Berichtsvorlage - 0010/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dienstanweisung  „Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2016“ wird zu Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 wurde am 10.12.2015 in den Rat eingebracht. Das formale Haushaltsaufstellungsverfahren wird voraussichtlich im April mit einer Beschlussfassung des Rates abgeschlossen werden. Im Anschluss daran ist die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2016 der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen. Da der nach dem Stärkungspaktgesetz vorgesehene Haushaltsausgleich 2016 nicht dargestellt werden kann, ist beabsichtigt, die Verschiebung des Haushaltsausgleichs auf 2017 zu beantragen. Zeitpunkt und Ausgestaltung einer Genehmigung sind derzeit nicht kalkulierbar.

Erst nach Erteilung der Genehmigung darf die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gelten die Bestimmungen der Übergangswirtschaft nach § 82 GO NRW. Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen hat mit Wirkung vom 01.01.2016 die Dienstanweisung „Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2016“ erlassen. Hierin wird auf die Erfordernisse in der haushaltslosen Zeit umfassend eingegangen.

 

Die Dienstanweisung (siehe Anlage) ist dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.01.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.01.2016 - Rat der Stadt Hagen