Beschlussvorlage - 1053/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2016 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1053/2015) vom 09.11.2015 ist, beschlossen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Begründung:

 

Die Hebesätze bleiben im Jahr 2016 unverändert bei 375% für die Grundsteuer A, bei 750% für die Grundsteuer B und bei 520% für die Gewerbesteuer.

 

 

 

Anlage:

 

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom ___________

 

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I, S. 1834) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ___________ die nachstehende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

     a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              375 v.H.

     b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                      750 v.H.

 

2.              Gewerbesteuer nach Ertrag                                                                                    520 v.H.

 

 

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 1.1.2016 in Kraft.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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19.11.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen