Beschlussvorlage - 1091/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abfallwirtschaftskonzept 2015 der Stadt Hagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach §21 Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG) und § 5a  Landesabfallgesetzes Nordrhein-Westfalen (LAbfG) hat die Stadt Hagen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde  im Abstand von fünf Jahren vorzulegen. Dabei sind die Vorgaben des Abfallwirtschaftsplans (AWP) des Landes Nordrhein-Westfalen mit einzubeziehen. Der AWP wird derzeit fortgeschrieben.  Das letzte AWK der Stadt Hagen stammt aus dem Jahre 2001.

 

 

Begründung

 

Zur Erstellung des AWK 2015 hat die HEB GmbH als beauftragter Dritter der Stadt Hagen die INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur Management GmbH beauftragt.

 

Als Grundlagen für das AWK dienten u. a. Satzungen, Abfallbilanzen, Konzepte, Planunterlagen und  diverse Informationsmaterialen. Die im AWK dargestellten Abfallmengendaten stammten aus den Abfallbilanzen der Stadt Hagen und den Bilanzen der HEB GmbH aus den Jahren 2005 bis 2014.

 

Das AWK gliedert sich wie folgt:

              Einführung

              Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Stadt Hagen

              Abfallrechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben

              Abfallwirtschaftliche Situation in Hagen

              Konzeptionelle Betrachtungen/Ziele der kommunalen Abfallwirtschaft in der        Stadt Hagen bis 2025

              Abfallmengenprognosen bis 2025

              Nachweis der Entsorgungssicherheit

              Zusammenfassung

 

Folgende Handlungsfelder stehen dabei im Vordergrund:

              Erfassung von Bioabfällen bzw. Erweiterung Grünabfallerfassung

              Erfassung von Wertstoffen

              Optimierung der Abfallgebührenstruktur

 

Nach der Darstellung der aktuellen abfallwirtschaftlichen Situation in der Stadt Hagen werden im Rahmen der konzeptionellen Betrachtungen die Ziele und mögliche Maßnahmen insbesondere in den genannten Handlungsfeldern aufgezeigt.

 

Folgende abfallwirtschaftlichen Ziele wurden für die Stadt Hagen herausgearbeitet:

              Weitere Reduzierung der Abfallmengen durch Förderung der Nutzung noch gebrauchsfähiger Gegenstände

              Steigerung der getrennt erfassten Grünabfallmengen durch

o              Erarbeitung eines Konzepts zur dezentralen Grünabfallerfassung

o               Intensivierung der Grünabfallerfassung über Wertstoffhof und weitere Sammelstellen

              Steigerung der getrennt erfassten Wertstoffmengen, sofern das Wertstoffgesetz entsprechende Möglichkeiten eröffnet

              Steigerung der getrennt erfassten Altpapiermengen durch Intensivierung der Erfassung

              Verbesserung der Wertstofferfassung und Bürgerfreundlichkeit durch

o               Erweiterung des Wertstoffhofs an der MVA

o               Prüfung weitere Standorte

              Finanzierungssicherheit und Sicherung der Stadtsauberkeit durch Optimierung der Abfallgebührenstruktur

 

 

Weitere Einzelheiten sind dem beigefügten Entwurf des AWK zu entnehmen. Nach Beratung im Umweltausschuss und im Rat wird der verabschiedete Entwurf des AWK als verbindliches Rahmeninstrument für die Abfallwirtschaftsplanung der Stadt Hagen der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.12.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen