierfür erhält sie vom Land NRW Zuschüsse, die sich nach der Zahl der erteilten Unterrichtsstunden und der (allerdings gedeckelten) Zahl der Studienleitungen errechnen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind so gestaltet, dass die Bezuschussung durch das Land NRW nicht gefährdet wird.

Bereits 2012 wurde die Zahl der Studienleitungen auf das für die Refinanzierung notwendige Minimum beschränkt. Inhaltlich wurde in diesem Zusammenhang die Akquise von drittmittelfinanzierten Maßnahmen deutlich reduziert. Im Verwaltungs-bereich sind zwei Stellen fortgefallen, u. a. weil die Reduzierung des Maßnahmen-bereichs zu vermindertem Verwaltungsaufwand führte. Hinzu kamen der Fortfall der Vorzimmerfunktion für die ehemalige Amtsleitung im Rahmen der Gründung des Fachbereichs Bildung und eine starke Arbeitsverdichtung. Zudem fiel - ebenfalls mit Gründung des Fachbereichs Bildung – die Stelle der Verwaltungsleitung fort und die Stelle der VHS-Leitung wurde abgewertet. Damit sind die Rationalisierungspotenziale bis an die Grenze des Verantwortbaren ausgeschöpft.

 

Im Bereich der Sachkosten wurden die nicht kursbezogenen Kosten, z. B. für Fachliteratur, massiv reduziert. Die kursbezogenen Kosten sind im Wesentlichen die Honorare der Dozentinnen und Dozenten. Diese zu reduzieren, wäre kontra-produktiv, da dann auch die Zahl der durchgeführten Kurse und damit die Erträge sinken würden. Im Bereich Werbung wurde von 2008 bis 2014 der Ansatz um 7500 € gekürzt. Eine weitergehende Kürzung würde ein hohes Gefahrenpotenzial für die erfolgreiche Teilnehmergewinnung und damit für die Erträge beinhalten.

 

Der Rat hat im Jahr 2011 die VHS beauftragt, durch ein Paket von erhöhten Entgelten für Sonderleistungen Mehreinnahmen von 20.000 € zu erzielen. 2013 hat der Rat die VHS zudem beauftragt, durch Entgelterhöhungen Mehreinnahmen von 100.000 € zu erzielen. Bei den Versuchen zur Ertragssteigerung, vor allem der aktiv von der Politik eingebrachten Maßnahme 14_48.004, ist zu bedenken, dass die erwarteten Ertragssteigerungen nur erzielt werden können, wenn sie die Menschen nicht davon abhalten, VHS-Kurse zu besuchen. Daher wurde ein Konzept entwickelt, welches moderate Erhöhungen in der Fläche mit einer Steigerung des Angebotes von Kursen mit hohen Deckungsgraden verbindet. Gleichwohl kann der erstrebte Effekt von 100.000 € pro Jahr in den nächsten Jahren nicht in vollem Umfang erzielt werden. Als Kompensation wurde die Abmietung der VHS-Räume in der Langen-kampstraße gemeldet, die Ende 2014 von der VHS verlassen wurde. Ob die dadurch erzielte Ersparnis in vollem Umfang gerechnet werden kann, hängt von den Kosten der künftigen Unterbringung der VHS in Hohenlimburg ab. Aktuell befindet sich diese im Gebäude der Förderschule Pestalozzi. Es wird geprüft, ob eine Unterbringung im Rathaus Hohenlimburg möglich ist. Aktuell wird davon ausgegangen, dass 60.000 € aus der Abmietung in die Einsparungen einfließen können.

 

Vorschläge

1. Abmietung der Unterrichtsräume im Stadtteilhaus Vorhalle

Die 20-jährige Nutzungsbindung für die VHS im Stadtteilhaus Vorhalle läuft im Jahr 2018 aus. Die VHS unterhält dort 3 Räume (einer davon teilbar), in denen hauptsächlich Integrations-, EDV-Kurse und Kurse zu Einzelthemen angeboten werden.

Mit der Aufgabe des Vorhaller Standorts würde die VHS eines ihrer vier Kursgebäude verlieren. Mit den verbleibenden Gebäuden Villa Post und Schwanenstraße in Wehringhausen sowie der VHS in Hohenlimburg würde die Verteilung über das Stadtgebiet eingeschränkt.

Bis auf den Integrationskurs könnten die Angebote in Wehringhausen durchgeführt werden. Für den täglich vormittags stattfindenden Integrationskurs müsste eine räumliche Alternative gefunden werden, da die Raumkapazitäten der Villa Post dies nicht hergeben. Sollte dies nicht gelingen, kann dieses Angebot eventuell nicht mehr aufrechterhalten werden, was angesichts der hohen Bedarfe in diesem Bereich äußerst kontraproduktiv wäre und zudem Einnahmeverluste mit sich bringen würde. Darüber hinaus könnte der Abzug des Bildungsangebots der VHS aus dem ohnehin benachteiligten Vorhalle von den Einwohnern als weiteres Signal gedeutet werden, dass die Stadt sich aus diesem Stadtteil zurückzieht.

 

2. Einsparung der Stelle eines Sozialpädagogen

Die Volkshochschule ist seit den 80er Jahren im Themenfeld arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen tätig. Dies begann mit AB-Maßnahmen und fand seine Fortsetzung u. a. in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Aktuell ist die VHS in diesem Bereich im Themenfeld Berufseinstiegsbegleitung tätig. Der Verzicht auf Aktivitäten in diesem Sektor würde eine Abkehr von einem Bildungsbereich darstellen, in dem sich die VHS seit Jahrzehnten bewährt hat.

Konkret ist für die VHS ein Sozialpädagoge auf dem Gebiet der Berufseinstiegsbegleitung an der Gesamtschule Haspe tätig. Seine Tätigkeit zählt nicht zum Pflichtangebot einer Volkshochschule. Der Beschäftigte wird 2018 ausscheiden. Bei Einsparung der Stelle würden die durch seinen Einsatz erzielten Erträge entfallen, wenn kein neues Geschäftsmodell gefunden wird.

 

 

Max-Reger-Musikschule

Rahmenbedingungen

Im Bereich der Max-Reger-Musikschule schieden seit 2009 insgesamt 5 Musikschul-lehrer aus. Es erfolgte keine Nachbesetzung. Im Verwaltungsbereich wurde 2012 die Stelle einer Kraft, die in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten ist, nicht nachbesetzt. Ferner entfiel mit der Gründung des Fachbereichs Bildung die Funktion der Verwaltungsleitung. Mit dem Ausscheiden von Herrn Schröder zum 31.01.2015 wurde die Abwertung der Stelle umgesetzt, da die Musikschule verwaltungs-organisatorisch seit der Gründung des Fachbereichs Bildung ein Studienbereich der VHS ist.

