Beschlussvorlage - 1151/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt WehringhausenUnterführung Bodelschwinghplatz-AugustastraßeDurchführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Heike Wobeser
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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26.01.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Maßnahme wurde im Oktober 2015 zusammen mit den Projekten „Umgestaltung des Bodelschwinghplatzes“ und „Wehringhauser Straße“, die gemeinsam mit der Unterführung einen zusammen hängenden Bereich bilden, im Rahmen von „Soziale Stadt“ als Förderantrag bei der Bezirksregierung eingereicht.
In 2015 hat eine intensive Bürgerbeteiligung stattgefunden; die wesentlichen Termine dazu waren der Workshop zu den drei o.g. Maßnahmen am 05.09.2015 sowie ergänzend das Treffen der Arbeitsgruppe „Kunst im öffentlichen Raum“ am 29.10.2015. Die Ergebnisse daraus wurden in die Planungen für die Unterführung eingearbeitet.
Bei der Deutschen Bahn wurde in 2015 eine Genehmigung zur Durchführung der Arbeiten bzw. der Umgestaltung eingeholt.
Die tragenden Elemente für die Neugestaltung der Unterführung sind eine neue Beleuchtungsanlage mit LED-Technik und die künstlerische Gestaltung der Wandflächen.
Die Beleuchtung setzt sich aus drei Elementen zusammen. Zwei ca. je 45 m lange LED-Lichtbänder beidseitig an der Decke der Unterführung, ein Lichtband ist auch tagsüber an, einer Lichtplastik in dem höher gesetzten Mittelbereich in Anlehnung an eine kürzlich von ‚Urbane Künste Ruhr‘ durchgeführte Licht-Ausstellung sowie beleuchtete Eingangsfronten mit hinterleuchteten Tafeln, auf denen der Namen der Unterführung ausgespart ist.
Die Gestaltung der Wandflächen soll laut Bürgervotum durch Künstler der Urban-Art-Szene erfolgen, die teilweise auch von außerhalb anreisen und Graffitis und Murals (moderne Wandgemälde) auf die dafür frei gegebenen Flächen aufbringen. Ab Frühjahr 2016 soll sich so eine sog. „Hall of Fame“ entwickeln. Dieses künstlerische Konzept wird von Aktiven aus dem Stadtteil koordiniert und begleitet – das Quartiersmanagement ist dabei involviert. Zwei Wehringhauser Künstler, die auch beruflich Wandgestaltungen erstellen, haben sich als „Kümmerer“ zur Verfügung gestellt und werden sich im Rahmen der Flächenvorbereitung auch kostenlos einbringen. Die im Rahmen von „Soziale Stadt“ gebildete Arbeitsgruppe „Kunst im öffentlichen Raum“ wird das Wandgestaltungsprojekt begleiten.
Eine Besonderheit des Projektes ist, dass die neue Beleuchtung und die Wandgestaltung zusammen konzipiert sind und eine völlig neue Gesamtwirkung ergeben werden. Die Unterführung soll im Idealfall zu einem ‚Kunst Ort‘ werden. Ziel ist es im Stadtteil ein Zeichen zu setzen für die künftige Umwandlung der ‚Unterstadt‘ Wehringhausens (Bodelschwinghplatz, Wehringhauser Straße, Freizeitpark „Bohne“).
Des Weiteren sollen die beiden Eingangsfronten der Unterführung über einen Realisierungs-Wettbewerb unter Wehringhausens Kreativen gestaltet werden. Parallel soll für die Unterführung ein Namen gefunden, der auch auf den Eingangsseiten sichtbar gemacht werden soll.
Begründung
I. Bisherige Schritte – Chronologie
I.1 Vorangegangene Anträge -- Oktober 2014 und März-2015
Für die baulichen Projekte zu „Soziale Stadt – Wehringhausen“ wurde im Oktober 2014 ein zusammengefasster Förderantrag für 10 Einzelprojekte gestellt. Die Unterführung war Bestandteil dieses Antrags und war mit einer Gesamtsumme von 100.000 € aufgeführt.
Nach der Bestätigung der Projekte in der Lenkungskreissitzung am 27.01.2015 erfolgte mit Datum 12.03.2015 eine erneute Antragsstellung. Der Bereich der Zuwegung von der Augustastrasse wurde hier zurückgestellt, weil im Rahmen der Masterpläne Freiraum und Verkehr mit den Bürgern die Zielsetzung entwickelt wurde, durch eine Aufweitung einen großzügigen, barrierefreien Zugang zu schaffen (mögliches neues Projekt).
Da die Fördermittel für städtebauliche Maßnahmen in NRW in 2015 überzeichnet waren, wurden die drei wegen des räumlichen Zusammenhangs zusammengefassten Maßnahmen Umgestaltung Bodelschwinghplatz und Wehringhauser Straße und die Maßnahme Unterführung Bodelschwinghplatz-Augustastrasse zurückgestellt und deshalb im Oktober 2015 erneut eine Förderung für 2016 beantragt.
I.2 Ergebnisse Planungswerkstatt am 5.09.2015
Am 5.09.2015 wurde eine Planungswerkstatt durchgeführt zu den drei zusammenhängenden Maßnahmen Bodelschwinghplatz / Wehringhauser Straße / Unterführung Bodelschwinghplatz-Augustastraße. Für die Unterführung wurden nachfolgende Wünsche geäußert und dann in die vorliegende Konzeption und Planung einbezogen:
Leitthema soll eine neue deutlich stärkere Beleuchtung sein. Die Beleuchtung soll über eine Standard-Beleuchtung hinaus gehen und den Tunnel sowie die beiden Eingangsfronten mit Mitteln von Licht-Design (LED’s) bewusst inszenieren. Auch tagsüber sollen dunkle Bereiche des Tunnels ausgeleuchtet werden (Angstraum).
Das zweite Leitthema ist die künstlerische Gestaltung der Tunnelwände vorwiegend im Stil bzw. mit Mitteln von Urban bzw. Street Art (Graffitis, Murals u.ä.). Dabei sollen Wehringhauser Künstler einbezogen werden sowie nach Möglichkeit auch Kinder und Jugendliche.
Außerdem war es Wunsch der Bürger in der Unterführung eine stärkere Transparenz (Sicht, Durchblick, Beobachtung) zu haben. Der Tunnel soll außerdem einen eigenen Namen erhalten, der Bodenbelag soll heller werden und es sollen Maßnahmen gegen Vandalismus entwickelt werden.
I.3 Arbeitsgruppe „Kunst im öffentlichen Raum“ - 29.10.15
Die Arbeitsgruppe „Kunst im öffentlichen Raum“, die sich im Rahmen von „Soziale Stadt“ gebildet hat, befasst sich mit gestalterischen und künstlerischen Inhalten im Stadtteil. Ziel des Treffens am 29.10.15 war es, die beabsichtigte Gestaltung der Tunnelwände fest zu legen und diese mit der Lichtplanung in Einklang zu bringen.
Ergebnisse:
-- Die AG spricht sich gegen farbige, bunte Beleuchtung aus, da die geplante Wandgestaltung an sich schon sehr farbig sein wird. Die LED-Lichtlinien sollen in den niedrigen Deckenbereichen durchgängig in weißem Licht (warm-weiß) ausgeführt werden.
-- Die AG spricht sich für die in der Planungswerkstatt am 5.09.2015 vor geschlagene Lösung aus, die Tunnelwände zu einer freien Gestaltungsfläche im Sinne einer „Hall of Fame“ mit Graffitis etc. zu entwickeln. D.h. den Künstlern, die ihre Farben etc. selbst mitbringen, ist es dann frei gestellt, Flächen individuell durch Besprühen, Bemalung etc. zu gestalten. Dies kann auch dazu führen, dass bereits gestaltete Flächen durch den neuen Farbenauftrag überlagert werden, was aber i.d.R. kein Problem darstellt.
-- Zwei Wehringhauser Künstler, die beruflich künstlerische Wandgestaltungen erstellen, bieten sich dazu als „Kümmerer“ bzw. Projektbetreuer an. Die AG selbst will das Projekt zusammen mit dem Quartiers-Management begleiten und in grundlegenden Fragen auch mit entscheiden.
-- Die beiden “Kümmerer“ erklären sich bereit ohne Berechnung, die Tunnelwände durch Wasserdruck-Strahlen vor zu bereiten und dann auch zu grundieren, sofern entsprechende Gerät und Grundierung zur Verfügung gestellt wird.
-- Zeit ziel ist es, erste vorgebreitete und freigegebene Flächen ab Frühjahr 2016 zu haben und damit das Graffiti-Kunstprojekt starten zu können.
I.4 Beschluss im Lenkungskreis 12.11.2015
Der Lenkungskreis beschließt in der Sitzung am 12.11.15 die entsprechend dieser Erläuterung beschriebene Maßnahme einschließlich der aufgeführten Kosten. Der Beschluss umfasst auch die Rolle der „Kümmerer“ und die Begleitung durch die AG „Kunst im öffentlichen Raum“.
II. Rahmenbedingungen
Der Bereich der Unterführung ist im Eigentum der Deutschen Bahn. Für die wichtige Wegebeziehung besteht ein öffentliches Nutzungsrecht für die Stadt Hagen; die Verkehrssicherung obliegt ebenfalls der Stadt Hagen. Für die geplanten Maßnahmen gibt es eine Einverständniserklärung der DB. Diese wird im Falle von erforderlich werdenden, jetzt noch nicht abzusehenden baulichen u. anderen Maßnahmen an Wänden und Decken der Unterführung keine Rücksicht auf zwischenzeitlich vorgenommene Gestaltungen (Graffitis, Murals, etc.) nehmen und wird auch keine Wiederherstellung leisten. Die DB duldet bzw. begrüßt die Ziele der Stadt Hagen, hat aber kein eigenes Interesse sich an der Realisierung zu beteiligen. Der Strom für die Beleuchtungs-Elemente kommt bisher aus dem Netz der Deutschen Bahn und dies soll auch nach Montage der neuen Beleuchtung beibehalten werden.
III. Erläuterung der geplanten Maßnahmen
III.1 Bodenbelag
Der vorhandene Wegebelag in der Unterführung ist ein grobkörniger, schwarzer Asphalt. Vor dem Hintergrund der geplanten intensiveren Beleuchtung und um die Oberfläche glatter zu gestalten soll der Asphalt mit einer Bituminösen Spachtelung bzw. Schlämme überzogen werden. Diese soll neben einer besseren Begehbarkeit der Unterführung auch durch Lichtreflektion ein helleres Erscheinungsbild geben.
III.2 Wände
Bei den seitlichen Wandflächen sollen Risse und besonders stark abblätternde Putzstellen soweit vorhanden nachgearbeitet werden, was lediglich in stärker bewetterten Bereichen der Fall ist. Diese und andere Teilbereiche sollen auch mit einem farblich getönten Grundierungsanstrich versehen werden.
Wandflächen, die nicht von der Fördermaßnahme betroffen sind, sollen gemäß den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Kunst im öffentlichen Raum“ (siehe I.3) auch schon vor Beginn der Fördermaßnahme gestaltet werden können.
Im Endzustand sollen die Graffitis und Murals die gesamten Wandflächen der Unterführung bedecken.
III.3 Decken
Die Deckenflächen in den beiden sehr niedrigen Tunnelabschnitten (Deckenhöhe ca. 2,50m) sollen auf Wunsch der Bürger mit in die farbige Gestaltung einbezogen werden. Hierfür ist es sinnvoll die Eisenträger zu grundieren, teilweise auch vorher zu entrosten und dann farblich entsprechend einem künstlerischen Konzept zu lackieren. Der mittig gelegene Bereich mit der kuppelartigen Überhöhung soll nicht bearbeitet werden, weil hier eine Natursteinverblendung vorhanden ist.
