Beschlussvorlage - 1046/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25(1)2. BauGB für den Geltungsbereich des auzustellenden Bebauungsplanes Nr. 5/15(668) Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.12.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.12.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2015
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25(1)2. BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 5/15 (688) Städtebauliche Entwicklung St. Marienhospital in Form der Satzung, die als Anlage
Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 1046/2015 ist.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/15 (668) Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel beschlossen.
Durch die Schließung des Marienkrankenhauses ergeben sich Nutzungsänderungen, die zur Weiterentwicklung des St. Marienviertels durch einen Bebauungsplan gesteuert werden sollen.
Folgende Planungsziele sollen verfolgt werden:
•Festlegung der Nutzungen für das Marienensemble
Der historische Gebäudeteil des Krankenhauskomplexes soll erhalten werden. In Verbindung mit baulichen Ergänzungen sollen Nutzungsvarianten wie Hotelnutzung, höherwertiges - und modernes Wohnen sowie Dienstleistungen ermöglicht werden.
•Weiterentwicklung der Wohnnutzungen
Die Wohnfunktion in der Innenstadt ist zu gering ausgeprägt. Es gibt nur ein schwaches Angebot an höherwertigen, modernen Wohnformen im Bestand. Eine Vielfalt an Wohnformen für unterschiedliche Zielgruppen ist anzustreben.
•Erhalt und Erweiterung der Plätze und Wegeverbindungen
Durch die Anlegung bzw. Ergänzung der vorhandenen Plätze und Wege zwischen dem Marienensemble, der Kirche und dem Kunstquartier soll die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität gesteigert werden.
•Steuerung des Einzelhandels
Weil das Plangebiet außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt liegt, sollen einschränkende Regelungen zum Einzelhandel geprüft werden.
•Steuerung der Vergnügungsstätten wie z.B. Spielhallen und Wettbüros
Auf der Grundlage des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Hagen sind restriktive Festsetzungen zu Vergnügungsstätten vorgesehen.
Der Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25(1)2. BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.5/15 (668) Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel ist somit erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
447,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
5 kB
|