Wesentlicher Kostenblock im Bereich Sachkosten ist die Miete des Gebäudes Dödterstr. 10, in dem große Teile des Unterrichts der Musikschule erteilt werden. Hier wurden bereits 2009 Kosten durch Abmietung eines Gebäudeflügels deutlich gesenkt.

 

Vorschläge

1. Senkung der Miete für das Gebäude Dödterstraße 10, MRM

Es wurden Vorgespräche mit dem Vermieter geführt, ob eine Reduzierung der Miete denkbar ist. Im Ergebnis hält es 48 für möglich, bei entsprechender Beschlusslage kurzfristig einen neuen Mietvertrag für 10 Jahre abzuschließen. Angestrebt wird eine Reduzierung der Miete um ca. 32.000 €.

 

2. Teilweiser Verzicht auf die Nachbesetzung frei werdender TVöD-Stellen

In der Musikschule werden bis 2019 insgesamt 7 Personen in den Ruhestand gehen. Da nicht alle vollbeschäftigt sind, entspricht das hierdurch vakante Stundenvolumen 3 Stellen. Neben Instrumenten, die in der Musikschule gut vertreten sind, z. B. Klavier, gibt es 4 Instrumente, die nachbesetzt werden müssen, um nicht zu Lücken im Angebot zu führen. Hierzu gehören Posaune, Querflöte und Cello. Grundsätzlich wird angestrebt, den Unterricht ausscheidender TVöD-Kräfte durch Honorarkräfte fortzusetzen, soweit die dadurch entstehenden Erträge höher sind als die hierfür notwendigen Honorare. Auf Grund der teilweise vorhandenen Schwierigkeiten, geeignete Honorarkräfte zu gewinnen, wird aber davon ausgegangen, dass teilweise auch mit TVöD-Vertrag nachbesetzt werden muss. Unter Berücksichtigung der Honorarkosten ergibt sich ein Sparvolumen von ca. 94.000 €. Falls es nicht gelingt, alle durch das Ausscheiden vakanten Stunden zu besetzen, können weniger Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Dies wäre nicht nur bezogen auf die musikalische Bildung der Hagener ein Manko, sondern würde auch zu Einnahme-ausfällen führen. Die Musikschule wird engagiert daran arbeiten, diese Situation nicht entstehen zu lassen.

 

3. Kostenreduzierung in den Bereichen DV/Telefon

Im Zusammenhang mit dem Wechsel in der Studienleitung Musik wurde der Umfang der vorzuhaltenden DV und Telefone geprüft. Durch entsprechende Reduzierungen können ab 2016 jährlich 3.000 € gespart werden.

 

 

 

4. Mehreinnahmen durch Sondermaßnahmen

Im Rahmen der Jahresplanung wurden im KWA das Projekt „Jazz we can“ und die Erprobung der „Zehnerkarte“ vorgestellt. Mit diesen Sondermaßnahmen sollen neue Interessen, bzw. Lebenslagen aufgegriffen und letztlich eine breitere Basis erschlossen werden.

 

Mehreinnahmen durch Angebote für Zuwanderer

Mit Förderprogrammen unterschiedlicher staatlicher Stellen sollen der Spracherwerb und die Integration der Zugewanderten gefördert werden. Durch ein starkes Engagement vor allem der VHS, aber auch der Bücherei und der Musikschule in diesem Bereich soll sowohl die Integration der Zugewanderten als auch die Refinanzierung der Einrichtungen gestärkt werden. Neben einem Ausbau der Integrationskurse wird die Beteiligung an Programmen des Jobcenters und die Bewerbung auf Ausschreibungen unterschiedlicher Bundes- und Landesministerien kommen. Im Saldo des Aufwands und der Erträge wird mit 100.000 € gerechnet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Folgenden werden die textlich dargestellten Maßnahmen für den Zeitraum von 2015 bis 2020 beziffert. Der Berechnung der Personalkosten liegen die Durchschnittspersonalkosten zugrunde. Es ist anzunehmen, dass die tatsächlichen Einsparungen höher sind. Zudem wären bei der VHS die durch den Personalabbau möglichen Einsparungen für das Entfallen des jeweiligen Arbeitsplatzes zu berücksichtigen.

 

Bücherei

Personalkosteneinsparung                                                               38.000 €

Sachkosteneinsparung (Medienbeschaffung)                                  10.000 €

 

VHS

Personalkosteneinsparung (1 x S 13)                                              50.600 €

Abmietung Räume Vorhalle                                                             20.000 €

Abmietung Langenkampstr.

(abzüglich Kompensation Ertragsausfälle; bereits realisiert)           60.000 €

 

Musikschule

Mietreduzierung Dödterstr. (geschätzt)                                            32.000 €

 

Personalkosteneinsparung  (2 Stellen)                                          94.000 €

Kostenreduzierung DV/Telefon                                                          3.000 €

Mehreinnahmen Sondermaßnahmen                                             25.000 €

 

Mehreinnahmen durch Angebote für Zuwanderer (geschätzt)    100.000 €

 

Summe Konsolidierung                                                                  432.600 €

Konsolidierungssoll                                                                        430.000 €

 


Fachbereich Kultur (FB 49)

 

Einsparpotentiale im Fachbereich Kultur ab dem Haushaltsjahr 2018

In der Anlage zur Vorlage ist als Kurzdarstellung des Fachbereichs Kultur eine Tabelle mit den möglichen Sparmaßnahmen und den gegenläufigen Faktoren dargestellt. In dieser Tabelle ist die mögliche Konsolidierung ausgewiesen. Abzüglich der möglicherweise auftretenden gegenläufigen Effekte ab dem Haushaltsjahr 2018 kann als Summe aller vorgeschlagenen Maßnahmen ein Einsparvolumen in Höhe von 299.200 € ab dem HHJ 2018 und ab dem HHJ 2020 ein Volumen von 320.000 € in der Planung erreicht werden. Zur Kompensation für die Mindererfüllung der Maßnahme in 2018 und 2019 sollen die bereits in 2016 und 2017 eingesparten Beträge verwendet werden. Zu Grunde gelegt wurde der Zuschussbedarf der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015 der Teilpläne 2520, 2521 und 2581.

 

Allgemeine Erläuterungen

Der Fachbereich Kultur mit Osthaus Museum (OMH), Historischem Centrum (HCH) und Kulturbüro (KB) stellt im Rahmen der von ihm erwarteten Sparvorschläge ab 2018 seine möglichen Maßnahmen in dieser Vorlage zur weiteren Beratung zur späteren Entscheidung dar. Prinzipiell beziehen sich die Vorschläge auf Reduzierung von Etats u.a. für Ausstellungen wie auch die Kürzung des Sach- und Personalaufwandes.

 

Erhebliche Sparmaßnahmen wie Personalabbau durch Nicht-Wiederbesetzungen sind in den letzten Jahren bereits erfolgt. Weitere Maßnahmen (z.B. Verlagerung des Stadtmuseums) müssen zusätzlich oder konnten noch nicht umgesetzt werden (Hohenhof).

 

Die hier vorgestellten Maßnahmen verändern die kulturelle Ausrichtung der Stadt Hagen. In den Sparrunden der Vergangenheit, seit 2008, sind Personal wie auch die spezifischen Etats immer wieder abgebaut bzw. gekürzt worden, so dass mit den hier vorgestellten Maßnahmen ein weiterer substantieller Einbruch in das Wesen der städtischen Kultureinrichtungen zu verzeichnen sein wird:

 

-          Einschränkungen im Bestand der freien Kulturzentren.

-          Verabschiedung von der heutigen Ausstellungsphilosophie des FB Kultur, gemeinsame bedeutende Ausstellungen aller drei Bereiche (OMH, HCH, KB) zu realisieren wie zuletzt „Weltenbrand“ 2014, „Hundertwasser“ 2015, die zum Renommee der Stadt Hagen beitragen.

-          Ohne weitere Drittmittel keine Einbindung mehr in wissenschaftlich bedeutende Tournee-Ausstellungen mit anderen Museen.

-          Überregionaler wissenschaftlicher Verlust des in den letzten Jahren mühsam aufgebauten Images der städtischen Einrichtungen.

-          Es besteht die Gefahr, dass Sammler ihre bedeutenden Kunstwerke (Dauerleihgaben) und Objekte abziehen.

-          Einnahmeverluste bei Eintrittsgeldern.

 

 

 

Maßnahme 1 (TP 2520)

Reduzierung von Sachkosten im Wechselausstellungsbudget des Osthaus Museums Hagen von 100.500 € um 42.000auf 58.500 € ab 2018

Gegenläufiger Faktor: Verlust von Einnahmen 10.000 €

Einsparsumme: 32.000

 

Wechselausstellungen sind für das kunstinteressierte Publikum ein Anziehungs-magnet (aktuelles Beispiel: die Hundertwasser-Ausstellung). Sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht wie auch aus Gründen des Renommees sind Wechselausstellungen bedeutende Ereignisse in jedem Jahr eines Instituts. Aufgrund des schmalen Etats der städt. Museen wurden in den vergangenen Jahren für alle Wechselausstellungen Sponsoren gefunden, mit deren Hilfe eine größere Präsentation stattfinden konnte. Die Reduzierung des Wechselausstellungsbudgets des Osthaus Museums von 100.500 € auf 58.500 € bedeutet, dass vielleicht die Hälfte der heutigen Ausstellungen stattfinden werden können. Das Ausstellungsprogramm wird daher deutlich reduziert bzw. die Ausstellungen werden länger gezeigt (bis zu 6 Monaten), falls die Leihgeber damit einverstanden sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sponsoren nur dann bereit sind, großzügig eine Ausstellung zu fördern, wenn es einen substantiellen Eigenanteil seitens des Instituts gibt. Sponsoren fördern keine Ausstellung zu 100%, da sie sich sonst dem Verdacht des „Einkaufens“ in ein Institut aussetzen.

 

Maßnahme 2 (TP 2520)

Reduzierung diverser Sachkosten um 21.000 €.

Hier erfolgte eine Addition aus verschiedenen Einzelpositionen der Sachaufwände für unterschiedliche Aufgaben aus dem Fachbereich Kultur.

Einsparsumme: 21.000 €

 

2.1: Der Etat für die Unterhaltung der Kunst im öffentlichen Raum wird von 5.000 € auf Null € reduziert. Eine Umsetzung ist ab 2016 möglich.

Bei 49 FB Kultur / Osthaus Museum Hagen sind laut Datenbank 20 Kunstwerke im öffentlichen Raum inventarisiert. Sämtliche weiteren Kunstwerke im öffentlichen Raum wurden seitens des früheren Hochbauamtes unter anderem im Rahmen von „Kunst-am-Bau“ in Auftrag gegebenen, dort wurden entsprechende Listen geführt. Für diese, im öffentlichen Raum befindlichen Kunstwerke, die nicht im FB 49 inventarisiert sind, existiert derzeit keine Zuständigkeits-Regelung.

Neu-Inventarisierungen bzw. Nach-Inventarisierungen bisher nicht beim Museum erfasster Kunstwerke im öffentlichen Raum werden nicht durchgeführt. Eine regelmäßige Zustandskontrolle wird nicht durchgeführt, da hierfür keine Personal und keine Mittel zur Verfügung stehen. Mittel und Personal zur Erstellung einer Beschilderung stehen nicht zur Verfügung. Die Unterhaltung, Inventarisierung und Übernahme der Zuständigkeit von Kunstwerken im öffentlichen Raum seitens des FB Kultur setzt voraus, dass das Museum dies sowohl personell wie auch finanziell leisten kann. Die geforderten Aufgaben beziehen sich auf eine wissenschaftliche Tätigkeit. Um die Aufgaben – Bewerten von Objekten, Inventarisierungen, Führen einer Bestandliste nach musealen Kriterien, kontinuierliche Pflege etc. – zu erledigen, würde das Osthaus Museum eine zusätzliche wissenschaftliche Stelle mit entsprechender Ausstattung benötigen, wie dies beispielsweise in Dortmund der Fall ist.

 

Bei einer Reduktion des Sachkostenetats für Kunst im öffentlichen Raum auf Null stehen weder Mittel für die Unterhaltung von Kunst im öffentlichen Raum noch für Leistungen in Schadensfällen zur Verfügung. Ein Versicherungsschutz für die Kunstwerke im öffentlichen Raum besteht nicht. Seit 2000 fielen wiederholt Kosten im Zusammenhang mit Schadensfällen an, vor allem bei der wiederholten Zerstörung des „Mädchens mit Zöpfen“ und zuletzt beim „Eselreiter“. Die Kosten für die Betreuung oder für Schadensregulierung über Drittmittel, Sponsoren bzw. Patenschaften zu decken, stellt sich in der jetzigen Rezession lediglich als eine theoretische Möglichkeit dar.

Konsequenz ist der mögliche Verfall der Kunst im öffentlichen Raum. Dies führt zu einer unter Umständen massiven Beeinträchtigung des Hagener Stadtbildes.

 

Eine Kompensation ist nur durch Drittmittel oder durch die Bezirksvertretungen im Rahmen der bezirksbezogenen Mittel möglich.

 

2.2: Die Sachkosten für die Bibliothek des Osthaus Museums werden von 2.000 € auf 1.000 € reduziert. Eine Umsetzung ist ab 2016 möglich.

Die Materialbeschaffung für das Einsignieren der Bücher sowie die Ordnung der Bibliothek wird reduziert. Zuwachs für die Bibliothek erfolgt fast ausschließlich via Schriftentausch mit anderen Museen. Gezielte Beschaffung von Literatur im Zusammenhang mit geplanten Ausstellungen und Projekten ist nicht mehr möglich. Es fallen daher höhere Gebühren für Beschaffung notwendiger Publikationen für wissenschaftliche Arbeit via Fernleihe an oder die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen müssen andere Bibliotheken aufsuchen, wofür Dienstreisekosten anfallen. Wenn dies aufgrund von Einsparungen in den entsprechenden Bereichen nicht möglich sein sollte, können u.U. keine Publikationen mehr erstellt werden, welche üblicherweise die Ausstellungen begleiten.

 

Eine Kompensation ist durch einen Beitrag eines Fördervereins oder Drittmittel denkbar.

 

2.3: Der Aufwand des Jungen Museums wird von 20.800 € um 4.000 € auf 16.800 € reduziert. Eine Umsetzung ist ab 2017 möglich.

Neben einem festen Angebot für Schulklassen, die eine der wichtigsten Zielgruppen des Kunstquartiers Hagen bilden, werden am außerschulischen Lernort im Zusammenhang mit Wechselausstellungen sowohl im Kunstquartier als auch im „Jungen Museum“ Vermittlungsangebote an die Schulen mit kreativem Teil kommuniziert.

Im Erdgeschoss des Osthaus Museum befindet sich neben der Werkstatt ein museumspädagogisches Atelier mit rd. 48 qm. Neben den benötigten Materialien, die in Regalen gelagert werden, und räumlichen Standards wie Wasseranschluss mit Waschbecken, können max. 15 Kinder/Erwachsene in dem Raum kreativ arbeiten. Da Schulklassen selten weniger als 25 Schüler umfassen, ist zur adäquaten und effizienten Vermittlungsarbeit ein weiterer Arbeitsbereich erforderlich.

 

In den Ausstellungsraum des „Jungen Museums“ mit rd. 250 qm konnte ein zweiter Arbeitsbereich eingerichtet werden, der Schulklassen die Möglichkeit erschließt, sich kreativ mit den Dauer- und Wechselausstellungen zu beschäftigen. Im „Jungen Museum“ befindet sich ein abschließbarer Lagerraum, der zudem mit einem Wasseranschluss und Waschbecken ausgestattet ist.

 

Das Kunstquartier Hagen kommt somit den ICOM (International Council of Museums)-Standards für Museen nach: Die pädagogischen Angebote und andere Veranstaltungen ergänzen die Dauer- und Wechselausstellungen sinnvoll und machen ein Thema auf unterschiedliche Arten zugänglich. Die ethischen Richtlinien für Museen von ICOM definieren: „1.3.Räumlichkeiten: Der Träger soll sowohl angemessene Räumlichkeiten, als auch ein geeignetes Umfeld für das Museum gewährleisten, sodass es die seinem Auftrag entsprechenden Grundfunktionen erfüllen kann.“

 

Die „Qualitätskriterien für Museen: Bildungs- und Vermittlungsarbeit“ des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V. benennen die Rahmenbedingungen für Bildungs- und Vermittlungsarbeit in Museen wie folgt: „Museumspädagogische Räume: Da die Arbeit mit den Besuchern/innen nicht nur in den öffentlichen Ausstellungsräumen erfolgt, bedarf es eigener Räumlichkeiten, zum Beispiel Werkstätten, Ateliers oder Besucherlabore mit Material- und Lagerräumen, Seminar-, Vortrags- und Präsentationsräume.“

 

Eine Reduktion des Angebotes von Ausstellungen speziell für junge Zielgruppen würde jedoch bedeuten, dass diese weniger angesprochen und ins Museum gelockt werden können. Dies betrifft vor allem auch die Angebote für Schulen und Kooperationsprojekte mit anderen Trägern. Die Konsequenz wäre eine Verringerung der Besucherzahlen, vor allem jüngerer Museumsbesucher. Der kulturelle Bildungsauftrag, der ja u.a. auch dazu dient, zukünftige Museumsbesucher zu generieren, könnte nicht in ausreichendem Masse erfüllt werden.

 

Die Standards von ICOM und Bundesverband könnten nicht ausreichend erfüllt werden. Es sind entsprechende Einnahmeverluste zu erwarten. Eine Kompensation ist durch einen Beitrag der beiden Fördervereine im Kunstquartier oder anderer Dritter denkbar.

 

2.4: Der Etat des Schaufenstermuseums wird von 1.000 € auf Null € reduziert. Eine Umsetzung ist ab 2016 möglich.

Das Schaufenstermuseum als eine Abteilung des damaligen Karl Ernst Osthaus-Museums bestand von 1999 bis 2007. Es war als ein Schaumagazin gestaltet, das in drei Kabinetten im Gebäude Museumsplatz 3 einen Einblick in das über 80.000 Bild- und Textdokumente umfassende Archiv gewährte. Im Jahr 2000 wurde ein Etat für dieses Museumsprojekt beschlossen. Die Entwicklung zu einem Museum konnte allerdings nie umgesetzt werden.

 

 

2.5: Reduzierung von Sachkosten im Marketingbudget von 20.000 € auf 10.000 €. Eine Umsetzung ist ab 2017 möglich.

Museumsmarketing ist, neben den Aspekten Ausstellungs- und Projektplanung und
-organisation, Finanzierung und Personalplanung, eine der wesentlichen Säulen für den erfolgreichen Betrieb aller Museen des FB Kultur sowie des Kunstquartiers. Marketing bezieht sich, entsprechend der ICOM-Standards, zum einen auf die Corporate Identitiy, welche die strategische Positionierung und das entsprechende Corporate Design festlegt, zum anderen darauf, die Leistungen und Angebote des Museums bekannt zu machen und die Nachfrage, d.h. die Besucherzahlen zu erhöhen. Vor allem sollen neue Besucherkreise erschlossen und an das Museum gebunden werden. Die umfassende Kommunikation des Museums mit den entsprechenden Angeboten und Produkten gehören in diesen – auch personal-intensiven – Bereich. Hierzu gehören: Sonderveranstaltungen, Werbekampagnen, Tourismusförderung, Netzwerkpflege, Lobbyarbeit, Betreuung der Fördervereine, Kontakt zu allen Mediensparten. Alle diese Maßnahmen müssen sowohl kontinuierlich wie auch projektbezogen durchgeführt werden.

 

Eine Reduzierung des Etats im Bereich Marketing führt dazu, dass zahlreiche Maßnahmen nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang durchgeführt werden können. Plakatierung und Anzeigenschaltung beispielsweise könnte nur noch sporadisch erfolgen, wahrscheinlich ausschließlich mit Hilfe von Drittmitteln.

Eine Reduktion der Marketing-Maßnahmen hat absehbar eine Reduzierung der Besucherzahlen und somit Einnahmeverluste zur Folge.

 

Eine Kompensation ist denkbar unter der Voraussetzung eines gemeinsamen Marketings mit dem Emil Schumacher Museum sowie unter Einbezug von Drittmitteln. Das Produkt Kunstquartier Hagen steht allerdings aufgrund der bekannten desolaten Klimasituation immer wieder in der Kritik.

 

Maßnahme 3 (TP 2521)

Reduzierung von Sachkosten für Ausstellungen und Projekte im Stadtmuseum und im Museum für Ur- und Frühgeschichte im Wasserschloss Werdringen um 27.000 €.

Gegenläufiger Faktor: Verlust von Einnahmen 2.000 €

Einsparsumme: 25.000 € ab 2018

 

Das Stadtmuseum Hagen und das Museum Wasserschloss Werdringen verfügen über bedeutende regionale und überregional bekannte Sammlungen. Darunter befinden sich auch Exponate aus empfindlichen Materialien und wichtiges Kulturgut, beispielsweise Objekte aus jüdischem Besitz, die eine besondere historisch-politische Bedeutung besitzen. Im Bestand des Museums Wasserschloss Werdringen werden auch zahlreiche gesetzlich geschützte Bodendenkmäler verwahrt, zu deren Erhalt und Präsentation die Stadt verpflichtet ist. Die Kürzung der Aufwendungen für Ausstellungen und Projekte wird zu reduzierten archiv- und museumspädagogischen Angeboten im Stadtmuseum, Museum Wasserschloss Werdringen und im Stadtarchiv führen. Bei einer Reduzierung stehen keine Mittel mehr für die regelmäßige Erneuerung, den Ausbau und die Pflege der Dauerausstellungen zur Verfügung.

 

Maßnahme 4 (TP 2521)

Reduzierung von Öffnungszeiten auf das Wochenende und Feiertage des Museums für Ur- und Frühgeschichte im Wasserschloss Werdringen.

Reduzierung von Sachkosten für Aufsichts- und Kassenpersonal um 90.000 €

Gegenläufiger Faktor: Verlust von Einnahmen 2.000 €

Einsparsumme: 88.000 ab 2018

Sonderöffnungen für Gruppen und Schulen sollen möglich bleiben.

 

Das Museum Wasserschloss Werdringen mit den überregional bedeutenden Sammlungen zur Geologie und Archäologie des nordwestlichen Sauerlandes blickt auf eine mehr als 200-jährige Sammlungs- und Forschungstradition in Hagen zurück. Es handelt sich folglich um eine historisch gewachsene Sammlung.

Das städtische Museum befindet sich in einem beliebten Naherholungs- und Freizeitgebiet am Rand des bevölkerungsreichen Ruhrgebiets im Norden von Hagen.

 

Die Öffnungszeiten des Museums sollen ab 2018 auf das Wochenende und auf die Feiertage beschränkt werden.

Gegen Erstattung der anfallenden Sonderkosten für exklusive Öffnungen an Wochentagen für gebuchte Gruppen, soll das Museum termingerecht geöffnet werden. Auch für Schulen soll das Museum wochentags wie bisher mit Terminabsprache zugänglich bleiben.

 

Die Änderung der Öffnungszeiten richtet sich nach der Besucherstatistik aus dem Jahr 2014. Anhand der Auswertung der Besucherzahlen ist erkennbar, dass täglich 12 - 13 % der Besucher an den Wochentagen mittwochs bis freitags das Museum besuchen. Samstags sind es anhand der Gesamtbesucherzahl gemessene Einzelbesucher von 20% und sonntags sind es 41%.

 

Die Erfahrungen der Veränderungen von Öffnungszeiten im Hagener Hohenhof haben gezeigt, dass sich das Besucherverhalten den geänderten Öffnungszeiten angepasst hat. Zum Einen ist der Besucheranteil an den Wochenenden gestiegen zum Anderen sind die Besuchergruppen bereit, das Sonderentgelt für die Exklusivleistung „dass das Museum allein der gebuchten Gruppe zur Verfügung gestellt wird“, zu zahlen. Bei der Auswertung der Besucherzahlen des Museums für Ur- und Frühgeschichte wurden die Gruppen und Sonderveranstaltungen nicht berücksichtigt, da auch in Zukunft Gruppen zu abgestimmten Terminen das Museums weiterhin wochentags besuchen können und Sonderveranstaltungen bedarfsgerecht stattfinden sollen (z. B. das Mittelalterfest ab freitags).

 

Grundlage zur Berechnung des Konsolidierungsziels dieser Maßnahme ist der GWH-Stundensatz von 34,20 € für das Jahr 2015 für den Aufsichts- und Kassendienst in den städtischen Museen. Weiterhin wird durch Beschluss der Schließung eines weiteren Wochentags (dienstags) im Kunstquartier Kassenkraft frei, die im Bereich Wasserschloss Werdringen oder im Hohenhof bedarfsweise eingesetzt werden kann.

 

Zum Ausgleich der gegenläufigen Faktoren ist ab April 2016 eine Änderung der Entgeltordnung für das Museum für Ur- und Frühgeschichte vorgesehen. Die Änderungen sollen in der Februar-Sitzung des Kultur- und Weiterbildungs-ausschusses zur Beratung vorgelegt werden.

 

Maßnahme 5 (TP 2581)

Kürzung der Zuschüsse für die freien Kulturzentren von rd. 198.000 € um

ca. 10% je Kulturzentrum auf insgesamt 178.200 € ab 2020.

Einsparsumme: 19.800

 

Der Großteil der Aufwendungen des Kulturbüros sind Transferleistungen im Auftrag der Stadt Hagen. Dazu gehören die Finanzierungsbeiträge für die Kulturzentren und für die Schloss Hohenlimburg gGmbH.

Die vier Kulturzentren AllerWeltHaus, Hasper Hammer, Pelmke und Werkhof Hohenlimburg erhalten nach einem 1990 beschlossenen Förderkonzept zur Professionalisierung und Sicherung eines qualifizierten Kulturangebots einen jährlichen städtischen Zuschuss.

In 2008 betrug der Ansatz 274.567 € und wurde in den Folgejahren in mehreren Stufen reduziert, sodass sich der Ansatz 2015 auf rund 198.000 € für die vier bezuschussten Kulturzentren beläuft.

Laut Ratsbeschluss vom 11.12.2014 sind die Zuschussverträge mit der Schloss Hohenlimburg gGmbH und den freien Kulturzentren hinsichtlich der Zuschusshöhe bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Die Verträge mit der Schloss gGmbH und den freien Kulturzentren sind abgeschlossen.

 

Eine Mittelkürzung in Höhe von ca. 10 % je Kulturzentrum hat zwar Auswirkungen auf die freie Kulturarbeit, allerdings ohne erhebliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

Maßnahme 6 (TP 2581)

Reduzierung des Finanzierungsbeitrags der Schloss gGmbH von 10.000 € um 1.000 € auf 9.000 € ab 2020.

Einsparsumme: 1.000 €

 

Aufgrund der Entwicklung der Schloss gGmbH und deren zukünftigen Aktivitäten gilt es zu überlegen, in wieweit die Stadt Hagen verpflichtet ist, diese über 2019 hinaus zu fördern. Bezüglich der Räume der Dauerausstellung hat die Schloss gGmbH ein Konzept erstellt, nach dem diese Lokalität zeitgenössischen Künstlern zur Verfügung gestellt werden soll, zudem soll jährlich eine Kunstmesse stattfinden. Der Bestand des Kaltwalzmuseums auf dem Schloss Hohenlimburg ist zurzeit offen.

 

Seit 2003 leistet die Stadt Hagen der Schloss gGmbH einen Finanzierungsbeitrag, mit dem die öffentliche Zugänglichkeit des Schlosses und seiner Anlagen gesichert und der Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb sowie die attraktivitätssteigernde Weiterentwicklung gefördert werden sollen. Der Finanzierungsbeitrag wurde von 30.000 € in 2010 auf 10.000 € ab 2012 reduziert. Zu berücksichtigen ist auch, dass durch den Zuschuss ein erheblicher Beitrag zur Sicherung der über die Grenzen hinweg bekannten Schlossfestspiele geleistet wird. Die Schlossspiele haben einen erheblichen Identifikationswert für die Bevölkerung von Hohenlimburg und für das historische Bild des Schlosses Hohenlimburg.

 

Maßnahme 7 (TP 2520)

Schließung des Osthaus Museums Hagen/KQ an einem weiteren Wochentag ab Sommer 2017

Einsparsumme Osthaus Museum: 43.200 €

Einsparsumme Kunstquartier: 73.200 €

 

7.1 Schließung Osthaus Museum an einem weiteren Wochentag

Die Bezirksregierung Arnsberg ist in ihrem Zuwendungsbescheid vom 02.02.2005 zum Kommunalen Museumsbau unter Punkt 6 der Besonderen Nebenbestimmungen u. a. auf die Öffnungszeiten des Kunstquartiers eingegangen.

Danach sollen die Museen innerhalb der üblichen europäischen Öffnungszeiten von Dienstag bis Freitag in der Zeit von 10.00 - 18.00 Uhr und Samstag und Sonntag von 11.00 - 18.00 Uhr geöffnet werden. In einem anschließenden Änderungsbescheid vom 12.12.2006 wurden die Öffnungszeiten seitens der Bezirksregierung Arnsberg dahingehend konkretisiert, dass „für die Dauer der Zweckbindungsfrist sicher-zustellen ist, dass ein unter fachlicher Leitung stehendes und im üblichen Rahmen – mindestens jedoch an fünf Tagen – der Öffentlichkeit zugängliches kommunales Museum betrieben wird.“

Vor diesem Hintergrund schlägt der Fachbereich Kultur vor, das Osthaus Museum Hagen ab Sommer 2017 dienstags zu schließen.

 

Gegen Erstattung der anfallenden Zusatzkosten für Aufsicht und Wachdienst kann das Museum auch dienstags für angemeldete Gruppen – wie bisher üblich – geöffnet werden. Für Sonderausstellungen mit entsprechendem Besucherandrang können im Einzelfall Sonderregelungen seitens der Museumsleitung und der Kulturverwaltung getroffen werden.

 

Die Erfahrungen der Veränderungen von Öffnungszeiten im Hagener Hohenhof haben gezeigt, dass sich das Besucherverhalten den geänderten Öffnungszeiten angepasst hat. Zum Einen ist der Besucheranteil an den Wochenenden gestiegen zum Anderen sind die Besuchergruppen bereit, das Sonderentgelt für die Exklusivleistung „dass das Museum allein der gebuchten Gruppe zur Verfügung gestellt wird“, zu zahlen.

 

7.2 Schließung des Kunstquartiers an einem weiteren Wochentag

Unter der Annahme, dass neben dem Osthaus Museum auch das Emil Schumacher Museum am Dienstag geschlossen wird, kann eine weitere Konsolidierung in Höhe von etwa 30.000 € erreicht werden. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der Stiftung schließen eine Reduzierung unter 42 Wochenstunden, gerechnet auf 6 Wochentage, aus. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit der Stiftung Verhandlungen zur gemeinsamen Reduzierung der Öffnungszeiten aufzunehmen, um einer kulturpolitischen Gesamtverantwortung gerecht zu werden. Insofern könnte dann ein Konsolidierungsziel dieser Maßnahme in Höhe von 73.200 € erreicht werden.

 

Maßnahme 8 (TP 2521)

Standortverlagerung Stadtarchiv in eine städtische Immobilie ab 2018

Einsparsumme: 40.000 €

 

Eine weitere Konsolidierung wäre durch die Verlagerung des Stadtarchivs von der heutigen Wippermann-Passage in eine städtische Immobilie zu erzielen. Würde man zu den bekannten Bedingungen Räumlichkeiten über 2018 hinaus weiter anmieten, entstehen jährliche Mietkosten inklusive der Mietnebenkosten in Höhe von rund 100.000 €. Derzeit wird intensiv die Möglichkeit geprüft, das Stadtarchiv ab 2018 in einer städtischen Immobilie unterzubringen. Die Planungen verlaufen bisher positiv. Eine Umsetzung erscheint sehr realistisch. Die endgültigen Kosten konnten bisher noch nicht endverhandelt werden.

Die Kulturverwaltung geht zurzeit von einer weiteren möglichen Konsolidierung von rund 40.000 € jährlich ab 2018 aus. Der Vorteil wäre zudem, dass im Konzernverbund ein zusätzlicher Ertrag generiert werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme 9 (TP 2520)

Entgelterhöhung Kunstquartier ab 2018

Konsolidierungsbeitrag: 20.000 €

 

Zum Ausgleich der gegenläufigen Faktoren bei den Maßnahmen 1, 3 und 4 ist ab 2018 eine Änderung der Entgeltordnung des Kunstquartiers Hagen geplant.

Das Eintrittsgeld für den regulären Besuch des Kunstquartiers – ohne eine große Sonderausstellung wie „Hundertwasser“ – beträgt 6 €, ermäßigt 4 €. Als Beispiel soll vorgeschlagen werden, den regulären Eintritt auf 7 € zu erhöhen. Bei großen Sonderausstellungen erhöht sich der Normalpreis von 9 € auf 10 €. Die Jahreskarte würde dann von 40 € auf 65 € erhöht.

 

Bei einer durchschnittlichen wie maßvollen Erhöhung von 1 € pro Besucher (20.000 p.a.) bedeutet dies folglich eine Mehreinnahme von 20.000 € zur Kompensation von gegenläufigen Faktoren.

 

 

Fazit

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes im November 2013 eine rund 10%ige Kürzung des Kulturbudgets jährlich ab 2018 verabschiedet.

 

Diese gesamtstädtisch notwendige Kürzung veranlasst die städtischen Kultur- und Bildungsinstitutionen neue Wege zu gehen, ihre Programmstruktur sowie ihre zukünftigen Projekte hinsichtlich der neuen finanziellen Bedingungen anzupassen.

 

Trotz der spürbaren Einschnitte entsteht keine substantielle Gefährdung der Kulturinstitute. Mit einem jährlichen Kulturbudget von ca. 20,5 Millionen besitzen die Kulturinstitute der Stadt Hagen die Möglichkeit, trotz der notwendigen strukturellen Kürzungen den Bürgerinnen und Bürgern weiter ein attraktives und vielfältiges Programm mit hoher Anziehungskraft und positiver Außenwirkung auch in der Zukunft anzubieten.

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Sachverhalt

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Reduzierung des Zuschussbedarfs um 750.000 € bezogen auf die Fachbereiche Bildung und Kultur.

 

 

gez.

gez.

OB Erik O. Schulz

Thomas Huyeng (Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.01.2016 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

Erweitern

11.02.2016 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

Erweitern

24.02.2016 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

Reduzieren

16.03.2016 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

 

1)

 

Die Theater gGmbH wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der/ dem neu zu bestellende/n Intendantin/en sowie dem/ der neuen Generalmusikdirektor/in bis zum 30.06.2016 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Kürzung des Zuschussbetrags um 1,5 Millionen jährlich ab 2018 umgesetzt werden kann. Das Konzept soll auch die zeitliche Umsetzung darstellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

6

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

-

1

-

AfD

-

1

-

FDP

-

1

-

BfHo/Piraten Hagen

1

-

-

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

3

Enthaltungen:

-

 

 

 

 

2)

 

Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen ergriffen bzw. umgesetzt, um das Gesamteinsparziel von 2,25 Millionen Euro verlässlich zu erreichen:

 

Theater gGmbH

 

Reduzierung Zuschuss

1.500.000

 

 

VHS(48)

 

Der Mietvertrag der Volkshochschule beim DBB läuft aus, sofern ein barrierefreier EDV-Schulungsraum gefunden wird. Sofern eine barrierefreie Fläche in einer städtischen Immobilie gefunden wird und mit dem DBB entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden, damit der Verbleib des DBB in Hagen nicht gefährdet wird.

80.000

Personalkosten VHS

50.600

Abmietung Räume Vorhalle

20.000

Abmietung Langenkampstraße

60.000

Mehreinnahmen Zuwanderer (geschätzt)

100.000

 

 

Stadtbücherei (48)

 

Selbstverbuchung Bücherei: 1 Stelle

38.000

 

 

Musikschule (48)

 

Abmietung von Flächen und Mietreduzierung Dödterstraße*

80.000

Personalkosten (2 Stellen)

94.000

Kostenreduzierung DV/Telefon

3.000

Mehreinnahmen Sondermaßnahmen

25.000

Gebührenerhöhung Kursgebühren Musikschule

(HSP-Maßnahme 16_48.001 bis 2017, danach Maßnahme Kultur)

20.000

 

 

Fachbereich Kultur (FB 49)

 

Kunst im öffentlichen Raum

5.000

Aufwand Bibliothek

1.000

Aufwand Schaufenster Museum

1.000

Aufwand Junges Museum

4.000

Aufwand Marketing

10.000

Reduzierung von Sachkosten im Wechselausstellungsbudget OHM

rzung: 31.500 abzgl. Einnahmeverlust 7.500

24.000

Reduzierung der Öffnungszeiten im Museum für Ur- und Frühgesch. (1 Tag)

30.000

Reduzierung von Sachkosten im Ausstellungsbudget des Stadtmuseums und des Museums für Ur- und Frühgeschichte

25.000

Standortverlagerung Stadtarchiv

40.000

Entgelterhöhung Kunstquartier

40.000

 

* Wird der Betrag nicht erreicht, ist die Musikschule aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung des KWA eine Kompensationsmaßnahme für den Restbetrag zu entwickeln. 

 

 

gesamt

2.250.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

-

5

-

CDU

6

-

-

ndnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

-

1

-

AfD

-

1

-

FDP

1

-

-

BfHo/Piraten Hagen

-

-

1

 

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

7

Enthaltungen:

1

 

 

Reduzieren

17.03.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:

 

1.a)

 

Der Zuschussbetrag an die Theater gGmbH wird um 1,5 Millionen Euro jährlich ab 2018 gekürzt. Der Zuschuss wird begrenzt auf einen Betrag von 13,5 Millionen Euro zuzüglich einer Anpassung an die Tariferhöhungen der Mitarbeiter, wobei ein Prozent jeder Tariferhöhung von der Theater gGmbH selbst zu erwirtschaften ist.

 

1.b)

 

Die Theater gGmbH wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der/ dem neu zu bestellende/n Intendantin/en sowie dem/ der neuen Generalmusikdirektor/in bis zum 30.06.2016 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Kürzung des Zuschussbetrags ab 2018 umgesetzt werden kann. Das Konzept soll auch die zeitliche Umsetzung darstellen.

 

 

2.) Insgesamt werden folgende Maßnahmen ergriffen bzw. umgesetzt, um das Gesamteinsparziel von 2,25 Millionen Euro verlässlich zu erreichen:

 

Übertrag: Theater gGmbH

 

Reduzierung Zuschuss

1.500.000

 

 

VHS(48)

 

Der Mietvertrag der Volkshochschule beim DBB läuft aus, sofern ein barrierefreier EDV-Schulungsraum in einer städtischen oder ohnehin von der Stadt angemieteten Immobilie gefunden wird. Mit dem DBB sind entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Ein Verbleib des DBB in Hagen soll nach Möglichkeit nicht gefährdet werden. *

80.000

Personalkosten VHS

50.600

Abmietung Räume Vorhalle

20.000

Abmietung Langenkampstraße

60.000

Mehreinnahmen Zuwanderer (geschätzt)

100.000

 

 

Stadtbücherei (48)

 

Selbstverbuchung Bücherei: 1 Stelle

38.000

 

 

Musikschule (48)

 

Abmietung von Flächen und Mietreduzierung Dödterstraße *

80.000

Personalkosten (2 Stellen)

94.000

Kostenreduzierung DV/Telefon

3.000

Mehreinnahmen Sondermaßnahmen

25.000

Gebührenerhöhung Kursgebühren Musikschule

(HSP-Maßnahme 16_48.001 bis 2017, danach Maßnahme Kultur)

20.000

 

 

Fachbereich Kultur (FB 49)

 

Kunst im öffentlichen Raum

5.000

Aufwand Bibliothek

1.000

Aufwand Schaufenster Museum

1.000

Aufwand Junges Museum

4.000

Aufwand Marketing

10.000

Reduzierung von Sachkosten im Wechselausstellungsbudget OHM

rzung: 31.500 abzgl. Einnahmeverlust 7.500

24.000

Reduzierung der Öffnungszeiten im Museum für Ur- und Frühgesch. (1 Tag)

30.000

Reduzierung von Sachkosten im Ausstellungsbudget des Stadtmuseums und des Museums für Ur- und Frühgeschichte

25.000

Standortverlagerung Stadtarchiv

40.000

Entgelterhöhung Kunstquartier

40.000

 

* Wird der Betrag nicht erreicht, kommt die Maßnahme 7 der Vorlage 0390-1/2016 „Schließung des Osthaus Museums Hagen an einem weiteren Wochentag ab Sommer 2017“ zur Anwendung (strukturelle Einsparsumme: 43.200 €). Zusätzlich sind Verhandlungen mit der Emil-Schumacher-Stiftung zu führen, um an diesem Wochentag eine komplette Schließung Kunstquartiers zu erreichen (strukturelle Einsparsumme: 73.200 Euro).

 

 

gesamt

2.250.600

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

6

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

1

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

9

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

07.04.2016 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1.a)

 

Der Zuschussbetrag an die Theater gGmbH wird um 1,5 Millionen Euro jährlich ab 2018 gekürzt. Der Zuschuss wird begrenzt auf einen Betrag von 13,5 Millionen Euro zuzüglich einer Anpassung an die Tariferhöhungen der Mitarbeiter, wobei ein Prozent jeder Tariferhöhung von der Theater gGmbH selbst zu erwirtschaften ist.

 

1.b)

 

Die Theater gGmbH wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der/ dem neu zu bestellende/n Intendantin/en sowie dem/ der neuen Generalmusikdirektor/in bis zum 30.06.2016 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Kürzung des Zuschussbetrags ab 2018 umgesetzt werden kann. Das Konzept soll auch die zeitliche Umsetzung darstellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

1

16

1

CDU

20

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

4

 

1

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

2

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

35

Dagegen:

22

Enthaltungen:

2

 

 

 

2.) Insgesamt werden folgende Maßnahmen ergriffen bzw. umgesetzt, um das Gesamteinsparziel von 2,25 Millionen Euro verlässlich zu erreichen:

 

 

 

Übertrag: Theater gGmbH

 

Reduzierung Zuschuss

1.500.000

 

 

VHS(48)

 

Der Mietvertrag der Volkshochschule beim DBB läuft aus, sofern ein barrierefreier EDV-Schulungsraum in einer städtischen oder ohnehin von der Stadt angemieteten Immobilie gefunden wird. Mit dem DBB sind entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Ein Verbleib des DBB in Hagen soll nach Möglichkeit nicht gefährdet werden. *

80.000

Personalkosten VHS

50.600

Abmietung Räume Vorhalle

20.000

Abmietung Langenkampstraße

60.000

Mehreinnahmen Zuwanderer (geschätzt)

100.000

 

 

Stadtbücherei (48)

 

Selbstverbuchung Bücherei: 1 Stelle

38.000

 

 

Musikschule (48)

 

Abmietung von Flächen und Mietreduzierung Dödterstraße *

80.000

Personalkosten (2 Stellen)

94.000

Kostenreduzierung DV/Telefon

3.000

Mehreinnahmen Sondermaßnahmen

25.000

Gebührenerhöhung Kursgebühren Musikschule

(HSP-Maßnahme 16_48.001 bis 2017, danach Maßnahme Kultur)

20.000

 

 

Fachbereich Kultur (FB 49)

 

Kunst im öffentlichen Raum

5.000

Aufwand Bibliothek

1.000

Aufwand Schaufenster Museum

1.000

Aufwand Junges Museum

4.000

Aufwand Marketing

10.000

Reduzierung von Sachkosten im Wechselausstellungsbudget OHM

rzung: 31.500 abzgl. Einnahmeverlust 7.500

24.000

Reduzierung der Öffnungszeiten im Museum für Ur- und Frühgesch. (1 Tag)

30.000

Reduzierung von Sachkosten im Ausstellungsbudget des Stadtmuseums und des Museums für Ur- und Frühgeschichte

25.000

Standortverlagerung Stadtarchiv

40.000

Entgelterhöhung Kunstquartier

40.000

* Wird der Betrag nicht erreicht, kommt die Maßnahme 7 der Vorlage 0390-1/2016 „Schließung des Osthaus Museums Hagen an einem weiteren Wochentag ab Sommer 2017“ zur Anwendung (strukturelle Einsparsumme: 43.200 €). Zusätzlich sind Verhandlungen mit der Emil-Schumacher-Stiftung zu führen, um an diesem Wochentag eine komplette Schließung Kunstquartiers zu erreichen (strukturelle Einsparsumme: 73.200 Euro).

 

 

gesamt

2.250.600

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

18

 

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

2

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

51

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0