III.4 Neue Beleuchtung
Das Hauptelement der beantragten, geförderten Maßnahme ist eine komplett neue Beleuchtung mit LED-Technik auf hohem technischem Standard, verbunden mit der Möglichkeit diese in der Lichtintensität und hinsichtlich Beleuchtungs-Zeiten zu steuern. Die neue Beleuchtung besteht aus drei Elementen:
a) LED-Lichtlinien
Zwei durchgängige LED-Lichtlinien jeweils ca. 45 m lang sollen im Übergangsbereich zwischen Oberkante Wand und Decke montiert werden und nach unten und leicht seitlich in der Farbe Weiß (‚warm-weiß‘) strahlen. Im Bereich der der höher gelegenen Gleistrassen ist die Decke der Unterführung um einige Meter höher. Hier soll die LED-Beleuchtung sowohl nach untern als auch nach oben in den Bereich der ‚Kuppel‘ hinein strahlen. Durch die Lichtlinien werden auch die geplanten Graffitis bzw. Wandgemälde optimal zur Geltung kommen.
Da es in der Unterführung in den beiden niedrigen Abschnitten auch tagsüber sehr dunkel ist (Angstraum), soll auch in dieser Zeit eine LED-Lichtlinie an sein (ggfs. auch nur jedes 2. Element); die Lichtintensität kann dabei eingestellt werden. Abends und nachts soll generell eine Lichtlinie als Basislicht an sein. Die zweite Lichtlinie soll zusätzlich zum Basislicht an gehen, wenn eine Person in die Unterführung hinein geht und sich wieder ausschalten, wenn diese den Unterführungsbereich verlässt (kein „Follow-me-Effekt“!).
b) Beleuchtung der Eingangsfronten
Die beiden Eingangsfronten sollen direkt bzw. auch indirekt beleuchtet werden. Direkt im Sinne, dass die Zugangsfronten bereits von weitem als helle Fläche sichtbar sind und indirekt indem der Namen für die Unterführung durch eine Art Maske, aus der der Namen bzw. das Logo für den Tunnel ausgefräst ist, in Leuchtschrift sichtbar wird (siehe auch III.5).
c) „Riesen-Lüster“
Für den etwa mittig gelegenen deutlich höheren Bereich der Unterführung soll ein „Riesenlüster“ (Durchmesser ca. 125-150 cm) aus Edelstahl mit vielen einzelnen LED-Leuchtpunkten hergestellt und dort angebracht werden. Diese Gestaltungsidee leitet sich von dem kürzlich ausgeführten Lichtprojekt der Künstlerin Anna Rispoli „Genius Loci“ ab, das im Oktober d.J. bei der Ausstellung „Urban Lights Ruhr“ im Tunnel realisiert wurde. Die Künstlerin hatte u.a. im Kuppelbereich mehrere durch Bürger gespendete Wohnungslampen (darunter auch ‚Lüster‘) aufhängen lassen. Nach Ende der Hagener Lichtkunst-Ausstellung gab es bei Wehringhausens Bewohnern den Wunsch, diese Lampen technisch so zu ertüchtigen, dass man sie dauerhaft im bewetterten Außenbereich wieder montieren könnte. Aufgrund von Sicherheitsanforderungen und der Tatsache, dass die Lampen dort ständig der Witterung ausgesetzt wären, ist dies leider nicht realisierbar. Statt dessen wird alternativ die Idee eines Wehringhauser Bürgers weiterverfolgt, nämlich einen wetterfesten, bewusst überdimensionierten „Riesen-Lüster“ aus Edelstahl, der mit vielen kleinen LED-Leuchtdioden bestückt ist, dort an zu bringen. Diese bewusst auffällige Lichtplastik wird sowohl von der Augustastrasse aus sichtbar sein als auch von den ein- und ausfahrender Regionalzüge aus.
Alle Elemente der LED Beleuchtung können durch ein Steuerungsmodul individuell eingestellt werden (Lichtintensität, Licht-Zeiträume, etc.). Bei den LED-Elementen wird Wert gelegt auf eine möglichst robuste und belastbare Ausführung. Die LED-Lichtlinien innerhalb der Unterführung sind deshalb durch ein Edelstahlprofil eingefasst (wg. Vandalismus).
d) Zuständigkeit und Ausführung der Beleuchtung
Für alle Maßnahmen der öffentlichen Beleuchtung gilt eine Abnahmeverpflichtung bei Alliander Stadtlicht. Diese haben auch die oben näher beschriebenen Lichtleistungen konzipiert und angeboten. Das Angebot wurde durch die Wirtschaftsbetriebe Hagen geprüft und als angemessen beurteilt. Das Beleuchtungskonzept von Alliander Stadtlicht wurde bei der Planungswerkstatt am 5.09.2015 vorgestellt (siehe auch I.2), fand dort Zustimmung und soll so weiter verfolgt und realisiert werden.
Die neuen Lichtelemente werden nach der Abnahme in die Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung durch Alliander Stadtlicht übernommen; womit auch die dauerhafte Unterhaltung sichergestellt ist.
III.5 Wettbewerb zur Gestaltung der Eingangsbereiche
Eine weitere Idee aus der Planungswerkstatt am 5.09.15 ist, die Eingangsfronten der Unterführung besonders hervor zu heben. Dazu soll unter Wehringhausens Künstlern und Kreativen ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Die Bürger werden dann in die Entscheidung mit einbezogen. Teil dieser Gestaltung soll es auch sein, der Unterführung einen einprägsamen Namen zu geben. Dazu soll eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. Der so gefundene Namen soll dann nachts in Leuchtschrift sichtbar sein (siehe auch III.4-b).
IV. Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten betragen lt. der Kostenschätzung rund 100.000 €. Die Kosten des Honorars für die Bauleitung der Position Wegebau betragen ca. 800 €. Für die Oberbauleitung des WBH fallen voraussichtlich insgesamt 2.600 € an. Die Aufwendungen für Leistungen des WBH sind nicht förderfähig und müssen deshalb aus den laufenden Haushaltsmitteln aufgebracht werden.
Gesamtmaßnahme Bahnunterführung Bodelschwinghplatz |
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Oberbauleitung WBH | 2.600 € |
Bauleitung extern Lph. 6 - 8 | 800 € |
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Baukosten |
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- Ausstattung/ Beleuchtung | 69.000 € |
- Wegebau (konsumtiv) | 12.000 € |
- Gestaltungsmaßnahmen (konsumtiv) | 19.000 € |
Gesamtaufwendung | 103.400 € |
Insgesamt werden die förderfähigen Gesamtaufwendungen von 100.800 € zu 80 % aus der Zuwendung Soziale Stadt Wehringhausen und zu 10% aus der Sparkassenspende gefördert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt demnach 10%.
100.800 € Bausumme brutto = förderfähige Gesamtsumme
Davon
10.080 € 10% städtischer Eigenanteil der Fördermaßnahme zuzüglich
2.600 € nicht förderfähiger Eigenanteil.
Im Haushaltsjahr 2016 werden - nach Bewilligung des Förderbescheides - 71.215 € der Gesamtkosten fällig, die sich wie folgt zusammensetzen: 69.000 € Baukosten + WBH Oberbauleitung 2.215 €.
Die konsumtiven Kosten betragen 32.185 € und beinhalten die Gestaltungsmaßnahmen und den Wegebau, die Kosten der Bauleitung in Höhe von 800 € sowie anteilige Kosten der Oberbauleitung des WBH in Höhe von 385 €.
Die investiven Kosten betragen 71.215 € und setzen sich zusammen aus den Baukosten 69.000 € und anteiligen Kosten für die Oberbauleitung des WBH in Höhe von 2.215 €.
Folgekosten (Ziffer 4 der Finanziellen Auswirkungen)
4 b.) Unterhaltungsaufwand pro Jahr
Der Unterhaltungsaufwand für den Tunnel-Weg bleibt gegenüber dem IST-Zustand unverändert. Die Beleuchtungskörper werden im Rahmen der Unterhaltung von Alliander betreut. Anfallende Stromkosten für die Beleuchtung werden weiterhin durch die DB als Eigentümer des Baukörpers getragen.
4 d.) Abschreibung
Die investiven Ausbauten und Ausstattungen bleiben Eigentum der Stadt Hagen. Hier entstehen Abschreibungen in Höhe von jährlich rund 3.475 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5113 | Bezeichnung: | Projekt Soziale Stadt |
Produkt: | 1.51.13.05 | Bezeichnung: | Soziale Stadt Wehringhausen |
| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 414100 |
| -25.440 € |
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Ertrag (-) | 414600 |
| -3.180 € |
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Aufwand (+) | 524104 |
| 32.185 € |
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Eigenanteil |
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| 3.565 € |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5113 | Bezeichnung: | Projekt Soziale Stadt |
Finanzstelle: | 5000231 | Bezeichnung: | Stadtteil Wehringhausen - Unterführung Bodelschwinghplatz-Augustastraße |
| Finanzpos. | Gesamt | 2016 | 2017 | 2018 |
Einzahlung(-) | 681100 | -55.200 € | -55.200 € |
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Einzahlung (-) | 681600 | -6.900 € | -6.900 € |
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Auszahlung (+) | 785200 | 71.215 € | 71.215 € |
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Eigenanteil |
| 9.115 € | 9.115 € |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Ausgaben für die Beleuchtung der Unterführung Bodelschwinghplatz in Höhe von 71.215,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die im Rahmen der Baumaßnahme angeschafften Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung der für diese zugrunde zu legenden Nutzungsdauern abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungs-aufwand beträgt 3.475,-- €. LED Beleuchtung 56.765,00 € ./. 25 Jahre ND = 2.271 € Abschreibung p. a. Riesenlüster Edelstahl: 8.773,00 € ./. 12 Jahre ND = 731 € Abschreibung p. a. Weitere Außenbeleuchtung: 5.677,00 € ./. 12 Jahre ND = 473 € Abschreibung p. a. Die Ausgaben für die Erstellung der Gestaltungsmaßnahme und die Aufhellung des Bodenbelages inklusive Bauleitungskosten sowie anteiliger Kosten für die Oberbauleitung des WBH in Höhe von insgesamt 32.185,00 € sind konsumtiv als Aufwand zu buchen. |
Passiva:
Die Ausgaben für die Umgestaltung der Bahnunterführung werden zu 80% aus der Zuwendung „Soziale Stadt Wehringhausen“ und zu 10% aus der Sparkassenspende finanziert und sind demnach als Sonderposten in Höhe von insgesamt 62.100,00 € (förderfähige investive Ausgaben: 69.000,00 x 90% = 62.100,00 €) in der Bilanz abzubilden. Die ertragswirksame Auflösung der gebildeten Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Passivseite und führt somit ab dem 2. Jahr zu einem Ertrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 3.030,-- €. LED Beleuchtung 55.000,00 € ./. 25 Jahre ND = 2.200 * 90 % = 1.980,00 € Ertrag p. a. Riesenlüster Edelstahl: 8.500,00 € ./. 12 Jahre ND = 708 * 90 % = 638,00 € Ertrag p. a. Weitere Außenbeleuchtung: 5.500,00 € ./. 12 Jahre ND = 458 * 90 % = 412,00 € Ertrag p. a. Aufgrund der Auflösung der konsumtiven Aufwendungen im Jahr der Förderung beträgt der Ertrag im 1. Jahr 5167 €. Die Ausgaben für die Erstellung der Gestaltungsmaßnahme sowie die Aufhellung des Bodenbelages werden ebenfalls zu 80% aus der Zuwendung "Soziale Stadt Wehringhausen" und zu 10% aus der Sparkassenspende finanziert. Unter Abzug der anteiligen Kosten für die Oberbauleitung des WBH, die nicht förderfähig sind, ergibt sich ein einmaliger Ertrag in Höhe von 28.620,00 € (32.185,00 € - 385,00 € anteiliger Kosten Oberbauleitung WBH = 31.800,00 €; 31.800,00 € x 90% = 28.620,00 €). |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 190,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Gesamtkosten) | 1.551,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.475,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 5.216,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -3.030,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 2.186,00 € |
gez.Thomas Grothe | gez. Christoph Gerbersmann |
(Technischer Beigeordneter) | (Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer) |
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Margarita Kaufmann |
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(Beigeordnete) |
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