Beschlussvorlage - 1148/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
2030 Agenda - "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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03.12.2015
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung des Deutschen Städtetages „Kommunen setzen sich für Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung ein“ wurde am 28.09.2015 (siehe Anlage 1) gleichzeitig der Startschuss gegeben für eine Initiative zur Unterstützung der Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung (2030-Agenda), auf die sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Rahmen ihres Gipfeltreffen am 25. September geeinigt haben.
Der Deutsche Städtetag unterstützt die Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung in der 2030-Agenda, auf die sich die Staaten beim UN-Gipfel in New York geeinigt haben. In der 2030-Agenda wird deutlich: Für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten spielt die kommunale Ebene eine besondere Rolle.
Mit der Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ (siehe Anlage 2), die vom Deutschen Städtetag gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europa (Deutsche Sektion) initiiert wurde, wird den Mitgliedstädten vorgeschlagen, sich für ausgewählte und insbesondere die Städte betreffende Ziele der 2030-Agenda zu engagieren.
„Kommunen in vielen Staaten der Welt setzen sich beim Kampf gegen Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen ein. Ohne die kommunale Beteiligung können die Staaten die Herausforderungen für Nachhaltigkeit nicht bewältigen. Es müssen beispielsweise Lösungen für Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten oder für die Beseitigung der negativen Folgen des Klimawandels gefunden werden. Mit der lokalen 2030-Agenda wollen wir die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen mit Leben erfüllen“ (Zitat von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages).
Viele deutsche Städte agieren – wie auch Hagen - schon jetzt international. Dabei spielen Themen der Nachhaltigkeit eine große Rolle.
Begründung
Die 2030-Agenda der Vereinten Nationen bildet einen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Sie umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab heute bis 2030. Darin sind zwei der größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft, die Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung. Kernstück der 2030-Agenda sind die so genannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs) die nachhaltigen Entwicklungsziele.
In den insgesamt 17 Zielen geht es darum, für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter auch gemeinsame Verantwortung zu übernehmen. Das für die Kommunen wichtigste Ziel ist das so genannte „Stadtziel“:
- „Städte und Siedlungen inklusiv sicher, widerstandsfähig und nachhaltig
machen“ (Ziel 11).
Aber auch die Ziele 6, 7, 9 und 13 betreffen die Kommunen direkt:
- „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und
Sanitärversorgung für alle gewährleisten“
- „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer
Energie für alle sichern“
- „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige
Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“
- „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner
Auswirkungen ergreifen“
(Quelle: siehe auch: https://sustainabledevelopment.un.org/topics).
Die neuen Entwicklungsziele sind mehr als eine Fortführung der bisherigen Millenniumsziele. Ziel ist es nicht mehr, Veränderungen alleine im globalen Süden herbeizuführen, auch der Norden muss sich für eine gerechtere Welt wandeln. Denn ohne die Mitwirkung der Kommunen wird die internationale 2030-Agenda weitgehend wirkungslos bleiben.
Deswegen ermutigt der Deutsche Städtetag seine Mitglieder zu prüfen, mit welchen Aktivitäten und unter welchen Voraussetzungen sie sich in die internationale 2030-Agenda einbringen können. Allerdings müssen neue finanzielle Belastungen dabei durch den Staat ausgeglichen werden.
Der Deutsche Städtetag verweist auf die beigefügte Musterresolution (in der Anlage für die Stadt Hagen angepasst) mit einem Katalog möglicher Aktivitäten zur Nachhaltigkeit, die teils ohnehin durchgeführt werden und lediglich in einen neuen Zusammenhang mit der VN-Nachhaltigkeitsagenda gestellt werden. Alle Maßnahmen sind selbstverständlich optional und es steht den Mitgliedstädten anheim, diesen Vorschlägen zu folgen oder ergänzende Maßnahmen durchzuführen.
Die Kommunen können ihrer globalen Verantwortung gerecht werden und beispielsweise in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit vor Ort aktiv sein oder kommunale Strategien für ein Nachhaltigkeitsmanagement verfolgen. Andere Städte erweitern oder vertiefen ihr Partnerschaftsnetz, unterstützen ihre Partnerstädte auf anderen Kontinenten durch kommunalen Erfahrungsaustausch und beraten beim Aufbau selbstverwalteter Strukturen, was beispielsweise im Bereich von geförderten Projekten zum Klimaschutz in Hagen schon durch die Klimapartnerschaft mit Portmore, Jamaika, umgesetzt wurde. Mit Hilfe von Bundesfördermitteln wurde dort eine Photovoltaikanlage errichtet, ein Solarteurkurs gestartet und es erfolgte der Spatenstich für einen nachhaltigen Klima-Wandel-Park. Ebenfalls unterstützt durch einen Entwicklungsexperten entwickelte der Wirtschaftsbetrieb Hagen im vergangenen Jahr zudem ein Projekt zum Know-how-Transfer in der Wasser- und Abwasserwirtschaft für Handwerker in Burkina Faso, Westafrika. Inzwischen entsteht in der dortigen Pflanzen-Kläranlage sauberes Wasser. Zu beiden bestehenden Projektenpartnerschaften ergaben sich zudem themenorientierte Besuchs- bzw. Fortbildungsprogramme in Hagen.
Daneben bieten sich auch bestehende globale Kooperationen im Zusammenhang mit der Fernuniversität oder den zahlreichen bereits auf internationaler Ebene tätigen Unternehmen vor Ort an.
Der Deutsche Städtetag bittet, den unterzeichneten Ratsbeschluss möglichst bald und spätestens bis zum 12. Februar 2016 zuzuleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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160,6 kB
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