Beschlussvorlage - 1088/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Vorbehaltlich der Kenntnisnahme des Konzernabschlusses 2014 der HVG im nicht öffentlichen Teil zu DS 1089/2015 fasst der Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss:

 

  1. Der Konzernabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) für das Geschäftsjahr 2014 wird in der vorgelegten Form gebilligt.

 

  1. Die dem Geschäftsführer Christoph Köther bereits in der Gesellschafterversammlung am 22.06.2015 für das Geschäftsjahr 2014 erteilte Entlastung wird auf den Konzernabschluss erweitert. 

 

  1. Die den Mitgliedern des Aufsichtsrates bereits in der Gesellschafterversammlung am 22.06.2015 für das Geschäftsjahr 2014 erteilte Entlastung wird auf den Konzernabschluss 2014 erweitert.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die HVG, an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist, beabsichtigt, die erforderlichen Beschlüsse zum Konzernabschluss 2014 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. In der Aufsichtsratssitzung am 28.09.2015 der HVG war wie folgt beschlossen worden:

 

Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor,

 

a)     den Konzernabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2014 in der vorgelegten Form mit einem Konzernergebnis von 69.282 T€ zu billigen,

 

b)     die dem Geschäftsführer Christoph Köther bereits in der Gesellschafterversammlung am 22.06.2015 für das Geschäftsjahr 2014 erteilte Entlastung auf den Konzernabschluss 2014 zu erweitern und

 

c)     die den Mitgliedern des Aufsichtsrates bereits in der Gesellschafterversammlung am 22.06.2015 für das Geschäftsjahr 2014 erteilte Entlastung auf den Konzernabschluss 2014 zu erweitern.

 

Die Details zu dem Konzernabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage DS 1089/2015 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz                                                                     

Oberbürgermeister                                                                     

 

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Beschlüsse

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10.12.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen