Beschlussvorlage - 1181/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/08 (605) -Preußerstraße- nördlich Preußerstraße /westlich Hördenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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21.01.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.02.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.02.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/08 (605) –Preußerstraße- nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.:1181/2015 ist.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.2.2014 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/08 (605) –Preußerstraße- nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße beschlossen.
Die Veröffentlichung erfolgte am 14.3.2014.
Nach §4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs.1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 9/08 Preußerstraße – nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße hat zum Ziel, das seit dem Jahr 2009 beschlossene und zurzeit in der Fortschreibung befindliche Einzelhandelskonzept vor dem Hintergrund der Stärkung der Zentren und der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung vorhandener Einzelhandelsnutzungen umzusetzen. Darüber hinaus sollen die ohnehin knappen Gewerbeflächen in Hagen dem produzierenden Gewerbe zur Verfügung stehen. In dem Zeitraum vom 02.11.2015 bis einschließlich 02.12.2015 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Aufgrund der in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen muss der Bebauungsplan in Teilen überarbeitet werden, so dass das Verfahren noch andauert.
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein Jahr zu verlängern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 kB
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