Beschlussvorlage - 1095/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen nimmt die Schenkungen von Kunstwerken an den Fachbereich Kultur / Osthaus Museum Hagen mit Dank an.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Schenkungen Osthaus Museum Hagen

 

Dem Osthaus Museum wurden zwei Werke geschenkt, die im Zusammenhang dem Ausstellungsprojekt „Transfer Korea“ aus dem Jahr 2013 stehen. Im Einzelnen handelt es sich um:

 

Schenkung der Künstlerin:

Seoung Won Won: The Star Apartment of the Eldest Son, 2013 // C-Print // 180 x 144,5 cm// Inv.-Nr. K 5258 // Wert: 6.500 €

 

Schenkung der Behrendt-Stiftung:

Seoung Won Won: The Ark of Obsession, 2013 // C-Print // 120 x 200 cm // Inv.-Nr. K 5261 // Wert: 6.500 €

 

Schenkung der Freunde des Osthaus Museums:

Hans Kotter: Tunnel Square “Down Under” Nr. 02 (8+2AP), 2013 // Lichtobjekt // 45 x 45 cm // Wert: 3.000 €

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Schenkungen von Kunstwerken führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen gesamt 16.000,00 €. Abschreibungsaufwand entsteht nicht, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung unterliegen.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind auf der Passivseite Sonderposten in gleicher Höhe (16.000,00 €) zu bilden. Diese stellen die Finanzierung des Vermögensgegenstandes dar.

Analog zur Aktivseite erfolgt keine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens.

Insgesamt handelt es sich bei der Sachschenkung um eine Bilanzverlängerung.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Thomas Huyeng, Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.12.2015 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen