Beschlussvorlage - 1162/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die folgenden Satzungsänderungen des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, zur Kenntnis:

 

1.: XIII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (Entwässerungsgebührensatzung)

 

2.: I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung)

 

Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 10 Abs. 5 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung und als Friedhofsträger in der Stadt Hagen.

 

Die Entscheidungen des Verwaltungsrates unterliegen auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung für das Kommunalunternehmen oder bei Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb des Kommunalunternehmens hinausgehen, den Weisungen des Rates der Stadt Hagen (§11 Abs. 1 Nummer 1 der Satzung des WBH).

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung und Friedhofsgebührensatzung beraten und wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen