Mitteilung - 0063/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Nachdem im Frühjahr 2015 der Entwurf des vorläufigen Landesförderplans Nordrhein-Westfalen vorgelegt wurde, übersandte das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) nun den endgültigen Landesförderplan 2016 – 2017 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW. Für jedes Jahr stehen 6,2 Mio. € zur Verfügung, die Mittel sollen zielgerichtet für eine Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen eingesetzt werden. Hierfür sollen u.a. altengerechte Quartiersgestaltungen gefördert werden. Zwei Förderangebote sind für die Stadt Hagen interessant:

 

Förderangebot 2

Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW

 

Über dieses Förderangebot wurde bereits im vergangenen Jahr im SOA gesprochen.

Die Fördermittel können nach derzeitigem Stand nicht in Anspruch genommen werden, da die Stadt die Eigenbeteiligung nicht aufbringen kann, auch die Wohlfahrtsverbände sehen keine Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung. Zur Umsetzung der Quartiersentwicklung muss für den Förderzeitraum eine Person mit Entgeltgruppe 10 beschäftigt werden.

 

Es entstehen folgende Kosten für die Stadt:

Förderung: 30.000,- € für die Vollzeitstelle Entgeltgruppe 10

tatsächliche durchschnittliche Kosten: ca. 55.600 €

Förderzeitraum: max. 3 Jahre

Ko-Finanzierung: ca. 25.000,- € jährlich

für drei Jahre: 75.000,- €

 

Förderangebot 3

Förderung quartiersbezogener Konzeptentwicklung

 

Gefördert wird die Entwicklung eines Konzeptes zur altengerechten Entwicklung eines bestimmten Quartiers oder eines städtischen Gesamtkonzeptes zur altengerechten Quartiersentwicklung.

 

Gegenstand des Förderangebotes ist:

-              die Unterstützung durch externe Beratung und Prozessbegleitung bei der Entwicklung eines altengerechten städtischen Gesamtkonzeptes und

-              die Umsetzung partizipativer Prozesse zur Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes.

 

Bewilligungsvoraussetzung ist die erklärte Absicht der Kommune, das Konzept nach der Förderphase auch umzusetzen. Das Land zahlt eine Anteilsfinanzierung von 75 % für projektbezogene Sachkosten (Veranstaltungskosten, Kosten Beteiligungsverfahren, externe Beauftragung etc.) bis zu einem maximalen Förderbetrag von 10.000,- € für einzelne Quartierskonzepte und 15.000,- € für Gesamtkonzepte für Städte und Gemeinden.

Der Eigenanteil der Stadt würde bei einem Förderbetrag von 10.000,- € bei

3.333,- € liegen.

 

Auch hier ist festzuhalten, dass das Förderprogramm nicht in Anspruch genommen werden kann, da der Eigenanteil von der Stadt Hagen aus Haushaltsmitteln nicht aufgebracht werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.02.2016 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen