Beschlussvorlage - 1046/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25(1)2. BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 5/15 (688) Städtebauliche Entwicklung St. Marienhospital in Form der Satzung, die als Anlage

Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 1046/2015 ist.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/15 (668) Städtebauliche  Entwicklung St. Marienviertel beschlossen.

 

Durch die Schließung des Marienkrankenhauses ergeben sich Nutzungsänderungen, die zur Weiterentwicklung des St. Marienviertels durch einen Bebauungsplan gesteuert werden sollen.

 

Folgende Planungsziele sollen verfolgt werden:

 

•Festlegung der Nutzungen für das Marienensemble

Der historische Gebäudeteil des Krankenhauskomplexes soll erhalten werden. In Verbindung mit baulichen Ergänzungen sollen Nutzungsvarianten wie Hotelnutzung, höherwertiges - und modernes Wohnen sowie Dienstleistungen ermöglicht werden.

•Weiterentwicklung der Wohnnutzungen

Die Wohnfunktion in der Innenstadt  ist zu gering ausgeprägt. Es gibt nur ein schwaches Angebot an höherwertigen, modernen Wohnformen im Bestand. Eine Vielfalt an Wohnformen für unterschiedliche Zielgruppen ist anzustreben.

•Erhalt und Erweiterung der Plätze und Wegeverbindungen

Durch die Anlegung bzw. Ergänzung der vorhandenen Plätze und Wege zwischen dem Marienensemble, der Kirche und dem Kunstquartier soll die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität gesteigert werden.

•Steuerung des Einzelhandels

Weil das Plangebiet außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt liegt, sollen einschränkende Regelungen zum Einzelhandel geprüft werden.

•Steuerung der Vergnügungsstätten wie z.B. Spielhallen und Wettbüros

Auf der Grundlage des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Hagen sind restriktive Festsetzungen zu Vergnügungsstätten vorgesehen.

 

Der Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25(1)2. BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.5/15 (668) Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel ist somit erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez.Thomas Grothe

Tech. Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.12.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen